Die Einlieferungen von Leichen

Das historische Rechtsverständnis der Mediziner ebnete den Weg für das spätere Selbstverständnis der Anatomen, ohne Skrupel die Körper von Verstorbenen, die aus politischen Gründen hingerichtet wurden, zu proklamieren.

Das Anatomische Institut Heidelberg wurde erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts gegründet, jedoch gab es bereits seit dem frühen 14. Jahrhundert anatomische Leichenöffnungen.
Die rechtliche Grundlage zur Ablieferung von Verstorbenen bildete die durch Kurfürst Ottheinrich (1502-1559) reformierte Studien- und Ausbildungsverordnung. Im ausgehenden 16. Jahrhundert sollten Studenten die Grundlagen der Funktionen des menschlichen Körpers erlernen, aber auch PatientInnen am Krankenlager untersuchen und sogar chirurgische Kenntnisse erwerben. Anatomische Untersuchungen wurden nun gestattet. Hierzu sollten menschliche Leichen, insbesondere die sterblichen Reste Hingerichteter oder durch Angehörige gespendete Leichname, seziert werden.

Im Zuge der Reorganisation der fortan staatlich finanzierten Universität durch Karl Friedrich von Baden (seit 1803) wurde der erste Lehrstuhl für Anatomie in Heidelberg errichtete. Nun musste die Einlieferung von Verstorbenen rechtlich geklärt werden, um den Lehrplan erfüllen zu können. Dazu verschärfte man die vorhandenen Regeln. Ab dieser Zeit sollten verstärkt Selbstmörder, verstorbene Inhaftierte, Obdachlose, arme Menschen zur Anatomie gebracht werden. Auch sollten Kinder eingeliefert werden, um die Sammlung zu vermehren und die Embryologie unterrichten zu können.

Durch die Regelungen ergab sich jedoch ein großer Konflikt, der den Ruf der Anatomen jahrzehntelang nachhaltig beschädigen sollte. Auf der einen Seite musste man Unterricht anbieten – dieser fiel jedoch oft aus wegen mangelnder Leichen. Daher wollte man Präparate erstellen, die zum Beispiel in Gläsern konserviert die Weiterführung des Unterrichts ermöglichten. Man versuchte dieses Ziel zu erreichen, indem die Verordnungen immer mehr verschärft wurden, was auf der anderen Seite dazu führte, dass sich große Teile der Bevölkerung in ihrem Vorurteil „Arme und Verbrecher kommen in die Anatomie“ bestätigt sahen. Man wollte diesen Bevölkerungsgruppen nicht zugehören, Weigerungen und Zuwiderhandlungen waren die Folge.

Das historische Rechtsverständnis der Mediziner war dazu geeignet, den Weg für das spätere Selbstverständnis in der NS-Zeit zu ebnen. Georg Ludwig Kobelt (1804-1857), ein Mitarbeiter der Anatomie Heidelberg, rechtfertigte das proklamierte Recht, die Leichen bestimmter Bevölkerungsgruppen einzufordern. In einem Bericht aus dem Jahr 1839 erklärte er ein „Rückgriffsrecht“ auf diese Personen: Da sie zu Lebzeiten durch den Staat ernährt wurden, könne die Anatomie den verstorbenen Körper zu Lehrzwecken verwenden. Diese „Entschädigung“ diene der Beförderung des Unterrichts, welche eine heilige Pflicht des Staates sei.

Quelle: BLB: https://digital.blb-karlsruhe.de/blbz/periodical/day/5397665?d=1835-02-17
Leichenablieferungen von 1933 bis 1944

Der Heidelberger Anatom August Hirt (1898-1945) beklagte sich am 5. Juli 1935 beim Rektor der Universität über „ständig wachsende Anlieferung von Leichen“, welche „die Kräfte des Aversums“ übersteigen würden. Die dadurch steigenden Kosten würden so viel Geld konsumieren, dass für andere, „lebensnotwendige Zwecke […] nichts mehr zur Verfügung“ stünde. Die Freiburger lehnten wegen desselben Problems zeitweilig eine Anlieferung komplett ab. Hirt jedoch wollte diesen Weg nicht begehen, da er annahm, dies könne nachhaltig die spätere Anlieferung stören. Kurze Zeit später entwarf er einen Vordruck für die Städte und Gemeinden, in welchem er Regeln für die Ablieferung skizzierte: Ab sofort sollten nur Leichen eingeliefert werden, die „1) nicht seziert sind, 2) keine außergewöhnlich hohen Kosten verursachen und 3) sich nicht schon in stark verwestem Zustand befinden.“

