Nahezu alles, was über Georg Hallmayers Leben vor seiner Haft im Arbeitshaus Kislau dokumentiert ist, steht auf eineinhalb Seiten geschrieben: in seiner 42 Vorstrafen umfassenden Strafliste. Über den Menschen dahinter und sein Leben außerhalb des Gefängnisses ist nur wenig bekannt.Hallmayer kam am 14. Februar 1875 in Speyer als Kind von Christian Hallmayer und Sofie, geb. Hölzel, zur Welt. Seine Kindheit und Schulbildung waren nicht Gegenstand der Akten. Nachfragen nach seiner Glaubenszugehörigkeit beantwortete er mit „katholisch“. Er blieb bis an sein Lebensende ledig und kinderlos. Hallmayer war gelernter Metzger, wobei unklar ist, inwieweit er diesen Beruf ausübte. Von 1895 bis 1897 war er Musketier bei der 1. Kompanie des 4. badischen Infanterie-Regiments Nr.112. Wegen unerlaubter Entfernung, Diebstahls, Preisgabe von Dienstgegenständen, Bettels sowie Fahnenflucht wurde er 1896 und 1897 neben Gefängnisstrafen und Ehrverlust zusätzlich in die II. Klasse des Soldatenstandes versetzt.
Erstmals straffällig wurde Hallmayer im Alter von 18 Jahren wegen „Anstiftung zur Hehlerei“. Die in den folgenden 40 Jahren bis Dezember 1933 dokumentierten 39 weiteren Vorstrafen umfassten zudem: 27 Verurteilungen wegen Bettels und Landstreicherei, des Weiteren Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Beleidigung, Meuterei, Land- und Hausfriedensbruch, Aufruhr, Sachbeschädigung, Unfug. Das Strafmaß betrug meist wenige Wochen bis Monate Gefängnishaft. Dass Hallmayer dabei von mindestens 21 verschiedenen Gerichten verstreut über den Süden des Landes verurteilt wurde, zeugt von einem umtriebigen und unsteten Leben, wie es auch die zahlreichen Strafen wegen Landstreicherei vermuten lassen.
Einen Einblick in Hallmayers Leben im Gefängnis gewähren knappe Auskünfte der Gefangenenanstalt Amberg gegenüber dem Arbeitshaus Kislau aus dem Jahre 1934. Dort war er von 1920 bis 1928 wegen Landfriedensbruchs, Aufruhr und Körperverletzung inhaftiert gewesen. Zu seiner Führung wurde vermerkt: „H. hatte eine außergewöhnlich schlechte Führung – 22 Hausstrafen darunter 9 Arreststrafen.
Hallmayer galt als Hetzer und Aufwiegler.“ Das Gesamturteil über ihn lautete: „unverbesserlich“. Dennoch war er am 2. April 1928 sechs Monate vor Ende der Haft „auf Grund der langen Strafdauer“ mit fünf Jahren auf Bewährung entlassen worden.
