Die Konstruktion des „Berufsverbrechers“
Die Kategorie des „Berufsverbrechers“ wurde maßgeblich vom Kriminalisten Robert Heindl (1883–1958) geprägt.
Er war ein typischer Vertreter der fortschrittlichen, wissenschaftlich denkenden Kriminalisten in der Weimarer Republik. Sein wichtigstes Werk war das 1926 erschienene Buch „Der Berufsverbrecher“. In den Kriminalistischen Monatsheften wurde es als realistische Zusammenfassung kriminalpolizeilicher Alltagserfahrung gewertet. Heindl hat in seiner Analyse allerdings die Kriminalität auf eine simple Formel gebracht und dadurch die komplexe Gesellschaft auf wenige Grundelemente reduziert.
Er unterteilte Straffällige zum einen in „Gelegenheitsverbrecher“, also Personen, die aus äußeren Umständen oder plötzlichen Impulsen straffällig wurden. Ihnen gegenüber stand die Gruppe der „Berufsverbrecher“, die die Kriminalität dauerhaft zum Beruf gemacht hätten.
Die Vorstellung selbst ist allerdings deutlich älter.
1876 veröffentlichte der italienische Arzt Cesare Lombroso (1835-1909) sein Werk „L’uomo delinquente“, in dem er die Lehre vom „delinquente nato“, dem „geborenen Verbrecher“, vertrat. Seine Theorie war von Anfang an umstritten, fand aber europaweit Verbreitung. Manche seiner Beobachtungen wirken heute modern, etwa dass Bildung und Kriminalität zusammenhängen. Allerdings verwechselte Lombroso oft einen bloßen Zusammenhang mit Ursache und Wirkung. Für ihn waren Menschen von Geburt an Verbrecher, und deshalb verlaufe ihr Leben unstet. Dass es umgekehrt sein könnte, also dass schwierige Lebensumstände oder Schicksalsschläge Menschen erst in die Kriminalität treiben, stand bei ihm im Hintergrund. Ein Trugschluss, der sich auch bei Heindl in radikaler Form wiederfinden lässt, nur dass Heindl die Ursache nicht in der Biologie suchte.
Auszug aus der zweiten französischen Auflage von Lombrosos „L’uomo delinquente“ aus dem Jahr 1895.
Die stark erweiterte Ausgabe enthielt zahlreiche „Verbrecherporträts“, Statistiken und Grafiken.
Heindl schätzte insgesamt 8.500 Menschen für den Kern der Kriminalität in Deutschland verantwortlich.
Gemeint waren Personen, die sich aus „Gewinnsucht“ entschlossen hätten, das Verbrechen langfristig zum Beruf zu machen. Außerdem ging Heindl davon aus, dass „Berufsverbrecher“ sich auf ein bestimmtes Gebiet spezialisieren und dabei immer wieder genau gleich vorgehen würden. Diese Beständigkeit nannte er „Perseveranz“. Daraus schloss er, dass die Kriminalpolizei anhand der Vorstrafen erkennen könne, wer Verbrechen als Beruf betreibe und wer nur ein Gelegenheitstäter sei. Die Ausnutzung dieser „Verbrecherperseveranz“ wurde für ihn zur strategischen Grundidee der Kriminalpolizei. Wichtig war dabei, dass Heindls Theorie keine Gesellschaftsanalyse sein sollte, sondern ein Werkzeug für die Polizeiarbeit.
Heindls zentrale Annahmen lassen sich durch die Kriminalstatistik widerlegen. Zwischen 1909 und 1932 prägten vor allem gesellschaftliche Krisen die Kriminalität. Aus Armut oder Verunsicherung wurden damals auch Menschen straffällig, die sonst gesetzestreu lebten. Das passte nicht zu Heindls Bild einer festen, klar abgrenzbaren Tätergruppe. Auch seine Kernthese, dass „Berufsverbrecher“ an der Gleichartigkeit ihres Rückfalls erkennbar seien, erwies sich nicht als allgemeingültig. Das zeigte der Historiker Patrick Wagner (*1961) im Jahr 1996 an Fallbeispielen aus den Akten der Hamburger Strafjustiz. Im Ergebnis war der „Berufsverbrecher“ letztlich ein Schreibtischgeschöpf Heindls und der ihm zustimmenden Kriminalisten.
