Wilhelm Hauer wurde 1901 in Braunschweig als Sohn eines Straßenbahnschaffners geboren und arbeitete nach dem Volksschulbesuch als Fahrradschlosser. Ob er hierfür eine Ausbildung erhalten hatte, geht aus der schmalen Kislauer Häftlingsakte, die eine Rekonstruktion seiner Biografie nur in ganz groben Zügen erlaubt, nicht hervor. Seit Mitte der 1920er Jahre ging Hauer offenkundig keiner dauerhaften geregelten Arbeit mehr nach, sondern kam regelmäßig mit dem Gesetz in Konflikt. Er war 13 Mal vorbestraft wegen Bettelei und Landstreicherei und war zuletzt im Arbeitshaus Brauweiler untergebracht. Dort erhielt er Anfang Mai 1941 einen Einberufungsbefehl zur Wehrmacht.
Diesem Befehl kam Hauer nicht nach, und er wurde deshalb in der Nähe von Köln festgenommen. Wegen Fahnenflucht wurde ein Militärgerichtsverfahren gegen ihn geführt, bei dem das Gericht der Division Nr. 156 sich kein klares Bild des Tathergangs machen konnte. Ein unbefugtes Fernbleiben von der Truppe war unzweifelhaft, und das Gericht meinte auch, dass er sich vermutlich gar nicht „gemeldet“ hätte. Die Fahnenflucht, das heißt, eine geplante Entziehung vom Wehrdienst, sei ihm aber nicht zu beweisen: „Der Angeklagte macht den Eindruck, als könnte er Entschlüsse über den heutigen Tag hinaus überhaupt nicht fassen. Er läuft ohne Zweck und Absicht im Lande umher und lässt sich nur von zufälligen Stimmungen leiten. Die Pflicht ist ein Begriff, den er auch bei geduldigster Belehrung nicht verstehen dürfte“. Eine Schuldunfähigkeit Hauers war damit für das Gericht aber keineswegs gegeben. Zwar sei er für die Truppe „unbrauchbar“, er solle aber „in eine Strafe genommen werden, die es ermöglicht, für längere Zeit unter Zwang seine körperlichen Kräfte dem Volke nutzbar zu machen“. Das Urteil lautete: drei Jahre Gefängnis.
Hauer verbüßte die Haftstrafe zunächst in Landau in der Pfalz und wurde Anfang Juli 1943 in das Strafgefängnis Mannheim überstellt. Zwei Monate später wurde er in das Strafgefängnis Kislau verlegt. Vor seiner Verlegung wurde Hauer vom Mannheimer Anstaltsarzt Carl Trappmann untersucht, der bei dem 1,68 m großen, kräftigen 42-Jährigen keine Krankheiten (Gebiss sehr lückenhaft, Herztöne leise regelmäßig, Lungen OB) feststellte. Ein Dreivierteljahr später starb Hauer in Kislau: Ausweislich der Häftlingsakte war er 20. April 1944 an Grippe erkrankt, zwei Tage später auf die Krankenstation eingeliefert worden, und nochmals zwei Tage später dokumentierte der Anstaltsarzt seinen Tod „infolge einer akuten Herzschwäche“. Zu seinen spärlichen Hinterlassenschaften zählte Bargeld in Höhe von 56,54 Reichsmark. Hiervon wurden 9,15 Reichsmark abgezogen für Leichenschau, Telegramm-, Post- und Fernsprechgebühren und der Restbetrag seinen Familienangehörigen zugeschickt.
Die Suche nach ihnen gestaltete sich schwierig, da der Vater, den Hauer als Kontaktperson angegeben hatte, schon sieben Jahre zuvor verstorben und seine Schwester inzwischen umgezogen war. Als die „Effekten“ schließlich bei ihr in Braunschweig ankamen, schrieb sie an das Strafgefängnis Kislau mit der Klage darüber, dass ihr Bruder seit 25 Jahren nichts von sich habe hören lassen, „obwohl er keinen Grund hatte, das elterliche Haus zu meiden“, und mit der Bitte, ihr den Anlass seiner Inhaftierung und die näheren Todesumstände mitzuteilen. Auf die Auskünfte der Gefängnisdirektion hierüber reagierte sie mit einem zweiten Brief, der deutlich erkennen lässt, dass sie den Lebensweg des Bruders als einen dunklen Schatten auf der Familie betrachtete. Sie konnte sich sein „abenteuerliches Leben“ nur durch Fremdeinwirkungen erklären: Er müsse „ja sehr schlechten Umgang gehabt haben, daß er so tief gesunken ist“. Immerhin sei es ihr ein Trost, dass seine Eltern sein Schicksal „nicht mehr miterlebt haben, obwohl sein Vater manche Träne um ihn vergossen hat, daß er nie etwas von sich hören lassen hat.
Auch ich weiß jetzt, daß er gut aufgehoben ist, und daß er nicht mehr in der Welt umher irrt“. Im ersten Brief hatte die Schwester sich auch nach dem Bestattungsort ihres Bruders erkundigt, aber nur eine ausweichende Mitteilung (seine „Leiche wurde dem Bürgermeisteramt Mingolsheim als zuständige Ortspolizeibehörde zur Verfügung gestellt“) erhalten, so dass sie vermutlich nie erfuhr, dass Wilhelm Hauers Leichnam in die Heidelberger Anatomie gebracht worden war. In deren Leichenjournal ist es als Eingang Nr. 23 des Jahres 1944 vermerkt.
Frank Engehausen
Quellen:
GLA 521 Nr. 2514
Feldurteil vom 26.6.1941.
Ärztlicher Befund vom 4.9.1943.
Briefe von Anny Hauer an das Strafgefängnis Kislau vom 18.5. und 5.6.1944.