Am 6. Februar 1934 wurde er vom Amtsgericht Sinsheim abermals wegen Bettels und Landstreicherei zu insgesamt acht Wochen Haft abzüglich der Untersuchungshaft sowie anschließender Unterbringung im Arbeitshaus verurteilt. Letzteres begründete das Gericht damit, dass „der Angeklagte seinem alten Hange zum Betteln und Landstreichen weiter folgte“. Auf zunächst unbestimmte Zeit wurde Hallmayer am 14. März 1934 in das Arbeitshaus Kislau eingeliefert. Sieben Monate später, im Oktober 1934, begann er regelmäßig Entlassungsgesuche an das Amtsgericht Sinsheim zu verfassen, in denen er darum bat, zu erfahren „wie lange ich überhaupt noch in Kislau bleiben muss“. In einigen dieser Entlassungsgesuche wurden seine Führung und Arbeitsleistung zwar von Aufsehern als „einwandfrei“ bezeichnet, allerdings stellten die zahlreichen Vorstrafen ein vielgenutztes Argument gegen seine Entlassung dar: Es „kann jedoch im Hinblick auf das Vorleben des H. nicht [bestätigt werden], dass der Zweck der Unterbringung erreicht ist.“ Erst am 26. Juni 1935 wurde wegen guter Führung eine „probeweise Beurlaubung“ ausgesprochen. Diese wurde am 5. Juli 1935 mit der Begründung, dass der Zweck der Unterbringung nun mit einiger Sicherheit erreicht war, für drei Monate unter Auflagen genehmigt. Unter anderem musste er jeden Wohnortwechsel an das Amtsgericht melden, „einen geordneten Lebenswandel [führen] und einer geordneten Arbeit [nachgehen]“, andernfalls werde die Entlassung widerrufen. Nach 16 Monaten im Arbeitshaus Kislau wurde Hallmayer schließlich am 16. Juli 1935 in seine Heimatstadt Speyer entlassen. Aufgrund guter Führung während der Probezeit folgte am 11. Dezember 1935 die endgültige Entlassung.
Nur einen Monat später wurde er am 14. Januar 1936 durch das Amtsgericht Bruchsal erneut wegen Landstreicherei zu einer Haftstrafe verurteilt. In der Hauptverhandlung ergab sich folgender Sachverhalt: „er sei […] nach seinen eigenen Angaben seit November 1935 zweck-, ziel- und mittellos im Lande umhergezogen und habe seinen Lebensunterhalt aus milden Gaben [von Metzgermeistern] bestritten.“ Zuvor hatte er sich ein Zimmer in Ludwigshafen gemietet und Wohlfahrtsunterstützung erhalten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass „der Angeklagte auch diesmal wieder seinem Wandertrieb erlegen“ war, anstatt, wie behauptet, auf Arbeitssuche gewesen zu sein. Sein Vorsprechen bei Metzgermeistern wurde als „verstecktes Angehen um Almosen und damit als verkappter Bettel“ gewertet. Es wurde wieder die Unterbringung im Arbeitshaus angeordnet, „um ihn zur Arbeit anzuhalten und an ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben zu gewöhnen.“ Seine Berufung, stattdessen in eine Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen zu werden, wurde aufgrund der ärztlich attestierten Arbeitsfähigkeit abgelehnt.
Am 11. März 1936 wurde Hallmayer zum zweiten Mal in das Arbeitshaus Kislau eingeliefert. Im Gegensatz zu seiner vorherigen Inhaftierung verhielt er sich diesmal nicht „einwandfrei“. Gegen ihn wurden mehrere Hausstrafen sowie Verweise wegen schlechter Führung verhängt. So machte er sich im Juli 1936 zweimal wegen Tabakbesitzes „strafbar“. Anfang September weigerten sich Hallmayer und ein Mitgefangener im Arbeitsbetrieb einen Tisch wegzutragen, „mit der Begründung sie hätten einen Bruch“, was dem Aufseher jedoch unglaubwürdig erschien. Bei Hallmayer war tatsächlich am 27. März 1936 ein beidseitiger Leistenbruch diagnostiziert worden.
In der Nacht vom 15. auf den 16. April 1937 verstarb Georg Hallmayer um 1:26 Uhr nach zehntägigem Aufenthalt im Anstaltskrankenhaus Kislau aufgrund von Herzmuskelschwäche an einer Lungenentzündung. Er wurde 62 Jahre alt.

Eigentlich war eine Einlieferung in die Anatomie Heidelberg nicht vorgesehen. Da jedoch weder lebende Angehörige gefunden wurden noch seine Heimatstadt Speyer die Auslieferung der Leiche wünschte oder Beerdigungskosten tragen wollte, „erfolgt die Ablieferung der Leiche an das anatomische Institut der Universität Heidelberg“. Am 17. April kam er unter der Leichenjournal-Nummer 11_1937 in die Anatomie Heidelberg.
Angelina Baudach
Quellen
GLA
521 Nr. 2624



