Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Universität Heidelberg ist bemüht, den Webauftritt „Erinnerte Opfer“ im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt: Webauftritt „Erinnerte Opfer“Rechtsgrundlage
Maßgeblich sind § 10 Absatz 1 L-BGG Baden-Württemberg sowie die darauf beruhenden Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik. Bei der Gestaltung und technischen Prüfung der Website orientieren wir uns insbesondere an der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen des § 10 Absatz 1 L-BGG sowie der EN 301 549 in Verbindung mit den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar. Die Website wird fortlaufend technisch und redaktionell überprüft. Festgestellte Barrieren werden schrittweise behoben.Nicht vollständig barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte oder Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:- Eine Fassung der wesentlichen Inhalte und Hinweise zur Bedienung der Website in Leichter Sprache nach den dafür geltenden Regeln sowie Informationen in Deutscher Gebärdensprache stehen derzeit noch nicht vollständig zur Verfügung. Ergänzend bieten wir bereits Informationen in Einfacher Sprache an.
- Die Website enthält digitalisierte historische Originalquellen, darunter Scans handschriftlicher und maschinenschriftlicher Dokumente. Aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Alters und ihrer teilweise eingeschränkten Lesbarkeit können diese Inhalte nicht in jedem Fall vollständig barrierefrei wiedergegeben werden. Soweit möglich, werden aussagekräftige Alternativtexte, Bildunterschriften und ergänzende Transkriptionen bereitgestellt.