Am 4. September desselben Jahres forderte der badische Minister des Kultus und Unterrichts den Rektor der Universität auf, sich mit Hirt ins Benehmen zu setzen, um die Höhe eines Kostenbeitrags für die Überlassung von Verstorbenen an die Chirurgie zu ermitteln. Die klinischen Kollegen bekamen im Vorjahr 22 Leichen, im laufenden waren es 20, für das Staatsexamen im Herbst addierte Hirt weitere 10 hinzu.

Daraufhin erhöhte das Ministerium das Aversum um jeweils 70,- RM Entschädigung pro Leichnam.

Der Nachfolger Hirts, Kurt Goerttler (1898-1963), sah sich durch die darauffolgende Abnahme der Einlieferungen an Fürsorgeämter, Anstalten und Krankenhäuser am 20.3.1937 genötigt, eine dringliche Bitte zu formulieren. Er schrieb, dass „die  F o r t f ü h r u n g  und  F o r d e r u n g  des  m e d i z i n i s c h e n  S t u d i u m s  in  besonderem  Maße k r i e g s w i c h t i g  ist“, denn ohne „genügende Ausbildungsmöglichkeit muss der ärztliche Nachwuchs und damit in erster Linie heute die Versorgung unserer kämpfenden Truppe mit tüchtigen Ärzten notleiden.“

Am 18. Februar 1939 brachte der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung eine vertrauliche Mitteilung zur Auslieferung von Verstorbenen in Umlauf. Da die Verhängung der Todesstrafe neu geregelt und nun zentralisiert und „effektiv“ in einigen Anstalten ausgeführt wurde, sah sich das Ministerium gezwungen, die „Überweisung von Leichen Hingerichteter an die Anatomischen Institute der deutschen Universitäten“ zu organisieren. Verstorbene Häftlinge aus der Strafanstalt Stuttgart sollten den Anatomien Freiburg, Heidelberg und Tübingen zugeteilt werden. Den Anatomien sollte frühzeitig avisiert werden, wenn hingerichtete Personen abzuholen wären. Reklamierten Angehörige den Leichnam nicht für sich, sollte der jeweilige Beauftragte die Leiche „unmittelbar nach der Hinrichtung“ der Anatomie zu Forschungs- und Lehrzwecken zuführen.

Verordnung WA55, Quelle: Anatomie Heidelberg, Ordner ohne Signatur

Im September 1940 schrieb der Prosektor der Anatomie, Georg Mollier (1902-unbekannt) an den Rektor der Universität. Der Anatom beklagte in Relation zu den Bedürfnissen einen starken Rückgang der Leicheneingänge, unter anderem weil die Evakuierung einzelner größerer Heil- und Pflegeanstalten eine Abnahme der Einlieferung zur Folge hatte und die Zahl der Studierenden zunahm. Als Konsequenz bat Mollier um Erweiterung des Ablieferungsgebietes.

Januar 1941 beklagte sich Goerttler detailliert über die zurückgehenden Einlieferungszahlen. Goerttler schlug nun eine komplette Neuverteilung der benachbarten Ablieferungsbezirke vor, die mit den betroffenen Direktoren der Anatomien diskutiert werden sollten. Am 25. April 1941 wurde ihm diese Bitte verwehrt, da alle Anatomien mit der gleichen Problematik zu kämpfen hätten.

Datenquelle: Leichenjournal und Hermann Weisert
Quelle: Anatomie Heidelberg, Ordner ohne Signatur

Auf einer Karte illustrierte Goerttler, dass die Anatomie Heidelberg fast ausschließlich Verstorbene aus den badischen Städten der näheren Umgebung und den Anstalten Wiesloch, Weinheim und Krautheim erhielt.

Im November des Jahres regte Goerttler in einem weiteren Brief an den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an, der Anatomie Heidelberg die „Leichen von kriegsgefangenen Russen zur Verfügung“ zu stellen, um der „Verknappung von Unterrichtsmaterial“ entgegenzuwirken.

