Gilbert Druard wurde am 2. Mai 1915 in Chinay (Belgien) geboren. Er war verheiratet und hatte drei Kinder, die zum Zeitpunkt seiner Verhaftung fünf, sechs und sieben Jahre alt waren. Druard besuchte acht Jahre die Volksschule und ein Jahr die Berufsschule. Anschließend arbeitete er als Tischler, Schieferdecker, Spengler sowie in einer Brauerei. Über einen Zeitraum von sieben Jahren war er als Straßenhändler tätig. Innerhalb dieser Zeit betrieb er ungefähr zwei Jahre eine Schießbude auf Jahrmärkten. Im Jahr 1937 leistete er 16 Monate Militärdienst als Soldat. Seit Anfang 1943 war er Inhaber eines Cafés.
Druard war zweimal wegen Trunkenheit und fünfmal wegen unerlaubten Handels zu Geldstrafen verurteilt worden. Anfang Juni 1943 erwarb Druard in Brüssel im Café „Cap du Nord“ von einer unbekannten Frau eine Pistole für 1.250 Francs. Laut eigenen Angaben beschaffte er sich die Waffe mit der Absicht, unter Anwendung von Gewalt Lebensmittelmarken zu erlangen. Mitte Juni 1943 trat Leopold Sculier an ihn heran und fragte, wie man schnell Geld verdienen könne. Druard schlug vor, mit Waffengewalt Lebensmittel – und Kleiderkarten zu stehlen und durch deren Verkauf Geld zu erzielen. Ihm war bekannt, dass der Gemeindesekretär von Lillois diese Karten verwaltete. Am 19. Juni 1943 begaben sich Sculier, Druard und ein weiterer Beteiligter nach Lillois. Unter vorgehaltener Waffe verlangten sie von dem Gemeindesekretär und dessen Ehefrau die Herausgabe von Lebensmittelmarken. Aus Angst überließ der Gemeindesekretär 70 Kleiderkarten und etwa 40 Petroleumkarten. Druard verkaufte diese später für 9.000 Francs und teilte den Erlös.
Am 3. Oktober 1943 wurde Druard festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Bei der Festnahme hatte er einen Beamten mit einem Feuerlöscher besprüht. Die Anklage legte ihm einen tätlichen Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten zur Last. Druard erklärte, er habe vor seiner Festnahme erhebliche Mengen Alkohol konsumiert und könne sich an den Vorfall nicht erinnern. Mangels ausreichender Beweise wurde er in diesem Punkt freigesprochen.
Er wurde Anfang November vom Feldgericht des Kommandierenden Generals und Befehlshabers im Luftgau Belgien/ Nordfrankreich wegen Gewalttaten mit einer Waffe, begangen in zwei selbstständigen Handlungen zum Tode verurteilt. Der Landgerichtsdirektor Ullrich gab den Verurteilten die Entschließung des Reichsmarschalls vom 13. Mai 1944 über die Nichtausübung des Begnadigungsrechts bekannt.

Die Vollstreckung der Todesstrafe erfolgte zusammen mit Leopold Sculier, Eugen Schwebinghaus, Andreas Baum und Josef Franz Ziegler am 24. August 1944 im Strafgefängnis Bruchsal.
Der Leichnam wurde dem Anatomischen Institut in Heidelberg übergeben und bekam die Eingangsnummer 68 des Jahres 1944.
Tim Hoepfner
Quellen
GLA
309, Nr. 6079

