Martha Ahrens


Martha Ahrens, geborene Schaffner und geschiedene Stöckmann, wurde am 13. August 1902 in Konstanz als Kind von Eugen und Marie, geb. Mahlau, geboren. Die Familie war gut situiert; der Vater war Kaufmann und die Mutter, wie viele bürgerliche Frauen dieser Zeit, Hausfrau. Martha besuchte die Volks- und höhere Mädchenschule, im Jahr 1930 heiratete sie ihren ersten Mann, nach drei Jahren zog das Paar nach Duisburg-Hamborn, später nach Berlin. Die Ehe blieb kinderlos und wurde geschieden. Martha nahm die Schuld an der Scheidung auf sich; ihr Mann war Bühnenbildner und Künstler, er lebte unstet und konnte ihrer Meinung nach nicht genügend Geld für eine Familie erwirtschaften. Nach der Scheidung erwarb sie ein kleines Tabakwarengeschäft in der Albrechtstrasse in Berlin. Im Jahr 1940 verheiratete sie sich mit ihrem zweiten Mann Reinhold Ahrens, dieser wurde jedoch nur ein Jahr später zur Wehrmacht eingezogen und musste an die Ostfront. Auch diese Ehe sollte kinderlos bleiben, obschon sich das Paar Kinder wünschte und Martha sich deshalb bereits einer Operation unterzogen hatte.

Am 4. August 1943 reiste Ahrens auf ärztliche Verordnung nach Scheer (Landkreis Sigmaringen), nach einer unklaren Reiseroute wurde sie wegen eines Unterleibleidens von Dr. Hepp aus Mengen (Landkreis Saulgau) ins Krankenhaus überwiesen. Anfang Oktober, sie war bereits im Krankenhaus, kam sie mit Anna Brenova, einer Mitpatientin aus Leningrad, ins Gespräch. Ahrens, die von ihr als sehr elegant beschrieben wurde, fragte sie nach der Herkunft ihrer Schuhe. Die beiden Frauen tauschten sich aus, dabei erklärte Ahrens, sie wolle gerne von ihr Russisch lernen. Da Brenova nicht gut Deutsch konnte, brachte sie Ahrens mit Anni Schmitten zusammen. Schmitten arbeitete als Dolmetscherin für die Polizei und wohnte mit ihrer Mutter Anna Haagen zusammen in der Nähe der Klinik. Das Gespräch der vier Frauen sollte später mehrfach und immer mit anderen Interpretationen, je nach befragter Person, in Protokollen schriftlich dokumentiert werden. 

Nach dem Treffen am 11. Oktober 1943 wurde Ahrens festgenommen und kam in Saulgau wegen Verabredungs-, Flucht- und Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. Am 17. November wurde Haftbefehl gegen sie erlassen.

Die drei Frauen sagten gemeinsam aus, so der Oberstaatsanwalt des Sondergerichts Stuttgart, Ahrens habe sich günstig gegenüber „den Juden“ geäußert und würde russische, englische und schweizerische Radiosender hören, um sich zu informieren. Dabei habe sie einen Filzteppich zur Dämmung des Schalls verwendet, um dies zu verschleiern. Russisch wolle sie lernen, weil „die Russen“ ja bald in Deutschland einmarschierten. Die bevorstehende Besetzung und „die Verhältnisse in der Sowiet-Union“ wären viel günstiger, als es die jetzigen Lebensverhältnisse in Deutschland seien. Ahrens hätte sich weiterhin gehässig über den Führer und seine politischen Fähigkeiten geäußert: „Den Führer muss man dahin bringen, wo der Duce jetzt gewesen ist, dann hätten wir den Krieg gewonnen.“ Weiterhin wurden ihr durch den inzwischen mit dem Fall befassten Oberreichsanwalt am Volksgerichtshof und den Polizeibeamten aus Saulgau Vergehen vorgeworfen, die nichts mit dem ursprünglichen Tatbestand zu tun hatten. So habe sie das Verhör nicht ernst genommen und „anscheinend vom Ernst des Lebens überhaupt noch nie etwas zu spüren bekommen“, da sie das Einzelkind reicher Kaufleute sei. Sie sei eine „eigennützige, leichtlebige Person, der jedes nationalsozialistische Pflichtdenken fremd ist“ und die ihr „Mäntelchen rechtzeitig in den russischen Wind“ hängen wolle. Zu guter Letzt habe sie sich auch nie bei den Sammlungen der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) beteiligt. 

