Dijon
Die Widerstandsgruppe aus Dijon
Die Widerstands-gruppe aus Dijon
Noch vor der Gründung der Widerstandsgruppe durch Maurice Thuringer, genannt „Tutu“, waren ihre künftigen Mitglieder bereits in der kommunistisch orientierten Gewerkschaft CGT (Confédération générale du travail) sowie vier von ihnen in der kommunistischen Partei Frankreichs organisiert. Eine zentrale Rolle spielte das Eisenbahndepot Dijon-Perrigny der SNCF (Societé Nationale des Chemins de Fer Francais). Hier waren nicht nur alle mit Ausnahme Meuniers angestellt, sondern der Eisenbahnknotenpunkt sollte auch zum Haupttätigkeitsplatz der Gruppe werden. Nach der Besatzung des nördlichen Teils Frankreichs durch die deutsche Wehrmacht stand die SNFC fortan unter dem Kommando der deutschen Reichsbahn. Die Eisenbahner reagierten darauf mit der Verteilung von Flugblättern gegen die Besatzer und Fluchthilfe-Aktionen aus den besetzten Gebieten.
Die kleine Widerstandsorganisation am Güterbahnhof in Dijon wurde schließlich unter der Leitung Thuringers Ende des Jahres 1940 gegründet. Die Gruppierung schloss sich im Frühjahr 1943 dem Fallschirm- und Sabotageteam eines größeren französischen Widerstandsnetzwerk um Dijon namens „Ceux de la Libération“ an. Außerdem waren alle Mitglieder auch Teil des Arbeiterwiderstands in der zur CGT gehörenden „Résistance ouvrière“, welche zwischen Ende 1942 und Anfang 1943 gegründet wurde. Ein Bekannter von Jean Ridet, Pierre Martin, stellte Thuringer dem britischen Agenten John Renshaw Starr der „Special Operations Executive“ (SOE) vor. Martin war Starrs Fahrer und, wie sich später herausstellte, Gestapo-Spitzel. Über den Kontakt zur SOE sollten nächtliche Abwürfe von Waffen und Sprengstoff aus britischen Klein-Flugzeugen organisiert werden: Wenn die Worte „Demains nous boirons trois verree de rouge [Morgen werden wir drei Gläser Rotwein trinken, d. Vf.]“ im englischen Rundfunk zu hören waren, bedeutete dies die Ankunft des Flugzeugs. Um zuvor den Umgang mit Pistolen, Maschinengewehren und Sprengstoffen zu lernen, erhielt die Gruppe eine Instruktionsstunde im Keller von Thuringers Wohnhaus.
Mithilfe der ihnen dabei überlassenen Materialien verübten Thuringer und Ridet am 14. Juli 1943 – dem französischen Nationalfeiertag – den ersten von drei Sprengstoffanschlägen am Güterbahnhof Dijon-Perrigny, um Truppen- und Materialtransporte der deutschen Wehrmacht zu be- und verhindern. Laut den Gerichtsakten war dieser Anschlag auf eine Schnellzuglokomotive, die Richtung Mulhouse fahren sollte, „zur Probe“ gedacht. Ein weiterer Anschlag, diesmal durch Gaspard und Perreau, folgte am 10. August 1943 auf das Transformatorhaus der Hochspannungsstation in Perrigny. Laut Urteil „wurde die gesamte Hoch- und Niederspannungsstation vollständig zerstört und die danebenstehende Hilfsstation beschädigt, wodurch dem Güterbahnhof, der Reparaturwerkstätte und den Nebenräumen der Kraft und Lichtstrom entzogen wurde“. Den letzten Anschlag verübten Thuringer und Gaspard am 18. August 1943 auf die elektrischen Stromzufuhrleitungen beim Maschinendepot Perrigny. Dadurch kam es zu einer Stromunterbrechung, die die „elektrischen Anlagen des Maschinendepots mit Werkstätten, Bekabelungsanlagen und Drehscheiben außer Betrieb“ setzte. Verletzt wurde bei allen drei Anschlägen niemand.
Die für die letzten beiden Anschläge verwendeten Sprengstoffe stammten aus dem Abwurf eines englischen Flugzeuges: In der Nacht des 16. Juli 1943 hatte die BBC das mit Starr vereinbarte Zeichen gesendet. Gegen 2 Uhr nachts wurde die Fracht aus „großen Mengen von Waffen, Sprengmitteln und auch Lebensmitteln“ mit acht Fallschirmen über einem Plateau im Süden Dijons abgeworfen. Thuringer brachte all dies kurze Zeit später in eine nahegelegene Baracke. Bei mehreren Kontrollen, „ob noch alles in Ordnung sei“, nahm er immer wieder einzelne Mitglieder seiner Gruppe mit, die dabei Maschinenpistolen, Revolver, Munition und Magazine in ihren Besitz brachten. Auch teilten sie die abgeworfenen Lebensmittel, darunter Kaffee, Schokolade und Zigaretten, untereinander auf.
