Margarethe Bambach

Kurzbiografie

Name, Vorname: Bambach, Margarethe
Geburtsdatum: 13.1.1891
Geburtsort: Offenbach am Main
Beruf: Stepperin in Ledertaschenfabrik, Hausangestelltr
Einlieferungsdatum: 25.7.1944
Einlieferungsnummer: 45_1944
Todesursache: Hinrichtung
Vorgeworfenes Vergehen: Vornahme von Abtreibungen und versuchten Abtreibungen

(13.1.1891-25.7.1944)

Margarethe Bambach, geboren am 13. Januar 1891 in Offenbach am Main, arbeitete nach der Schule zunächst als Stepperin in einer Ledertaschenfabrik, bevor sie erst in Frankfurt und dann in Mannheim als Hausangestellte arbeitete. Nach einigen Jahren erhielt sie eine neue Stelle in Mannheim im Haus ihres späteren Ehemanns. 1941 verstarb ihr Mann und hinterließ sie kinderlos und ohne Einkünfte. Sie begann in ihrer die Wohnung in der Kobellstraße 8 ein Zimmer unterzuvermieten und wurde laut eigener Angabe auch durch ihre sechs Geschwister unterstützt, da das Geld, das sie von ihrem Untermieter erhielt, nicht zum Leben ausreichte.

Über ihr Leben ist nicht viel bekannt, außer dass sie schon drei Vorstrafen wegen Abtreibung und versuchter Abtreibung hatte und eine Vorstrafe wegen Betrugs. Die erste Verurteilung erfolgte 1923, nachdem Bambach wegen Beihilfe zur versuchten Abtreibung überführt wurde. Die Strafe wurde auf zehn Wochen Gefängnis festgelegt, später aber auf eine Geldstrafe reduziert. Fünf Jahre später, 1928, wurde sie wegen vier Abtreibungsversuchen und zwei vollzogenen Schwangerschaftsabbrüchen zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. 

1939 erfolgte die dritte Verurteilung wegen sechs gewerblicher Schwangerschaftsabbrüche, die Bambach zwischen 1936 bis 1939 vorgenommen haben sollte. Dieses Mal fiel die Strafe schwerer aus, sie wurde zu zwei Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust verurteilt. Auch die Vorstrafe wegen Betrugs hing mit dem Delikt der Abtreibung zusammen, da sie einer Frau im siebten Schwangerschaftsmonat eine Abtreibung für 40 Reichsmark angeboten hatte. Die Ausspülung hatte aber nicht zum Abort geführt, weshalb sie wegen Betrugs zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt wurde.

Erneut straffällig wurde Bambach im Fall Hannelotte Mickel, geb. Behr. Diese war eine junge Krankenschwester, die mit dem Oberleutnant Kurt Mickel, den sie im Dezember 1943 heiratete, verlobt war. 1943 arbeitete sie gemeinsam mit ihrer Freundin Gertrud Kraft, die sie seit ihrer Ausbildung in Mannheim kannte, in einem Krankenhaus in Berlin. Mehrere Aussagen belegten, dass sie sich mit verschiedenen Männern getroffen habe. Eine dieser Bekanntschaften, angeblich die mit dem Arzt Harald Wunnicke, führte zu einer Schwangerschaft. Laut Wunnicke wollte die junge Frau die Schwangerschaft, sobald sie davon erfahren hatte, mit Rücksicht auf ihren Verlobten beenden. 

Nach der Hochzeit zog Mickel von Berlin zu ihrer Mutter nach Freiburg. Auch aus dieser Zeit belegen verschiedene Aussagen, dass die Verstorbene einen offenen Umgang mit verschiedenen Männern hatte und ihre Schwangerschaft verschwieg. Anders schien es jedoch bei den Frauen in dem Umfeld der Schwangeren gewesen zu sein. So wussten unter anderem Gertrud Kraft und deren Mutter von der Schwangerschaft. Kraft hatte von ihrer Mutter, Frieda Wawzin, gehört, dass Bambach Abtreibungen vornahm, und machte Mickel in einem Brief deutlich, dass sie jemanden kenne, der ihr helfen könne. Daraufhin besuchte Mickel ihre Freundin im Februar 1944 in Waldwimmersbach, wo sie deren Mutter um Hilfe bat. 

