„Der 2. Angeklagte Ridet Jean war Mitglied der Widerstandsgruppe. […] Er hat am 16. Juli 1943 bei der Bergung und Verstecken der abgeworfenen Materialien mitgewirkt. Er war über alle Umstände informiert insbesondere über den Inhalt der abgeworfenen Behälter. Er hat seinen Anteil an den abgeworfenen Lebensmitteln bekommen“ – dies stellte für das Feldgericht in Dijon im November 1943 Grund genug dar, um Ridet, wie auch die anderen Mitglieder der Gruppe, zum Tode zu verurteilen.
Jean Pierre Élie Ridet wurde am 6. April 1911 in Sainte-Croix, Dep. Saône-et-Loire, als Sohn von Jeanne-Pierre Marie Ridet und Marie Séverine Florentine, geb. Putin, geboren. Im Jahre 1935 heirateten Ridet und Marie-Louise, geb. Collot, mit der er zwei Kinder bekam. Ihre Tochter Marie wurde am 19. August 1935 geboren. Fünf Jahre später kam ihr Sohn Jean am 11. Januar 1940 auf die Welt.
Von 1932 bis 1933 diente Ridet bei der französischen Marine und wurde im Zweiten Weltkrieg von Januar bis August 1940 als Matrose 1. Klasse wieder eingezogen, um in einer Reparaturwerkstätte für U-Boote in Toulon zu arbeiten. Er absolvierte zunächst eine Lehre zum Dreher, begann dann jedoch am 1. September 1936 als Lokomotivheizer im Eisenbahndepot Dijon-Perrigny zu arbeiten. Sein Wirken im französischen Widerstand begann nach seinem Dienst als Matrose Ende 1940, als er der Widerstandsgruppe von Eisenbahnern um Maurice Thuringer beitrat. An deren Gründung war Ridet insofern beteiligt, als dass er den späteren Leiter Maurice Thuringer ins Gespräch brachte, als es darum ging, eine Widerstandsgruppe zu formieren. Laut Gerichtsakten hatte er „dem Martin [es handelt sich um den Gestapo-Spitzel Pierre Martin, der die Gruppe im August 1943 verriet und so deren Verhaftung herbeiführte, d. Vf.] den 1. Angeklagten Thuringer als Organisator der Gruppe empfohlen und Martin mit Thuringer zusammengebracht“. An den drei Sprengstoffanschlägen hatte Ridet sich nicht beteiligt. Dennoch wurde er Ende November 1943 vom Feldgericht 669 in Dijon zum Tode verurteilt.
Jean Ridet wurde am 19. April 1944 um 5:25 Uhr im Lichthof des Landgerichts Stuttgart durch die Guillotine hingerichtet. Er hinterließ seine Frau Marie-Louise und die beiden gemeinsamen acht und vier Jahre alten Kinder. Seine Leiche wurde noch am selben Tag unter der Nummer 16/44 in die Anatomie der Universität Heidelberg gebracht. Im Jahre 1947 wurde er posthum mit der Médaille de la Résistance ausgezeichnet und erhielt die Anerkennung „Mort pour la France“ [gestorben für Frankreich, d. Vf.]. Zuletzt wurde er am Jahrestag der Verurteilung der Widerstandsgruppe 1997, 53 Jahre nach seiner Enthauptung, für „mort en déportation“ [in Deportation gestorben, d. Vf.] erklärt. Sein Name und der Zusatz „32 ans“, sein Alter zum Zeitpunkt der Hinrichtung, finden sich seit 1996 auf der Erinnerungstafel für die Widerstandsgruppe im Bahnhof von Dijon.
Angelina Baudach in Zusammenarbeit mit Brigitte und Gerhard Brändle
Quellen
GLA
309, Nr. 6076
Neveu, Céderic; Fontaine, Thomas. Ridet Jean Pierre Élie. In: Fontaine, Thomas, Cheminots victimes de la répression. Paris, 2017.
Le Maitron. Dictionnaire biographique. Ponnavoy, Jean-Louis. Dubois, André, Jean. https://maitron.fr/dubois-andre-jean/, aufgerufen am 5.5.2026.