Ende August 1943 übergab Dubois eine seiner Maschinenpistolen mit Munition an Meunier. Abseits von diesem Kontakt wurden keine weiteren Verbindungen Meuniers zu der Widerstandsgruppe der Eisenbahner in Dijon in den Akten dokumentiert.
In der Nacht vom 30. auf den 31. August 1943 wurden die sieben Widerstandskämpfer um Thuringer von der Sipo-SD Dijon verhaftet. Sie waren zuvor durch Ridets Bekannten, den Gestapo-Spitzel Martin, verraten worden. Martin wurde am 9. November 1943 von Widerstandskämpfern erschossen. Der Großteil der Materialien aus dem Flugzeugabwurf – 57 Handgranaten, 8 Packungen Dynamit, hunderte Munition und Waffen – wurde am 1. September 1943 in der Werkstatt des flüchtigen Jean Noellat in Meuilley sichergestellt. Im Keller des Gestapo-Hauptquartiers in der Rue du Docteur Chaussier in Dijon wurden die Inhaftierten gefoltert und verhört. Später kamen sie in das Gefängnis Rue d’Auxonne. Meunier wurde einen Monat später am 29. September verhaftet.
Die hier aufgelisteten Gegenstände wurden nach Festnahme der Mitglieder der Dijon-Gruppe unter anderem bei Jean Noellat in Meuilley sowie bei Maurice Thuringer festgestellt. Sie stammten aus dem Fallschirmabwurf am 16. Juli 1943.
„Zum Tode verurteilt“
– so lautete das Urteil des Gerichts der Feldkommandantur 669 in Dijon vom 29. November 1943 in allen acht Fällen. Die sieben Eisenbahner – Thuringer, Ridet, Dubois, Perreau, Pageaux, Tamigi und Gaspard – wurden jeweils nach §3 KSStVO wegen „Freischärlerei“ verurteilt. In der Urteilsbegründung hieß es: „die Todesstrafe ist in diesem Falle nicht nur vom Gesetz zwingend vorgeschrieben, sie entspricht auch vollkommen dem gesunden Rechtsempfinden und stellt […] die einzig gebotene Sühne für derartige Straftaten unter Berücksichtigung der absoluten Notwendigkeit abschreckender Wirkung nach außen hin dar“. Aufgrund der Natur der Strafe musste nach Ansehen des Gerichts auf die weiteren Straftaten, wie Feindbegünstigung und das Nicht-Anzeigen von Verbrechen, nicht weiter eingegangen werden. Meunier wurde wegen verbotenem Waffenbesitz einer „besonders gefährlichen Schusswaffe samt Munition“ zum Tode verurteilt. Auch hier entspräche das Strafmaß nach Ermessen des Feldgerichts dem gesunden Rechtsempfinden. Die Geständnisse aller Angeklagten wurden nicht strafmildernd gewertet. Das Feldgericht befand: „in ihrem Kreis wurde viel politisiert und es zeigte sich allgemeine Übereinstimmung in deutschfeindlicher Einstellung und Gesinnung“. Es wurde die sofortige Überführung der acht Verurteilten nach Deutschland angeordnet, wo sie „unter Abschluss der Außenwelt zu verwahren“ waren.Am 22. Juli 1950 wurden 27 Verfolgte auf dem Bergfriedhof, Gräberfeld P 14-19, beigesetzt, mehrere Gedenksteine erinnern heute an einige der hier mutmaßlich zur letzten Ruhe gebetteten. Man erreicht die Stätte über den Seiteneingang der Görresstraße.