Bambach Portrait
Quelle: GLA 507 Nr. 12368-12373

Nach mehrfachen Aufforderungen Mickels besuchte Wawzin Bambach in Mannheim, um sie um Hilfe bei dem Schwangerschaftsabbruch zu bitten. Am 17. Februar 1944 fuhren Mickel und Kraft nach Mannheim. Nach Aussage von Bambach hat Gertrud Kraft gesagt, die Schwangerschaft müsse weg, woraufhin Bambach die von Mickel mitgebrachte Spritze reinigte. Der Versuch der Ausspülung scheiterte jedoch, da Bambach Luft in die Gebärmutter spritzte, wodurch die zwanzigjährige verstarb. Die beiden Frauen holten einen Arzt, der den Tod Mickels feststellte und die Polizei informierte. Diese verhörte die beiden Frauen und nahm schließlich Gertrud Kraft fest. 

Die Kriminalpolizei, die rasch auf Bambachs Vorstrafen aufmerksam wurde, führte eine Durchsuchung bei ihr durch, die aber zu keinem Ergebnis führte. In späteren Aussagen gaben beide Angeklagte an, dass sie die Werkzeuge verbrannt hätten. Am 18. Februar 1944 fand die Obduktion Mickels statt, bei der festgestellt wurde, dass sie im sechsten oder siebten Monat schwanger gewesen und ein Abtreibungsversuch vorgenommen worden war. Daraufhin wurde auch Bambach inhaftiert, da der Arzt angab, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass Mickel nach der Einspritzung noch bis zu Bambachs Wohnung gelaufen sein könnte. 

Als Bambach auf der Polizeiwache erneut verhört wurde, gestand sie, den Abtreibungsversuch an Mickel vorgenommen zu haben, stritt aber weiterhin ab, dies gegen Geld, also gewerblich, getan zu haben. Laut Kraft hatte sie aber 100 Reichsmark für die Abtreibung gefordert und sie später dazu überzeugt, der Polizei den Abtreibungsversuch zu verheimlichen, da ihr dafür die Todesstrafe drohe. Nach diesem Verhör schloss der ermittelnde Kriminalinspektor Helfrich, dass sich Bambach der versuchten Abtreibung, Kraft der Beihilfe zur versuchten Abtreibung und Krafts Mutter, die nicht verhört worden war, der Beihilfe zur Abtreibung schuldig gemacht hätten. Deshalb wurden Gertrud Kraft und Margarethe Bambach am 19. Februar 1944 in die Untersuchungshaftanstalt eingeliefert. 

Zwei Monate nach dem Tod Mickels wurde vor dem Sondergericht Mannheim Anklage gegen Bambach, Kraft und Wawzin erhoben. Die Hauptverhandlung fand am 9. Juni 1944 statt. Die Staatsanwaltschaft forderte für Bambach die Todesstrafe, die Aberkennung der Ehrenrechte auf Lebenszeit sowie die Sicherheitsverwahrung. In der Urteilsverkündung wurde bekannt gegeben, dass Bambach, da sie schon mehrfach wegen Abtreibung vorbestraft war, als „gefährliche Gewohnheitsverbrecherin“ nach §20a Abs. II des RStGB zu gelten habe. Besonders relevant dafür sei, dass sie trotz wiederholter Vorstrafen weiter Abtreibungen vorgenommen habe. Zudem habe sie durch ihre Taten der „Lebenskraft des deutschen Volkes“ geschadet. 

Bambach wurde auf Grundlage des § 218 Abs. 3 und der „Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft“ zum Tode verurteilt. Der Termin für die Hinrichtung wurde auf den 25. Juli 1944 in Bruchsal gelegt, wo sie nach der Hauptverhandlung inhaftiert war. Die Vollstreckung der Todesstrafe erfolgte an jenem Tag um 18:23 Uhr innerhalb 30 Sekunden, woraufhin ihre Leiche an die Anatomie Heidelberg übergeben wurde.

Lea Dultz

Quellen

GLA 

507 Nr. 12368-12373

Kurzbiografie

Name, Vorname: Bambach, Margarethe
Geburtsdatum: 13.1.1891
Geburtsort: Offenbach am Main
Beruf: Stepperin in Ledertaschenfabrik, Hausangestelltr
Einlieferungsdatum: 25.7.1944
Einlieferungsnummer: 45_1944
Todesursache: Hinrichtung
Vorgeworfenes Vergehen: Vornahme von Abtreibungen und versuchten Abtreibungen

Zur Leichenjournal Transkribierung dieser Biografie:

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