Heinrich Becker


Als Heinrich Becker am 27. November 1910 in Laudenbach geboren wurde, ahnte niemand, welches Unrecht zu seinem frühen Tod am 19. April 1944 in Stuttgart führen würde. Becker kam als dritter von vier Söhnen des Lackierers Friedrich Becker und der Zigarrenmacherin Katharina Becker, geb. Wegmann, auf die Welt. Als er etwa fünf Jahre alt war, fiel der Vater im Ersten Weltkrieg. Seine Mutter verstarb 1935 an einem Gallenleiden.

Becker besuchte bis zur achten Klasse nach eigenen Angaben als „mittelmäßiger Schüler“ die Volksschule. Im Anschluss absolvierte er eine Lehre zum Schriftsetzer von 1925 bis 1929 in einer Buchdruckerei in Weinheim. Wegen der ungünstigen Geschäftslage legte er keine Gesellenprüfung ab und arbeitete noch bis 1931 in dem Betrieb. Aufgrund von Arbeitslosigkeit war er in der Folgezeit bis 1934 zunächst als Notstandsarbeiter tätig. 

Am 18. Februar 1933 heiratete er Katharina Becker, geb. Brauch, mit der er später zwei Kinder bekam, ein drittes Kind wurde 1935 totgeboren. Katharina Becker brachte einen Sohn in die Ehe, welchen Becker adoptierte. Nach der Totgeburt litt seine Frau an einem Herzleiden, welches stetige ärztliche Betreuung erforderte. 

Sie begann dennoch als Zigarrenmacherin zu arbeiten. Becker wurde indes als Bauhilfsarbeiter an wechselnden Standorten angestellt. 1938 folgte dann die Versetzung an den Westwall bei Kehl.

Im Jahr 1940 verpflichtete ihn das Arbeitsamt Weinheim zum Dienst bei der Reichsbahn. Er war dabei zunächst als Postfacharbeiter für die Orts- und Landzustellung beim Zweigpostamt Hemsbach angestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt war Becker strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Am 01. April 1943 folgte Beckers Versetzung als Bei- und Hauptdienstbeamter der Briefan- und Abgangsstelle nach Weinheim. Zu seinen dortigen Aufgaben zählte zunächst die Sortierung von Päckchen, darunter zahlreiche Feldpostpäckchen.

Der genaue Beginn von Beckers rechtlichen Verfehlungen in seiner Tätigkeit als Postfacharbeiter lässt sich im Nachhinein nicht mehr rekonstruieren. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass er selbst in diversen Vernehmungen widersprüchliche Aussagen machte. Auffällig ist jedoch, dass der Zeitraum der ersten Tat von der Justiz stets früher angesetzt wurde. In der Anklage vom 15. Februar 1944 hieß es: „Der Angeschuldigte steht seit Jahren schon im Verdacht, sich als Postbeamter an Postsendungen vergriffen zu haben.“ Grundlage dafür war die Aussage des Gutsverwalters Hans Buhl. Er gab an, dass er und seine Frau, Becker bereits seit 1942 in Verdacht gehabt hätten, Päckchen zu unterschlagen: „Für mich besteht kein Zweifel, dass Becker der Posträuber ist.“ Becker war zuvor am 19. Januar 1944 von Oberpostinspektor Pauli beobachtet wurden, als er Feldpostpäckchen unterdrückte und ihres Inhalts beraubte. Bei einer ersten „Vernehmung“ durch Pauli gab Becker an, seit August 1943 Feldpostpäckchen gestohlen zu haben. Der Tatbeginn wurde schließlich in der Anklage auf März 1943 eingegrenzt, jedoch in der Hauptverhandlung vom nochmals vorgezogen auf Januar 1943.

Schwierig gestaltete sich auch die Bestimmung des Ausmaßes der Taten. Becker konnte sich nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern, wie viele Päckchen er entwendet hatte: „Ich werde in etwa 60-70 Fällen Feldpostpakete unterdrückt und ihres Inhalts beraubt haben.“ Bei den Inhalten handelte es sich überwiegend um Stoffe, Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände wie Rasierapparate. 

Nachdem Becker die Sendungen während seines Dienstes zur Seite gelegt und schließlich in seiner Aktentasche mit nach Hause genommen hatte, verbrannte er das Verpackungspapier im Ofen. Die Lebensmittel verbrauchte er und verwahrte beziehungsweise verkaufte die Stoffe. Aus dem Verkauf erzielte er einen Gesamtbetrag von 400 bis 450 Reichsmark – sein Verdienst bei der Reichpost betrug 180 Reichsmark. 

Verurteilt wurde er schließlich für die Unterschlagung und Beraubung von „mindestens 80 Päckchen“.

Zu seinem Motiv machte Becker zunächst wenige Angaben. Laut einem amtsärztlichen Gutachten im Auftrag des Landgerichts Mannheim habe er aus „egoistischen Gründen“ seine Taten begangen. In der Urteilsbegründung war von „Habgier und Ichsucht“ die Rede. Eine Handlung aus Notlage war für das Gericht nicht festzustellen. Er gab erst kurz vor seinem Tod gegenüber seinem Verteidiger an, seit Jahren Lebensmittel vom Winterhilfswerk Laudenbach als Unterstützung erhalten zu haben.

Nach zahlreichen Vernehmungen in der Untersuchungshaftanstalt fand am 03. März 1944 die Hauptverhandlung am Sondergericht Mannheim statt, bei der Becker „nach §4 der Volksschädlingsverordnung […] zum Tode verurteilt“ wurde. Die Verurteilung als sogenannter „Volksschädling“ wurde damit begründet, dass Becker für seine Taten die durch den Krieg geschaffenen Umstände ausgenutzt, das Ansehen der Reichspost geschädigt und Anlass zu Verdächtigungen gegenüber der Reichspost gegeben habe. Auch Tatumfang und -dauer wurden ihm schwer zur Last gelegt. Er „hat sich […] in seiner Person als gemeinschaftswidriger, skrupelloser, habgieriger, egoistischer Verbrecher und damit als Volksschädling erwiesen.“ 

Becker hatte bereits gegenüber dem medizinischen Gutachter angegeben, dass ihm „bange vor dem Todesurteil“ sei. Im am 06. März 1944 aufgesetzten Gnadengesuch seines Verteidigers gibt er zudem Sorge um den Zustand seiner Frau und der drei Kinder im Falle seines Todes an. Das Gnadengesuch wurde am Tag vor seiner Hinrichtung abgelehnt. 

Am 19. April 1944 um 5:18 Uhr wurde Heinrich Becker im Lichthof des Justizgebäudes in Stuttgart durch das Fallbeil hingerichtet. Sein Leichnam kam noch am selben Tag unter der Leichenjournalnummer 14/44 in die Anatomie der Universität Heidelberg. Er hinterließ seine Ehefrau Katharina, sowie die 12 Jahre, 8 Jahre und 6 Monate alten Kinder. 

Angelina Baudach

Quellen

GLA 507, Nr. 12351

GLA 507, Nr. 12352

Fotos aus GLA, Nr. 12351

Kurzbiografie

Geburtsdatum: 27.11.1910
Geburtsort: Laudenbach
Beruf: Schriftsetzer, Notstandsarbeiter, Bauhilfsarbeiter, Postfacharbeiter
Todesursache: Hingerichtet
Vorgeworfenes Vergehen: Feldpostpakete unterdrückt und beraubt

Haben Sie Fragen?

Bitte zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen.