Friedrich Ebi

Kurzbiografie

Name, Vorname: Ebi, Friedrich
Geburtsdatum: 18.08.1871
Geburtsort: Basek
Beruf: Kaufmann
Einlieferungsdatum: 31.01.1939
Einlieferungsnummer: 6_1939
Todesursache: Illenau

Friedrich Ebi wurde am 18. August 1871 in Basel geboren. Er war von Beruf Kaufmann und blieb unverheiratet. Sein Vater Fridolin starb bereits 1884 im Alter von 48 Jahren an einem Schlaganfall, seine Mutter Klara erst im hohen Alter von 86 Jahren. Von seinen vier Geschwistern überlebte ihn nur seine Schwester, die ebenso wie die Mutter Klara hieß. Ebi verbrachte einen Teil seines Lebens in unterschiedlichen beruflichen und geschäftlichen Tätigkeiten und war dabei wiederholt mit den Behörden und der Justiz in Konflikt geraten.

Nach dem Besuch der Volksschule absolvierte Ebi nach eigenen Angaben eine kaufmännische Lehre in Metz. Dort begann er später verschiedene Geschäfte, unter anderem eine Edelschneckenzucht, eine Champignonkultur und einen Handel mit Südfrüchten. Er berichtete, dass diese Unternehmungen zunächst erfolgreich gewesen seien und er deshalb sogar weiteres Gelände in Avricourt gepachtet habe. 1915 oder 1916 wurde er aus Frankreich aus ungeklärten Gründen ausgewiesen. Anschließend lebte er in Konstanz und arbeitete unter anderem als Vertreter. Auch dort blieb seine wirtschaftliche Situation wechselhaft. Er war für eine Unfallversicherung tätig, die 1928 in Konkurs ging, und anschließend für ein Bankhaus in München, das 1929 zahlungsunfähig wurde. Später wandte er sich dem Briefmarkenhandel sowie dem Handel mit Seife und kosmetischen Präparaten zu.

Schon früh war Ebi wegen finanzieller Angelegenheiten mit dem Gesetz in Konflikt geraten. 1908 wurde ihm in Basel eine Beteiligung an einer Grundstücksspekulation zum Verhängnis; 1911 verbüßte er in Schönau eine 14-tägige Gefängnisstrafe wegen Zechprellerei. Weitere Verurteilungen folgten in den 1920er-Jahren. Ebi schilderte die Vorgänge dabei stets aus seiner eigenen Sicht und bestritt, andere bewusst getäuscht zu haben. Gerade diese Diskrepanz zwischen seinem Selbstbild und der rechtlichen Bewertung seines Handelns sollte ihn über Jahrzehnte begleiten.

Bereits 1916 wurde Ebi in die Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch aufgenommen. In einem ärztlichen Gutachten vom 21. Mai 1916 wurde ihm ein sogenannter „angeborener Schwachsinn“ zugeschrieben. Der damalige Gutachter Dr. Hegar beschrieb Ebi als außerordentlich leichtgläubig und leicht auszunutzen. Er sei überzeugt gewesen, auch nach zahlreichen Misserfolgen immer wieder erfolgreiche Geschäfte aufbauen zu können. Besonders charakteristisch erscheint die Einschätzung: „Ein geradezu unverwüstlicher Optimismus besteht bei ihm, wie er nur auf dem Boden einer hochgradigen Urteilsschwäche weiterleben kann.“ Zugleich schrieb der Arzt Ebi ein „hochgesteigertes Selbstgefühl bei völligem Fehlen der Selbsterkenntnis“ zu. Ebi sah sich dem Gutachten zufolge unter anderem als „grosser Kaufmann, Schriftsteller, Maler, Physiognomiker, Menschenkenner, Erfinder“ und sogar als „Wohltäter der Menschheit“.

Von 1916 bis 1924 hielt sich Ebi in Wiesloch auf. Seine späteren Angaben zu den einzelnen Lebensabschnitten waren häufig widersprüchlich, was von den Ärzten als Hinweis auf seine eingeschränkte Urteilsfähigkeit gewertet wurde. Gleichzeitig blieb er nach außen hin aktiv und entwickelte immer neue geschäftliche Ideen. Besonders in Karlsruhe, wo er seit etwa 1930 lebte, beschäftigte er sich zunehmend mit der Behandlung kranker Menschen. Er sammelte Kräuter, die er an Teefabriken lieferte, und begann darüber hinaus, sich als Heilkundiger zu betätigen. Er erklärte später, dies sei „auf Drängen vom Publikum“ geschehen. Eine behördliche Genehmigung erhielt er nicht; stattdessen wurde ihm die Ausübung der Heilkunde untersagt.

Ebi war überzeugt, über besondere Fähigkeiten zu verfügen. Er berichtete von Heilungen durch Handauflegen und erklärte, seine linke Hand sei „negativ“ und könne Krankheiten „herausziehen“, während die rechte Hand „Lebenskraft“ auf den Patienten übertrage. Unter anderem behauptete er, einen siebenjährigen Jungen mit spinaler Kinderlähmung innerhalb von fünf Wochen vollständig geheilt zu haben. Auch einen Fabrikdirektor habe er durch Handauflegen von Gallensteinen und Gelbsucht befreit. Ebi verstand diese Tätigkeiten offenbar nicht als bewusste Täuschung, sondern war von der Wirksamkeit seiner Methoden überzeugt.