Dieselbe Problematik griff Goerttler drei Jahre später am 15. April 1944 erneut auf. Die Ablieferung von Verstorbenen aus den Heil- und Pflegeanstalten habe weiter abgenommen, „die Hauptquelle“ sei völlig versiegt. Dazu nahm die Zahl der Studierenden weiter zu, und die Präparationsübungen im Sommer und Winter benötigten mehr Verstorbene. Neben den Studierenden nahmen aber auch „Angehörige der Militärärztlichen Akademie und der „Sanitätsoffiziersergänzungsabteilungen“ an den Kursen teil. Die in Konkurrenz zur Anatomie stehenden Chirurgen wollte Goerttler aus diesen Gründen nicht mehr bedienen. Dazu kamen noch „Beförderungsschwierigkeiten“, denn die Anatomie litt, wie viele andere zu dieser Zeit auch, unter Benzinmangel und konnte schwerlich die Leichname abholen. Am 14. Juni 1944 erwiderte der Badische Minister des Kultus und Unterrichts, hier der Leiter der Abteilung Erziehung, Unterricht und Volksbildung aus dem Elsass, dass sich seiner Meinung nach die Wehrmacht „an der Anfahrt der Leichen aus den entsprechenden Lagern zum Anatomischen Institut beteiligen kann.“ Die gute Ausbildung der Ärzte, die im Krieg tätig wurden, durfte nicht gefährdet werden. Der Brief offenbart aber auch eine bereits von langer Hand geplante Reihe von Hinrichtungen in Bruchsal und Stuttgart: „Wie ich einem Schreiben des Generalstaatsanwalts vom 11. Mai 1944 entnehme, wird demnächst im Zuchthaus und Strafgefängnis in Bruchsal mit dem Vollzug von Todesurteilen begonnen. […] In diesem Zusammenhang ist die Frage an mich gerichtet worden, ob die Anfahrt der Leichen aus Bruchsal oder Stuttgart nicht etwa auf Polizeilehrfahrten in Verbindung mit dem Abtransport gebracht werden könnte […]. Es wäre m. E. sinnvoll, wenn diese beiden Vorgänge miteinander verbunden werden könnten.“ Am 28. Juli 1944 griff der Reichsinnenminister in einem Brief an den Reichsverkehrsminister der „Abteilung K (Kraftwagen)“ das Transportproblem auf. Er prangerte die „Beschränkung der Treibstoffzuteilung“ an. Diesen Missstand hatte Goerttler schon im Jahr 1941 an angesprochen, indem er darauf aufmerksam machte, dass das Wirtschaftsamt Heidelberg das benötigte Benzin für die Transporte nicht mehr zuteilte.

Im September 1944 wies der Reichsverkehrsminister den Reichsminister des Inneren an, den Instituten mehr Kraftstoff zu genehmigen, um den Transport der Leichen zu ermöglichen.

Datenquelle: Leichenjournal

Die letzten Einlieferungen wurden Ende des Jahres 1944 verzeichnet, danach versiegte der Leichennachschub bis zum Mai 1947. Mit der Schließung der Universität durch amerikanisches Militär Ende März 1945 erlahmte die Unterrichtstätigkeit und die Entgegennahme der Leichen. Im Wintersemester 1945 wurde der Anatom Hermann Hoepke (1889-1993) – er war während der NS-Zeit wegen der Religionszugehörigkeit seiner Ehefrau entlassen worden – wieder im Institut eingestellt. 1947 schließlich wurde er zum Institutsleiter ernannt.

Doch woran arbeiteten die Studierenden bis Mai 1947 und später?

Es ist sehr wahrscheinlich, dass noch genügend Leichname in der Anatomie vorhanden waren aus der Zeit des Nationalsozialismus. Dies unterstreicht die Aussage von einer ehemaligen Zahnmedizinstudentin Sophie Berlinghof (1910-2002). Im Mai 1989 erzählte die Kommunalpolitikerin und kommunistische Widerstandskämpferin der Redaktion der Heidelberger StudentInnen Zeitung Schlagloch, dass noch in den 1950er Jahren die Leichname von Kurt Langendorf und dessen Vater im Präparationssaal durch den damaligen Präparator erkannt worden seien. Allerdings verzeichnete die Anatomie Tübingen ebenfalls die Leiche des Vaters, der zusammen mit weiteren Widerständlern der Lechleiter Gruppe im September 1942 hingerichtet und der nach Tübingen verbracht wurden. Dessen Urne überstellte man später der Witwe, der Verbleib des Sohnes ist in Heidelberg nicht dokumentiert. Richtig ist aber auf jeden Fall die Einlieferung des Heinrich Fehrentz, die im Dezember 1943 verzeichnet wurde und dessen Leichnam „allein noch ganz erhalten war“.