Der Umgang mit „Berufsverbrechern“ wurde bereits vor 1933 radikaler und verschärfte sich im Nationalsozialismus. Nationalsozialisten in der Berliner Kriminalpolizei wie Erich Liebermann von Sonnenberg (1885-1941) und Arthur Nebe (1894-1945) überzeugten Kurt Daluege (1897-1946), den späteren Chef der Ordnungspolizei, davon, dass ein „Heer der Berufsverbrecher“ für die wachsende Kriminalität verantwortlich sei.
Daraus wurde abgeleitet, dass das erste Angriffsziel nach der Machtübernahme die Vernichtung der „Berufsverbrecher“ sein müsse. Unter „Vernichtung des Berufsverbrechertums“ verstand man zunächst nicht die physische Vernichtung. Vielmehr wollte man das Berufsverbrechertum als soziales Phänomen beseitigen, indem man gezielt einzelne Personen verfolgte und einschüchterte.
Das Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24. November 1933 führte die Sicherungsverwahrung, also die präventiv ausgerichtete freiheitsentziehende Maßregel als Instrument der Strafjustiz ein. Über sie entschieden Gerichte. Schon elf Tage zuvor, am 13. November 1933, hatte der preußische Ministerpräsident Hermann Göring (1893-1946) jedoch einen Erlass zur vorbeugenden Polizeihaft für „Berufsverbrecher“ unterzeichnet, den Liebermann von Sonnenberg entworfen hatte. Dieser ging weit über das hinaus, was selbst Kriminalpolitiker wie Heindl vor 1933 für durchsetzbar gehalten hatten: Er ermöglichte der Kriminalpolizei die zeitlich unbeschränkte Internierung von Menschen ohne Gerichtsurteil. Festgehalten werden konnte, wer mindestens dreimal wegen Taten „aus Gewinnsucht“ zu je mindestens sechs Monaten Haft verurteilt worden war, wobei zwischen den Taten nicht mehr als fünf Jahre liegen durften. Diese Rechnung beruhte im Wesentlichen auf Heindls Ideen. Neu war, dass in Ausnahmefällen auch Menschen ohne Vorstrafen eingesperrt werden konnten, wenn man ihnen allein aufgrund ihres Verhaltens unterstellte, künftig einen Mord, Raub, Einbruch oder eine Brandstiftung begehen zu wollen. Für diese Gruppe setzte sich der Begriff der „Gemeingefährlichen“ durch. Die Vorbeugungshaft sollte doppelt wirken: Die Inhaftierten konnten keine Taten mehr begehen, und die übrigen „Berufsverbrecher“ sollten durch die Angst vor der Vorbeugungshaft abgeschreckt werden. Am 10. Februar 1934 kam mit einem weiteren Erlass des preußischen Innenministeriums ein zweites Mittel hinzu: die „planmäßige Überwachung“ von „Berufsverbrechern“, die nicht in Haft waren. Sie mussten sich an bestimmte Auflagen halten. Wer das nicht tat, dem drohte ebenfalls die Vorbeugungshaft. Zugleich wurden ab 1934 immer mehr Menschen zu immer früheren Zeitpunkten als „Berufsverbrecher“ eingestuft, und der Kreis der Betroffenen wuchs stetig über Heindls ursprüngliche 8.500 Personen in Deutschland hinaus.
Radikalisierung ab 1936
Heindls Grundgedanke, Kriminalität lasse sich durch die Internierung einer klar definierten Gruppe beseitigen, gehörte inzwischen fest zum Denken der Kriminalpolizei im Nationalsozialismus. Doch der erhoffte „Erfolg“ blieb aus. Für die NS-Kriminalisten war das nur ein Beleg dafür, dass die Strategie noch nicht radikal genug umgesetzt worden war. Zwischen 1934 und 1936 wurden deshalb zwei drastische Vorgehensweisen diskutiert. Erstens: die Ausdehnung auf bislang nicht erfasste Gruppen. Zweitens: die Zentralisierung des kriminalpolizeilichen Apparats, zum Teil aus Sorge, „Berufsverbrecher“ könnten in überwachungsärmere Regionen ausweichen.
