Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universität Heidelberg ist bemüht, den Webauftritt „Erinnerte Opfer“ im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt: Webauftritt „Erinnerte Opfer“

Rechtsgrundlage

Maßgeblich sind § 10 Absatz 1 L-BGG Baden-Württemberg sowie die darauf beruhenden Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik. Bei der Gestaltung und technischen Prüfung der Website orientieren wir uns insbesondere an der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen des § 10 Absatz 1 L-BGG sowie der EN 301 549 in Verbindung mit den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar. Die Website wird fortlaufend technisch und redaktionell überprüft. Festgestellte Barrieren werden schrittweise behoben.

Nicht vollständig barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte oder Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
  • Eine Fassung der wesentlichen Inhalte und Hinweise zur Bedienung der Website in Leichter Sprache nach den dafür geltenden Regeln sowie Informationen in Deutscher Gebärdensprache stehen derzeit noch nicht vollständig zur Verfügung. Ergänzend bieten wir bereits Informationen in Einfacher Sprache an.
  • Die Website enthält digitalisierte historische Originalquellen, darunter Scans handschriftlicher und maschinenschriftlicher Dokumente. Aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Alters und ihrer teilweise eingeschränkten Lesbarkeit können diese Inhalte nicht in jedem Fall vollständig barrierefrei wiedergegeben werden. Soweit möglich, werden aussagekräftige Alternativtexte, Bildunterschriften und ergänzende Transkriptionen bereitgestellt.

Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24. August 2026 erstellt und zuletzt am 4. September 2026 überprüft. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung des Internetauftritts. Dabei wurden automatisierte technische Prüfungen sowie stichprobenartige manuelle Prüfungen zentraler Seiten und Seitentypen durchgeführt. Überprüft wurden insbesondere die Tastaturbedienung und Fokusführung, das Kontaktformular, Tabellen, die interaktive Karte, Farbkontraste, Alternativtexte, Überschriftenstrukturen, Textabstände sowie die Darstellung bei einer Vergrößerung von bis zu 400 Prozent.

Rückmeldung und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann können Sie uns gerne darauf hinweisen: Medizinische Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg Institut für Anatomie und Zellbiologie Im Neuenheimer Feld 307 69120 Heidelberg E-Mail: erinnerteopfer@uni-heidelberg.de Telefon: +49 6221 54-8657 Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite und bei welcher Funktion die Barriere aufgetreten ist.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich zunächst über die oben genannten Kontaktdaten an uns wenden. Falls Sie innerhalb von vier Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit Baden-Württemberg wenden: Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Telefon: +49 711 123-39375 E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de Website: Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.