Mit der Nachricht der acht Todesurteile begann am 29. November ein Streik der Eisenbahner im Depot Dijon-Perrigny, der sich am 2. Dezember mit 2.500 streikenden Eisenbahnmitarbeitern auf die gesamte Strecke Paris – Lyon ausweitete. Zusätzlich sammelten Frauengruppen des Widerstands über 7.500 Unterschriften gegen die Urteile, es kam zu stillen Demonstrationen in Dijon, einige Fabrikarbeiter begingen Warnstreiks. Daraufhin reiste eine Delegation nach Vichy, um mit dem französischen Ministerpräsidenten der Kollaborationsregierung, Pierre Laval, über eine Begnadigung zu verhandeln. Seine Regierung stimmte am 10. Dezember den Begnadigungen zu, unter der Bedingung, dass die Streiks beendet werden. Dennoch wurden sie auf Anordnung General Carl-Heinrich von Stülpnagels, des Militärbefehlshabers in Frankreich, am 20. Dezember unter Aussetzung der endgültigen Entscheidung über die Gnadengesuche nach Deutschland deportiert. Für den 24. Dezember 1943 wurde im Gefangenenbuch des Zuchthauses Bruchsal der „Eingang“ der acht Männer vermerkt. Sie wurden dort unter dem Kürzel „NN“ geführt. Zuvor waren sie in Karlsruhe und Freiburg im Breisgau inhaftiert. Am 13. März 1944 erwies sich, dass die Begnadigung durch Laval keine Bedeutung hatte. Der Oberbefehlshaber des Heeres, Wilhelm Keitel, lehnte alle Gnadenerweise ab.
Anfang April 1944 wurde der Generalstaatsanwalt in Karlsruhe in einem als „geheim“ und „eilt sehr“ gekennzeichneten Schreiben angewiesen, „die Todesstrafe gegen die 8 Verurteilten baldmöglichst zu vollziehen“. Auch wurde er mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Sache „wegen ihrer militärischen und politischen Bedeutung streng geheim“ behandelt werden musste. Daher durften auch etwaige Briefe, die die Verurteilten schreiben würden, „keinesfalls“ abgesendet werden, sondern sollten zunächst an das Gericht geleitet werden. Jene Mahnungen finden sich fortan in jedem Schreiben zu der Sache. Der Generalstaatsanwalt setzte die Urteilsvollstreckung für den 19. April an. Gleichzeitig bat er darum, dass jemand, „der die Verurteilten aus dem Verfahren kennt, zwecks Anerkennung der richtigen Personen zugegen wäre“. Er war sich zudem unsicher, ob die Hinrichtungen denn nun „durch Enthaupten oder Erschießen vollzogen werden“ sollten.
Am 17. April wurden die Gefangenen aus dem Zuchthaus Bruchsaal in das Untersuchungsgefängnis Stuttgart unter „völligem Abschluss gegen die Außenwelt“ verlegt. Bezüglich der vom Generalstaatsanwalt Karlsruhe erbetenen Hilfe bei der Identifizierung der Verurteilten hieß es am gleichen Tag aus Dijon: „Personenfeststellungen können mit Rücksicht auf Zeitablauf mit voller Sicherheit nicht mehr gemacht werden, hierzu werden jedoch die Akten zur Verfügung gestellt.“
Im Lichthof des Landgerichts Stuttgart wurden am 19. April 1944 beginnend um 5 Uhr 21 Minuten und 0 Sekunden mit Thuringer und endend um 5 Uhr 37 Minuten und 50 Sekunden mit Meunier die acht Todesurteile im zwei-Minuten-Takt mit der Guillotine vollstreckt. Noch am selben Tag wurden ihre Leichname unter den Leichenjournal-Nummern 15/44 bis 22/44 in die Anatomie der Universität Heidelberg eingeliefert. Die hinterbliebenen Familien erfuhren erst im Jahre 1946 von den Hinrichtungen ihrer Angehörigen. Ein Jahr später wurden die Leichen eingeäschert.
Angelina Baudach in Zusammenarbeit mit Brigitte und Gerhard Brändle
Quellen:
GLA 309 Nr. 6076
Brändle, B., & Brändle, G. (Mai 2012). Hinrichtungsstätte für Widerstandskämpfer am Oberlandesgericht Stuttgart:
„Ein kleines Stück nachgeholter Gerechtigkeit“. Antifa Nachrichten. VVN – Bund der Antifaschisten Baden-Württemberg e. V., S. 11-13.
Fontaine, T. (2017). Cheminots victimes de la répression. 1939-1945. Paris: Perrin/SNCF/Rails et histoire.
Kontext: Wochenzeitung. Repplinger, Roger. (10. September 2014). Erschießen oder Köpfen? https://www.kontextwochenzeitung.de/zeitgeschehen/180/erschiessen-oder-koepfen-2402.html, aufgerufen am 01.04.2026.
Kontext: Wochenzeitung. Repplinger, Roger (20. August 2014). Von den Nazis geköpft. https://www.kontextwochenzeitung.de/zeitgeschehen/177/von-den-nazis-gekoepft-2365.html, aufgerufen am 01.04.2026.
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