Körperbau mittelgroß, Wuchsform untersetzt, vorspringende Backenknochen, Haarform straff, Körperbehaarung schwach, braune Haare, Hautfarbe fahlweis, graugrüne Augen, Gesamturteil: hinterhältig tückisch; Formel: 4 d e B II, Wertungsgruppe: IV, „nichteindeutschungsfähig“ – zu diesem Ergebnis kam ein „Rassenexperte“ bei der Überprüfung des zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis in Neustadt inhaftierten polnischen Landwirts Franz Grzesiak. Grzesiak kam am 19. November 1915 in Sygontka, Gemeinde Przyrow im Verwaltungsbezirk Tschenstochau, als Sohn der Landwirte Ignaz und Waleria Grzesiak, geb. Bernat, auf die Welt. In Ermittlungsakten wurde seine „Rassezugehörigkeit“ als „Nationalpole, vermutlich ostisch“ eingestuft. Er wuchs mit zwei Brüdern und drei Schwestern in guten Verhältnissen auf. Die Kinder wurden römisch-katholisch erzogen. Grzesiak besuchte bis zur 7. Klasse die Volksschule, im Anschluss arbeitete er im landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern.
Im Alter von 24 Jahren diente er mit Beginn des Zweiten Weltkrieges im polnischen Heer als Infanterie-Unteroffizier, wurde jedoch bereits am 2. September 1939 an der polnisch-deutschen Grenze bei Tschenstochau in deutsche Gefangenschaft genommen.
Zunächst im Gefangenenlager Kaisersteinbruch in der Ostmark inhaftiert, folgte sieben Monate später die Verlegung nach Limburg an der Lahn, bevor der Kriegsgefangene Nummer 6089 am 7. Juli 1940 im Stammlager XII B Frankenthal interniert wurde. Beschäftigt war er zunächst bei Winzer Kob in Ungstein und später bei Winzer Peter, wobei aus den Ermittlungsakten nicht hervorgeht, ob er zuvor aus der Kriegsgefangenschaft entlassen worden war.
Dem bis dato „angeblich nicht Vorbestraften“ wurde schließlich vorgeworfen, im November 1941 in zwei Fällen mit dem 15-jährigen Landjahrmädchen Irma Holler Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Mithilfe eines Dolmetschers gab der damals 26-Jährige zu Protokoll, angetrunken gewesen zu sein und nicht gewusst zu haben, dass Holler so jung war. Dennoch räumte er ein gewusst zu haben, dass auf den Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen „Todesstrafe oder zehn Tage strenger Arrest“ standen. Grzesiak sagte aus, dass seine einzige Schuld darin bestünde, dass er Holler nicht von sich weggestoßen hatte. Die Schilderungen des Mädchens zu den Vorfällen in den Akten der Geheimen Staatspolizei lesen sich dagegen eher wie eine Vergewaltigung. Diese Widersprüchlichkeiten könnten darauf beruhen, dass Holler und Grzesiak sich von ihrer Darstellung der Ereignisse jeweils eine Strafmilderung erhofften. Die genauen Tatumstände können abschließend nicht geklärt werden. Das Mädchen wurde dennoch am 11. Dezember 1941 zunächst in die Erziehungsanstalt Lachen-Speyerdorf, später in das Mädchenerziehungsheim Nürnberg-Scharfhof eingewiesen. Am 27. März 1942 wurde Holler vom Amtsgericht Bad Dürkheim vom Vorwurf des „verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen“ freigesprochen, da sie mit Schizophrenie erblich belastet war, wie aus einem Gutachten des Medizinalrates Dr. Lehnert der Kreiskranken- und Pflegeanstalt Frankenthal hervorging.
Ab Mai 1942 war Grzesiak im Gerichtsgefängnis von Neustadt inhaftiert, während in den Folgemonaten seine Fähigkeit zur „Eindeutschung“ geprüft wurde. Zu anfangs bezeichnete die Staatspolizei Saarbrücken ihn noch als „intelligenter Mensch, sicheres Auftreten, äußerlich guter Eindruck“, weshalb er als eindeutschungsfähig galt. Kurze Zeit später dann die Rücknahme dieser Aussage: Grzesiak „ist nicht eindeutschungsfähig. Ein Fehler in der Auslegung der Musterungsformel“. Es handelte sich bei ihm laut des Ergänzungsamts der Waffen-SS Ergänzungsstelle Rhein (XII), Wiesbaden, um einen „ostbaltisch-ostischen Mischling“, der hinterlistig und tückisch sowie untauglich für die Volksgemeinschaft war. Grzesiak versuchte trotz abgelehnter Eindeutschung diese erneut zu erwirken. Schließlich hätte sie für ihn die Rettung seines Kopfes bedeutet. So gab er an, seine Großmutter wäre Deutsche, was er jedoch nicht ausreichend belegen konnte.
Seine Strafe wurde nicht vor einem Gericht verhandelt. Stattdessen ordnete der Chef der SIPO U. D. SD. Dr. Deumling, SS-Sturmbandführer, am 1. Oktober 1942 wegen des „Verkehrs mit deutschen Frauen“ seine Exekution an, die zu Abschreckungszwecken inszeniert werden sollte: „Der polnische Zivilarbeiter Franz Grzesiak ist zu erhaengen [sic]. Die Exekution hat unverzueglich [sic] unter Ausschluss der Oeffentlichkeit [sic] zu erfolgen und ist durch Polen vorzunehmen. Sie ist an einem geeigneten Platz in der Naehe [sic] des Tatortes vorzunehmen. […] In diesem Falle sind, sofern die derzeitigen Erntearbeiten dies gestatten, saemtliche [sic] in der Umgebung eingesetzten polnischen Zivilarbeiter an dem Galgen vorbeizuführen und auf die Folgen eines Verstoßes gegen die gegebenen Vorschriften hinzuweisen“.
Die Exekution wurde auf den 7. Oktober 1942 festgesetzt, auf das Vorbeiführen polnischer Zivilarbeiter wurde aufgrund der laufenden Erntearbeiten verzichtet. Bereits zwei Tage zuvor wurde die Übernahme der Leiche durch die Anatomie Heidelberg zugesagt. Als „geeigneter Platz“ wurde der Gemeindewald Kallstadt im Kreis Neustadt ausgewählt, der 1,5 Kilometer von Ungstein, Grzesiaks Arbeitsplatz, entfernt lag. Im Exekutionsprotokoll wurde vermerkt: „Durchführung durch zwei polnische Häftlinge, ohne besondere Vorkommnisse, Exekution durch den Strang“. Aus unerklärlichen Gründen wurde auf dem am selben Tag um 11:15 Uhr ausgestellten Leichenschauschein angegeben: „Todesursache: unbekannt, Obduktion angeordnet“. Ob diese tatsächlich stattfand, ist unklar. Grzesiak wurde schließlich noch am selben Tag unter der Leichenjournalnummer … in die Anatomie Heidelberg eingeliefert. Monate nach der Exekution wurden 24,80 RM aus dem Besitz Grzesiaks an das Deutsche Rote Kreuz gespendet; seine Kleider und Schuhe waren dem Polizeigefängnis überlassen worden.
Angelina Baudach
Quellen
LA SP
H91 Nr. 4225
Heinemann, Isabell. Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen, 2011.





