(25.8.1880-1.6.1943)
Friedrich Bachmann wurde 1880 in Basel als Sohn des Fuhrhalters Johann Jakob Bachmann und seiner Frau Elisabeth geboren; wie sein Vater besaß er die deutsche Staatsbürgerschaft. Nach der Volksschule nahm er in Stetten bei Lörrach eine Sattlerlehre auf, die er nicht abschloss, da er im väterlichen Kleinbetrieb aushelfen musste. Nachdem dieser 1899 eingestellt wurde, war er an verschiedenen Orten in der Schweiz und in Deutschland als Kutscher und Fuhrmann tätig. Bachmann heiratete 1909 die aus Lörrach stammende Frieda Sprich. Die Ehe, aus der fünf Kinder hervorgingen, wurde 1923 geschieden, wobei er zum schuldigen Teil erklärt wurde.
Bachmanns Strafregister hatte eine große Zahl von Einträgen: Erstmals wurde er als 18-jähriger wegen eines Betrugsdelikts zu einer kürzeren Haftstrafe verurteilt, und wegen schweren Diebstahls musste er nach einem Urteil aus dem Jahr 1902 eine dreieinhalbjährige Zuchthaustrafe verbüßen. Weitere Haftstrafen gegen ihn wurden 1912 (15 Monate wegen Diebstahls), 1918 (drei Monate wegen Unterschlagung), 1919 (zehn und 14 Monate jeweils wegen Diebstahls), 1920 (ein Jahr wegen Hehlerei), 1922 (ein Jahr wegen Diebstahls) und 1923 (zwei Zuchthausstrafen von zusammen zwei Jahren und vier Monaten wegen Diebstahls) verhängt. Nach einer mehrjährigen Pause kam Bachmann nochmals 1929 und 1933 in Haft. Nach Verbüßung der letzten Strafe (ein Jahr Gefängnis wegen Rückfalldiebstahls) hielt er sich straffrei. Die eingesehenen Akten enthalten nur wenige Informationen über seine persönlichen und seine Arbeitsverhältnisse in diesen Jahren. Er war seit 1935 offenkundig bei wechselnden Arbeitergebern, zumeist Bauern, als Fuhrknecht und Pferdepfleger beschäftigt. Mehrere von ihnen stellten Bachmann günstige Arbeitszeugnisse aus.

Seit 1941 war Bachmann mit der mehr als 20 Jahre jüngeren Rosa Schäfer liiert, in der überaus rüden Diktion des Sondergerichts Freiburg einer „alten Dirne, die er als seine ‚Braut‘ bezeichnet und bei der er einen ‚ruhigen Lebensabend‘ zu verbringen hoffte“. Schäfer, die mehrfach vorbestraft war, unter anderem wegen „Gewerbsunzucht“, und die 1934 in das System der brutalen nationalsozialistischen Politik gegenüber „Asozialen“ geraten war (zweijähriger Arbeitshausaufenthalt mit anschließender dreijähriger Verschleppung in ein Konzentrationslager), arbeitete als Aushilfe in einer Lörracher Textilfabrik und versuchte – so die spätere Einschätzung des Gerichts – ihr karges Einkommen dadurch aufzustocken, dass sie Bachmann zu Diebstählen anstiftete.
In dem Bemühen, die eigenen Lebensverhältnisse ebenso wie die seiner „Braut“ und die ihrer Schwester, die sie nach der Rückkehr aus dem Konzentrationslager in ihrer Wohnung aufgenommen hatte, zu verbessern, beging Bachmann zwischen Dezember 1941 und Januar 1943 zahlreiche Diebstähle in Lörrach. Unter den 49 Fällen, die er zugab beziehungsweise die ihm das Gericht nachweisen zu können meinte, waren zwei Diebstähle von Socken und Unterbekleidung von Wäscheleinen und mehrere Diebstähle von Äpfeln, Kraut, Lauch und Heu aus Gärten. Das Gros der Taten waren aber drei Dutzende Fälle, in denen Bachmann Stallhasen aus Hasenställen entwendete – jeweils ein oder zwei Exemplare. 22 der gestohlenen 53 Stallhasen, die er in der Wohnung seiner „Braut“ und ihrer Schwester schlachtete, dienten dem Eigenverzehr; die übrigen 31 verkaufte er an verschiedene Abnehmer. Da er die Hasendiebstähle des nachts begangen hatte, als Wohnungen zwangsverdunkelt waren und die Straßenbeleuchtung eingeschränkt war, sah sich Bachmann vor Gericht mit dem strafverschärfenden Vorwurf konfrontiert, bei der Begehung der Straftaten den „Kriegszustand“ ausgenutzt zu haben.
Ende Januar 1943 geriet Bachmann in Verdacht, für die Serienhasendiebstähle in Lörrach verantwortlich zu sein, als eine Geschädigte meinte, ihn beim Ausspionieren ihres Hasenstalls beobachtet zu haben, und dies der Polizei meldete. Er wurde daraufhin verhaftet und mehrfach vernommen, wobei er die Taten nach und nach eingestand, die eigene Tatbeteiligung aber zu minimieren versuchte, indem er angab, nur ausführendes Werkzeug für seine tatplanende „Braut“ und deren Schwester gewesen zu sein. Anlass, Schuldverlagerung wenigstens zu versuchen, hatte Bachmann durchaus, denn er wusste, so hieß es im abschließenden polizeilichen Ermittlungsbericht, sehr genau um die Konsequenzen seiner Taten: „ich bin ein Volksschädling, ich kriege den Kopf ab“.
Damit nahm Bachmann die Quintessenz der Verhandlung vorweg, die das Sondergericht Freiburg unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Hans Rieber am 22. April 1943 gegen ihn und die mitangeklagten Rosa Schäfer und deren Schwester Emilie Weimer führte. Während die beiden Frauen wegen Hehlerei zu Zuchthausstrafen verurteilt wurden, kam nach Ansicht des Gerichts für Bachmann nur die Todesstrafe in Frage. Er sei ein „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“, vor dem die „Volksgemeinschaft“ unbedingt geschützt werden müsse. Auch bestehe ein Bedürfnis „nach gerechter Sühne“: „Heute wo tausende braver Männer vor dem Feinde fallen, ist für solche Verbrecher kein Platz mehr“. Vollstreckt wurde die Todesstrafe an Friedrich Bachmann am 1. Juni 1943 morgens um 5.49 Uhr im Lichthof des Stuttgarter Justizgebäudes durch das Fallbeil. Ausweislich des Hinrichtungsprotokolls wurde sein Leichnam dem „Vertreter des Anatomischen Instituts in Freiburg“ übergeben. Warum er in die Anatomie Heidelberg gelangte, ist unklar. In deren Leichenjournal wird er als Zugang Nr. 39 für das Jahr 1943 geführt.
Frank Engehausen
Quellen
LABW StAF
A 47/1 Nr. 14
Hinrichtungsprotokoll vom 1.6.1943.
A 47/1 Nr. 1450
Schlussbericht Kriminalpolizei Lörrach vom 20.2.1943.
Urteil des Sondergerichts Freiburg vom 22.4.1943.