An diesem Punkt der Anklage zog sich die Schlinge für Ahrens zu; wurde sie zuerst wegen Vergehens gegen §2 des Heimtückegesetzes (staatsfeindliche Äußerungen) verhaftet, kam nun „aber ein Verbrechen der Wehrkraftzersetzung“ und „ein Verbrechen gegen § 1 Rundfunkverordnung“ in Frage. Ahrens „Vergehen“ wurde deshalb aufgrund der Schwere vom Volksgericht und nicht mehr vom Sondergericht behandelt. 

Bereits kurze Zeit später, im Dezember 1943, versuchte der Ehemann von Ahrens einen möglichen Fehltritt seiner Frau zu entschuldigen. Er beschrieb die mehrfache Ausbombung der Berliner Wohnung, dass Martha sich sehr um ihn sorgte und sich auch mehreren Operationen unterziehen musste. All dies zusammengenommen habe sie in starke seelische Erregung versetzt. Im April 1944 wurde die Anklageschrift des Oberreichsanwalts vorgelegt, er verwies auf Verbrechen mit dem Ziel der Wehrkraftzersetzung (§91 b StGB, §5 Abs. 1 Nr.1 KSSVO §73 StGB). In einem Sammeltransport wurde Martha Ahrens am 27. Juni 1944 aus Oberschwaben nach Stuttgart gebracht; in der Urbanstr. 18 sollte sie auf das endgültige Urteil und die Vollstreckung desselben warten. Die Verhandlung wurde auf eine Stunde angesetzt und begann um 13 Uhr vor dem 3. Senat des Volksgerichtshofs in Stuttgart. Obwohl ihr Rechtsanwalt um Umwandlung in eine Freiheitsstrafe bat, lautete am 30. Juni 1944 das später vom Volksgerichtshofe in Berlin bestätigte Urteil wie folgt: Ahrens „hat sich im fünften Kriegsjahr Volksgenossen gegenüber und auch in Gegenwart einer Ostarbeiterin schwer defaitistisch geäußert. Sie wird daher zum Tode und zum dauernden Ehrverlust verurteilt.“ Nach wenigen Tagen schrieb Martha an den „Führer des Gross-Deutschen Reiches“ und bat um Gnade. Am 13. Juli, fünf Tage danach, schrieb ihr Ehemann einen nächsten Bittbrief. Er verwies erneut auf die seelische Verstimmung seiner Frau, die äußerst häuslich, sehr interessiert an Musik, Kunstgeschichte und Heimatkunde sei. Er gab wiederholt einer Depression den Grund für die Situation. Sogar sein Oberleutnant, Kompanieführer und der Oberst der Kompanie legten für Martha Ahrens ein gutes Wort ein und verwiesen auf die Tatsache, dass „Todesurteile gegen Soldatenfrauen sich sicherlich nicht günstig auf die Stimmung der Kameraden auswirken werden.“ Zwei Tage später schrieb Marthas Schwiegermutter an die Kanzlei „des Führers“ und bat ebenfalls um Gnade. Einen Tag darauf bat die zum Tode verurteilte selbst um Aufschub, da sie „das Opfer eines schändlichen Komplotts geworden“ sei und ihr Mann zusammen mit dem Schwiegervater das Gegenteil beweisen würden. Dem Gnadenersuch wurde nicht entsprochen. Sie sollte am 24. August 1944 hingerichtet werden, aus bisher ungeklärten Gründen wurde der Termin auf den 21. September 1944 verlegt. Da aber in der Nacht vom 12. auf den 13. September durch einen Luftangriff das Gerichtsgebäude und die dort befindliche Richtmaschine zum Teil sehr stark beschädigt wurden, verlegte man Ahrens zur Hinrichtung nach Bruchsal. Als neuen Termin setzte man den 21. Dezember 1944 fest. 