Wie die Ausdehnung auf neue Gruppen begründet wurde, zeigt ein Beispiel aus dem Jahr 1936. Liebermann von Sonnenberg, inzwischen Chef der Berliner Kriminalpolizei, meinte, etwas Neues zu beobachten: Straftaten, die man bisher nur „Berufsverbrechern“ zugetraut hatte, wurden seiner Ansicht nach immer öfter auch von Jugendlichen ohne Vorstrafen begangen. Man hätte darin ein Zeichen sehen können, dass Kriminalität viele verschiedene Ursachen hat, etwa gesellschaftliche, finanzielle oder psychische. Stattdessen sprach man einfach vom „Berufsverbrechernachwuchs“ und passte die Beobachtung so in das bisherige Denkmuster ein. Als Heinrich Himmler (1900-1945) am 17. Juni 1936 Chef der deutschen Polizei wurde, setzte man beide Pläne in die Tat um. Zwischen 1936 und 1939 entstand eine zentral gelenkte Reichskriminalpolizei. Ab 1937 sollte verschärfter Terror gegen Randgruppen die Kriminalität endlich auf ein Minimum zurückdrängen. Statt einzelne einzuschüchtern, wie es Daluege und Liebermann von Sonnenberg getan hatten, beschlossen Himmler und Reichskriminaldirektor Nebe 1937, alle als „Berufsverbrecher“ eingestuften Menschen zu internieren. Ein Grunderlass des Reichsinnenministers vom 14. Dezember 1937 erweiterte den Kreis der Betroffenen zudem auf alle in irgendeiner Weise als deviant definierten Menschen. Hinzu kamen nun Personen, die durch „asoziales“ Verhalten die Allgemeinheit vermeintlich gefährdeten. Vor allem aber brachte der Grunderlass eine entscheidende Wende: Von nun an ging man grundsätzlich davon aus, dass Menschen, die immer wieder oder „beruflich“ Straftaten begingen, dies aufgrund ihrer Erbanlagen täten. Der hygienische Rassismus, also die „Aufartung“ des biologisch definierten Kollektivs „Volk“ durch „Ausmerzung“ der als minderwertig eingestuften Gruppen innerhalb des eigenen Volkes, ergänzte den ethnischen Rassismus der Nationalsozialisten. Vorbeugungshaft sollte fortan nicht mehr nur deviantes Verhalten verhindern, sondern auch die Weitergabe „schlechten Erbguts“ an das Volk. In seinen Richtlinien vom 4. April 1938 nannte das Reichskriminalpolizeiamt Beispiele dafür, wer als ‚asozial‘ gelten sollte. Unter anderem Menschen, die immer wieder kleinere Straftaten begingen, und Personen mit ansteckenden Krankheiten, die sich den Gesundheitsbehörden entzogen. Außerdem „Bettler, Landstreicher (Zigeuner), Dirnen, Trunksüchtige und Arbeitsscheue“. Daneben konnten auch Menschen interniert werden, die noch nicht kriminell in Erscheinung getreten waren, aber „erfahrungsgemäß Verbrecher werden können“. Ein Kriterium, das der Willkür praktisch keine Grenzen setzte.
Alina Birjukov und Marvin Weiler
Quellen:
Wagner, Patrick. Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeptionen und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus. Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte. Band 34. Hamburg, 1996.
SozTheo. Christian Wickert. Lombrosos anthropologische (anthropogenetische) Kriminalitätstheorie. https://soztheo.de/wp-content/uploads/2020/11/Plate_6_of_Cesar_Lombrosos_LHomme_Criminel_Wellcome_L0010111.jpg, aufgerufen am 12.10.2026.
Deutsche Biographie. Bockelmann, Paul. Heindl, Robert. https://www.deutsche-biographie.de/gnd116658916.html#ndbcontent, aufgerufen am 8.10.2026.
Süddeutsche Zeitung. Koestler, Claudia. Robert Heindl. Kriminalist mit falschem Titel. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/robert-heindl-kriminalist-mit-falschem-titel-1.3913964, aufgerufen am 8.10.2026.
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