Stefan Weismeier wurde am 23. Mai 1900 in Wien geboren. Seine Mutter war Therese Weismeier; der Vater ist nicht bekannt. Weismeier war katholisch, blieb unverheiratet und hatte keine Kinder. Geschwister sind ebenfalls nicht überliefert. Nach den Angaben in seiner Krankenakte wuchs er als Findelkind in einem Waisenhaus in Gföhl auf und habe seine Eltern nie gekannt.
Über seine Kindheit und Schulzeit geben spätere ärztliche Aufzeichnungen Auskunft. Dort heißt es: „In der Schule hat er nicht gut gelernt, ist einmal sitzengeblieben. Rätselhafter Weise versteht er lateinisch.“ Mit 14 Jahren wurde Weismeier aus dem Waisenhaus entlassen. Anschließend arbeitete er zunächst bis zu seinem 21. Lebensjahr bei einem Bauern und wechselte danach zu einem zweiten landwirtschaftlichen Arbeitgeber, bei dem er bis zum Alter von etwa 26 Jahren blieb. Später war er weiterhin als Hilfsarbeiter tätig.
1930 geriet Weismeier wegen seines psychischen Zustands in den Blick der Behörden. Während eines Arrestaufenthalts wurde er amtsärztlich untersucht. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis: „Stefan Weissmayer ist geisteskrank, seine Abgabe in eine Geschlossene Anstalt ist wegen Gefährdung seiner Umgebung erforderlich.“ Am 2. April 1930 wurde er daraufhin in die Heil- und Pflegeanstalt Mauer-Öhling bei Amstetten eingewiesen. Dort blieb er mehr als sieben Jahre. Am 14. August 1937 wurde er „als nicht anstaltsbedürftig“ entlassen.
Nach seiner Entlassung arbeitete Weismeier noch etwa einen Monat bei einem Bauern. Danach wandte er sich an das Fürsorgeamt, wechselte mehrfach seine Arbeitsstellen und wanderte viel umher. Er verließ Österreich Richtung Norden. In dieser Zeit kam er wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt und verbrachte unter anderem vier Wochen im Gefängnis in Heidelberg. Seit dem 1. Dezember 1938 befand er sich im Gefängnis in Rastatt, nachdem er Kriminalbeamte mit einem Hocker bedroht haben soll. Eine dort vorgenommene amtsärztliche Untersuchung schilderte ihn unter anderem mit den Worten: „Er ist nur schlecht verständlich wegen seines ausgesprochenen österreichischen Dialektes und seiner undeutlichen Aussprache. Seine Ausdrucksweise ist sehr unbeholfen und primitiv.“ Der Amtsarzt hielt erneut eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt für erforderlich. Am 27. Dezember 1938 beantragte er außerdem Weismeiers Unfruchtbarmachung wegen der Diagnose Schizophrenie.
Am 13. Januar 1939 wurde Weismeier in die Badische Heil- und Pflegeanstalt Illenau aufgenommen und der Verpflegungsklasse III, der einfachsten und kostengünstigsten Unterbringungsform, zugeteilt. Bei seiner Aufnahme wurde festgehalten: „Pat wird in ziemlich verwahrlostem Zustand hier eingeliefert.”
Die Akte enthält zugleich Hinweise auf erhebliche psychische Belastungen. In einer von Weismeier selbst verfassten Notiz heißt es: „Die Stimme sagt, ich soll mir die Hand mit dem Rasiermesser aufschneiden. Dann sol ich das Fenster zerschlagen. Mit diesen Gedanken bin ich gequält. Wer das lesen kann, der weiss, dass ich es nicht mehr lange aushalte.“ Wiederholt wurden außerdem Erregungszustände dokumentiert. Er knirschte mit den Zähnen, machte schnappende Mundbewegungen und versuchte zeitweise zu beißen oder trat um sich. Bereits nur auf das Zähneknirschen hin wurde er vom Pflegepersonal „festgemacht”, also fixiert. Dazwischen gab es jedoch längere Phasen ohne entsprechende Auffälligkeiten.
Parallel verschlechterte sich 1939 sein körperlicher Gesundheitszustand. Über mehrere Monate wurden erhöhte Temperaturen gemessen. Am 2. August wurde sein Appetit als „sehr gering“ bezeichnet. Eine Untersuchung der Lunge im Städtischen Krankenhaus Achern ergab im selben Monat mehrere intensive Verschattungen und Kalkherde.
Die medizinische Beurteilung der Lungenveränderungen blieb zunächst uneindeutig. Eine deutlich erhöhte Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit wurde im Dezember 1939 als Hinweis gewertet, der „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einen tuberkulösen Prozess“ hindeute. Als Maßnahme wurde angeordnet, „dass der Pat. täglich drei Stunden im Bett gut zugedeckt auf der Veranda liegen soll“. Eine wirksame antibiotische Behandlung der Tuberkulose stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung.
Psychisch zeigte sich Weismeier ebenfalls wechselhaft. Am 31. Oktober 1939 wurde er als „psychisch recht aufgeschlossen“ beschrieben. Er habe über seine Krankheit gesprochen und sei sich „durchaus im Klaren darüber, dass er zeitweise geistesgestört ist“. Zugleich äußerte Weismeier den Wunsch, in einer Anstalt zu bleiben, da er sich für ein Leben außerhalb zu unsicher fühle. Noch immer höre er gelegentlich nachts Stimmen, wisse jedoch, „dass diese Stimmen Einbildungen seien“. In einem an eine Schwester Oberin gerichteten Brief schrieb er außerdem, dass er in der Anstalt sehr zufrieden sei, und bezeichnete sein „felsenfestes Vertrauen in Gott“ als seine einzige Hoffnung. Noch am 17. November wurde er als „nach wie vor fleißig beim Heizen und Gangsäubern“ beschrieben. Weismeier verrichtete also trotz seiner erheblichen Lungenerkrankung körperliche Arbeit.
Zu Beginn des Jahres 1940 verschärften sich die gesundheitlichen Probleme. Am 17. Februar wurden Temperaturen von über 39 Grad gemessen. Außerdem hat er innerhalb der vorangegangenen Monate 17 Pfund (etwa 7,7 kg) abgenommen. Die Akte hält fest: „Der Zustand des Patienten ist sehr schlecht. Die Stimmung ist keineswegs euphorisch, sondern ziemlich mürrisch und gedrückt.“ Bei der Untersuchung zeigten sich zudem auffällige Befunde an der Lunge. Am 19. Februar wurde deshalb im Städtischen Krankenhaus Achern eine Röntgenaufnahme angefertigt.
Der Befund wurde der Illenau allerdings erst am 1. März telefonisch mitgeteilt; die schriftliche Befundmitteilung wurde sogar erst am 18. März und damit nach Weismeiers Tod ausgestellt. Demnach bestanden in den mittleren Abschnitten beider Lungen ausgedehnte tuberkulöse Prozesse mit Cavernenbildung.
In seinen letzten Tagen verschlechterte sich Weismeiers Zustand rapide. Stefan Weismeier starb am 5. März 1940 in der Illenau an Lungentuberkulose.
Am 7. März 1940 wurde sein Leichnam als Leiche Nr. 12 des Jahres 1940 an die Anatomie übergeben. Als Grund wurde festgehalten, dass „die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Beerdigungskosten für Pat. zu tragen“.
Franziska Mudter
Quellen:
StAF
B 821/2 Nr. 13090 Weismeier, Stefan, geb. 1900.
Standesamt Achern Todesanzeigen 1940, Urkunde Nr. 35