Januar 1941 beklagte sich Goerttler detailliert über die zurückgehenden Einlieferungszahlen. Goerttler schlug nun eine komplette Neuverteilung der benachbarten Ablieferungsbezirke vor, die mit den betroffenen Direktoren der Anatomien diskutiert werden sollten. Am 25. April 1941 wurde ihm diese Bitte verwehrt, da alle Anatomien mit der gleichen Problematik zu kämpfen hätten.

Woher stammen heute die Verstorbenen in der Anatomie?

Kenntnisse über den Bau des menschlichen Körpers aus eigener Anschauung sind eine unerlässliche Voraussetzung für jedes ärztliche Handeln. Daher ist eine gründliche praktische Ausbildung der Medizinstudierenden am toten menschlichen Körper in der Ausbildungsordnung für Ärzte vorgeschrieben. Im Makroskopischen Präparationskurs (kurz Präpkurs) lernen künftige ÄrztInnen den normalen Bau des menschlichen Körpers kennen. Die komplizierten Lagebeziehungen der Körperteile zueinander lassen sich nur unzureichend aus Büchern erfassen. In diesem Pflichtkurs werden alle Organe freigelegt und deren Form, Lage und Aufbau studiert. Hierfür benötigt das Institut zur Aus- und Weiterbildung regelmäßig die Körper Verstorbener.

Seit den 1960er Jahren gibt es in Heidelberg das Körperspendeprogramm. Menschen, die sich freiwillig der Anatomie vermachen wollen, können dies mithilfe eines Vermächtnisses bewerkstelligen. Diese Möglichkeit ist in Deutschland und in vielen anderen Ländern heutzutage üblich. Jedoch sind die Aufnahmeregeln unterschiedlich organisiert. In Heidelberg werden zum Beispiel Menschen aus einem definierten Radius um Heidelberg herum ab dem 50. Lebensjahr aufgenommen, Personen mit einer meldepflichtigen Erkrankung bleiben ausgeschlossen.
Nach Abschluss der anatomischen Übungen richtet das Institut, zusammen mit den Studierenden, für die SpenderInnen und deren Angehörigen einmal im Jahr eine ökumenische Trauerfeier aus.

Quellen:

GLA 235 Nr. 564, Kobelt an Tiedemann, 21.3.1839.

IAHD, Ordner ohne Signatur

Anatomie an Fürsorgeämter, Anstalten und Krankenhäuser, 20.3.1937.
Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an Universitäten, 18.2.1939.
Reichsinnenminister an Reichsverkehrsminister der „Abteilung K (Kraftwagen), 28.7.1944.

UAHD, B-6417/2

Anatomie an Rektor, 5.7.1935.
Anatomie an Minister des Kultus und Unterrichts, Entwurf, 3.6.1935.
Anatomie an Minister des Kultus und Unterrichts, vor dem 18.7.1935.
Anatomie an Ministerium des Kultus und Unterrichts, 23.9.1940; 28.1.1941.
Anatomie an Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, 19.11.1941.
Anatomie an Dekan der med. Fakultät, 15.4.1944.
Badische Minister des Kultus und Unterrichts, Abteilung Erziehung, Unterricht und Volksbildung an Universität Heidelberg, 14.6.1944.

Hot, Merisa. Die Leicheneinlieferungen an das anatomische Institut Heidelberg zwischen 1933 und 1944. BA Arbeit, Heidelberg, 2024.

Weisert, Hermann. Die Verfassung der Universität Heidelberg, Überblick 1386-1952, Heidelberg, 1973.

Schlagloch, Heidelberger Student(innen) Zeitung, Ausgabe Mai 1989.

Doll, Sara. Lehrmittel für den Blick unter die Haut: Präparate, Modelle, Abbildungen und die Geschichte der Heidelberger Anatomischen Sammlung seit 1805. Dissertation, Heidelberg 2014.

Großherzoglich Badisches Anzeige Blatt, 17.2.1835: https://digital.blb-karlsruhe.de/blbz/periodical/day/5397665?d=1835-02-17

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