Andreas Baum wurde am 28. Juni 1893 in Mülhausen im Elsass in Frankreich geboren. Als letzter Wohnort ist Lyon vermerkt. In der Akte wird er als Pensionsinhaber geführt.
Eine im Generallandesarchiv Karlsruhe im Bestand Staatsanwaltschaft Heidelberg überlieferte Akte umfasst lediglich neun Seiten und enthält keine ausführlichen Ermittlungs- oder Prozessunterlagen. Sie dokumentiert überwiegend die Vorbereitung und Durchführung der Vollstreckung des Todesurteils. Deshalb lässt sich aus ihr nicht rekonstruieren, welche konkreten Handlungen Baum vorgeworfen wurden oder wie das Urteil im Einzelnen begründet wurde. Festgehalten ist jedoch, dass der Volksgerichtshof Baum am 27. Juni 1944 „wegen Landesverrats“ zum Tode verurteilte.
Ein Schriftstück trägt die Überschrift: „Vollzug der Todesstrafe an den Pensionsinhaber Andreas Baum geboren zu Mülhausen i. Els. Urteil des Volksgerichtshofs vom 27. Juni 1944 wegen Landesverrats.“ Der Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof forderte zudem, der für die Hinrichtung vorgesehene Zeitpunkt solle „sofort telegraphisch in unauffälliger Weise“ mitgeteilt werden.
Nach dem Urteil wurde die Vollstreckung zeitnah organisiert. Der Oberstaatsanwalt beim Landgericht Karlsruhe hielt nach telefonischer Rückfrage fest, dass Baum im Zuchthaus Bruchsal einsitze. Zugleich teilte er mit, dass der Termin zur Eröffnung des Urteils auf den 24. August 1944 um 14 Uhr und der Termin zur Vollstreckung auf denselben Tag um 18 Uhr festgesetzt worden sei.
In diesem Zusammenhang verweist die Akte auf eine Verfügung in den Vollstreckungsakten „Ziegler“, wobei Ziegler nach seiner Hinrichtung ebenfalls der Anatomie Heidelberg übergeben wurde.
Am 24. August 1944 wurde Baum im Strafgefängnis Seilersbahn in Bruchsal um 14:20 Uhr dem Leiter und dem beurkundenden Beamten der Vollstreckungsbehörde sowie dem Gefängnisvorstand vorgeführt. Ihm wurde mitgeteilt, dass das Begnadigungsrecht nicht ausgeübt worden sei und dass die Hinrichtung am selben Tag um 18 Uhr stattfinden werde. Protokolliert ist, Baum sei ruhig und gefasst gewesen. Auf die Frage nach einem letzten Wunsch habe er keine Erklärung abgegeben.
Die Vollstreckung erfolgte am 24. August 1944 um 18 Uhr in der „Richtstätte“ des Strafgefängnisses Seilersbahn. Baum war zu diesem Zeitpunkt 51 Jahre alt. Anschließend wurde sein Leichnam der Anatomie Heidelberg „zu Forschungszwecken“ übergeben und dort als Nummer 72 des Jahres 1944 registriert.
Franziska Mudter
Quelle:
GLA
309 Nr. 6082 Baum Andreas, geb. 28.6.1893.