Gerade seine Tätigkeit als selbsternannter Heilkundiger führte schließlich zu seiner letzten strafrechtlichen Verfolgung. 1937 wurde gegen ihn wegen Betrugs Anklage erhoben. Nach den Feststellungen des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Karlsruhe hatte Ebi einem Gärtner versprochen, für dessen erkrankten Sohn besondere Heilmittel zu beschaffen. Dafür erhielt er 15 Reichsmark. Die versprochenen Mittel beschaffte er jedoch nicht; stattdessen übergab er lediglich Tee im Wert von 2,50 Reichsmark. Ebi gab den Sachverhalt im Wesentlichen zu und hatte einen Teil des entstandenen Schadens wiedergutgemacht. Dennoch sah die Justiz in seinem weiteren Auftreten eine Gefahr für die Allgemeinheit, da er beabsichtigte, seine Tätigkeit als Heilkundiger fortzusetzen. Das Schöffengericht verurteilte ihn zu drei Monaten Gefängnis und ordnete anschließend seine Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt an. Seine Berufung wurde am 27. August 1937 zurückgewiesen. Das Gericht war der Auffassung, dass die Maßnahme „aus Gründen der öffentlichen Sicherheit“ erforderlich sei.

Am 4. November 1937 wurde Friedrich Ebi aus dem Gefängnis in Karlsruhe in die Badische Heil- und Pflegeanstalt Illenau eingeliefert. Er kam in die niedrigste und kostengünstigste Verpflegungsklasse III. Bei seiner Aufnahme wog er 54 Kilogramm bei einer Körpergröße von 1,55 Metern. Der aufnehmende Arzt beschrieb ihn zunächst als „örtlich und zeitlich orientiert“, „ruhig und geordnet“. Ebi berichtete, er sei wegen Betrugs zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden, betonte jedoch sofort, „das Urteil wäre aber nicht gerecht, denn er hätte keinen Betrug verübt“.

In der Illenau versuchte Ebi wiederholt, seine Sicht der Dinge schriftlich darzustellen. In einem Brief an den Anstaltsarzt vom 9. März 1938 schrieb er: „Die Verbringung in die Heil und Pflegeanstalt Illenau am vierten November 37 erfolgte auf Grund eines falschen, unwahren Gutachtens seitens des Staatlichen Gesundheitsamtes.“ Er berief sich auf seinen Rechtsanwalt und auf einen Arzt namens Dr. Erlinger, der seiner Darstellung zufolge nicht habe bestätigen können, dass er an Schwachsinn oder verminderter Zurechnungsfähigkeit leide. Ebi selbst formulierte unmissverständlich: „Ich habe in meinem Leben noch nie an Schwachsinn und verminderter Zurechnungsfähigkeit gelitten. Ich bin selbstständiger Geschäftsmann.“ Auch in weiteren Briefen hielt er an seiner Überzeugung fest, zu Unrecht verfolgt und untergebracht worden zu sein. Am 19. Mai 1938 wandte er sich erneut an das Berufungsgericht des Landgerichts Karlsruhe. Alle Briefe sind in seiner Akte, was darauf schließen lässt, dass sie deren Adressat/-innen nie erreicht haben.

Ebi
Quelle: B 821/2 Nr. 6036

Während Ebi sich gegen seine Unterbringung wehrte, verschlechterte sich sein körperlicher Zustand zunehmend. Bereits bei seiner Aufnahme war ein erheblicher Gewichtsverlust aufgefallen. Im November 1937 litt er unter Leibschmerzen und zeitweise erhöhter Temperatur. Am 21. November erbrach er sich und fühlte sich schwach. Wenige Tage später wurde Blut im Stuhl festgestellt. Ein Arzt äußerte den Verdacht auf Magenkrebs und plante eine Röntgenuntersuchung, die im weiteren Verlauf aber nie als durchgeführt dokumentiert wurde. Ebi nahm in der Folge weiter ab, litt unter Erbrechen und nahm nur noch wenig Nahrung zu sich. Am 19. Dezember 1937 wurde vermerkt, dass er „fast dauernd in diesem Dämmerzustand“ sei. Wegen Kopfschmerzen erhielt er kalte Umschläge und Pyramidon, ein damals gängiges Schmerzmittel.

Danach finden sich über längere Zeit nur wenige Einträge zu seinem Zustand. Am 7. Januar 1939 wurde noch „subjektives Wohlbefinden“ und Fieberfreiheit festgestellt; am 21. Januar hieß es lediglich: „Keine Änderung des Zustands.“ Am 29. Januar 1939 kam es schließlich zum Tod. Um 6.00 Uhr wurde in der Krankenakte vermerkt: „Exitus letalis.“ Als Ursache wurde zunächst ein plötzliches Versagen des Kreislaufs ohne alarmierende Vorzeichen beschrieben; auf dem Aufnahmezettel war als mögliche Todesursache „Allgemeine Kreislaufschwäche“ angegeben. In Ebis Sterbeurkunde ist allerdings der 30.1.1939 um 6 Uhr als Todeszeitpunkt hinterlegt.

Ebis Leichnam wurde anschließend an die Anatomie in Heidelberg überführt. Eine vollständige Sektion sollte deshalb unterbleiben. Bei der Untersuchung des Magens wurde jedoch ein „handballengroßes, blumenkohlartiges Carcinom“ festgestellt. Am 31. Januar 1939 wurde Friedrich Ebi als Leiche Nr. 6 des Jahres in der Anatomie Heidelberg eingeliefert.

Franziska Mudter

Quellen:

StAF

B 821/2 Nr. 6036 Ebi, Friedrich, geb. 18.8.1871

Standesamt Achern Todesanzeigen 1939, Urkunde Nr. 25

Kurzbiografie

Name, Vorname: Ebi, Friedrich
Geburtsdatum: 18.08.1871
Geburtsort: Basek
Beruf: Kaufmann
Einlieferungsdatum: 31.01.1939
Einlieferungsnummer: 6_1939
Todesursache: Illenau

Zur Leichenjournal Transkribierung dieser Biografie:

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