Ahrens schrieb am 7.12.1944 noch einen Abschiedsbrief an ihren Mann und einen weiteren an die Familie. In beiden Briefen versuchte sie zu regeln, wer ihren Nachlass (Puderdosen, Ringe, Handschuhe und Schuhe) bekommen sollte. Ihrem Mann legte sie eine Haarlocke in den Brief. „Du, mein Liebstes, richte Dich wieder auf u. denke ich sei eines natürlichen Todes gestorben behalte mich lieb, so wie ich Dich stets geliebt habe, ewig lieben werde.“

Da beide Briefe in der Akte von Ahrens noch vorhanden sind, ist davon auszugehen, dass sie ihre Adressaten niemals erreichten.

Obwohl die Vollstreckungsunterlagen offensichtlich zwei Mal auf dem Postweg verloren gingen und letztlich erst am 2. Januar 1945 beim Oberstaatsanwalt in Stuttgart abgeliefert wurden, köpfte man Martha Ahrens wie geplant drei Tage vor Weihnachten des Jahres 1944 mit dem Fallbeil. Um 18:38 Uhr wurde Martha vorgeführt, um 18:39 Uhr dem Scharfrichter und seinen drei Gehilfen übergeben, um 18:40 Uhr berichtete man den Vollzug. „Der Leichnam wurde der Anatomie in Heidelberg zu Forschungszwecken übergeben.“ Martha Ahrens bekam die Leicheneingangsnummer 67_1944, sie sollte zusammen mit den gleichzeitig hingerichteten Johann Cramer, Roger Villain, Ignatz Haas, Rudi Winter, Karl Hergert, Julius Strauß und Franz Guttenberger die letzten Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus sein, die zur Anatomie Heidelberg gebracht wurden.

Am 28. November 1945 schickte der Generalstaatsanwalt aus Karlsruhe einen Brief an die Anatomie Heidelberg. Der verstorbene Körper von Martha Ahrens wurde gesucht: „Ich bitte um Mitteilung, ob ihre Leiche dorthin überführt worden und bejahendenfalls noch vorhanden ist und identifiziert werden kann.“

Quelle: AIHD, Ordner ohne Signatur

Es dauerte bis zum 12. Dezember 1945, bis die knappe Antwort von Hermann Hoepke, dem damaligen Institutsdirektor, formuliert wurde: „Die Leiche der Frau Martha A h r e n s ist hier vorhanden, der Kopf ist aber nicht mehr vorhanden.“

In diesem erschütternden Brief wird mit einem Satz die Misere der Identifikation und einer folgenden Bestattung verdeutlicht. Ahrens selbst hatte in ihrem Abschiedsbrief an den Ehemann geschrieben: „Wenn Du kannst bringe mich nach Konstanz u. lege mich zu meiner Mutter.“

Sara Doll

Quellen

BA Berlin

R 3017/27915

Brief Ahrens an Ehemann und Familie, 7.12.1944
Verhörprotokoll, Schutzpolizei Saulgau, 18.10.1943 und 3.11.1943

R 3017/27916

R 3017/27917

Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Stuttgart an Oberreichsanwalt des Volksgerichtshofes, 23.11.1943
Anklageschrift des Oberreichsanwalts am Volksgerichtshof, 21.4.1944

R 3017/27918

Führungszeugnis Oberleutnant/Kompanieführer und Oberst der Kompanie Ahrens, 13.7.1944

AIHD, Ordner ohne Signatur

Generalstaatsanwalt, Karlsruhe an Anatomie, 28.11.1945 
Anatomie an Generalstaatsanwalt, 12.12.1945

https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Gericht/NS-Justiz+1933-1945, aufgerufen am 17.2.2026

Kurzbiografie

Geburtsdatum: 13.08.1902
Geburtsort: Konstanz
Beruf: Besitzerin eines Tabakladens
Todesursache: Hingerichtet
Vorgeworfenes Vergehen: Verabredungs-, Flucht- und Wiederholungsgefahr

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