Bronislaw Heymann kam am 22. Oktober 1916 in Lostau, Kreis Hohensalza, als Sohn des Arbeiters Josef Pierog und dessen Ehefrau Franziska Pierog, geborene Heymann, zur Welt. Da sich der Vater als deutscher Soldat in russischer Kriegsgefangenschaft befand, führte er den Geburtsnamen seiner Mutter. Er war polnischer Staatsangehöriger. Vom siebten bis zum vierzehnten Lebensjahr besuchte er die Volksschule in Chrusno. Anschließend arbeitete er in der Landwirtschaft. Im Jahr 1939 wurde er zum polnischen Heer eingezogen und diente in einem Artillerieregiment in Hohensalza.
Am 16. September 1939 geriet er an der russischen Grenze in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Da er aus einem ehemals zum Deutschen Reich gehörigen und von deutschen Truppen wieder besetzten Gebiet stammte, wurde er in deutsche Kriegsgefangenschaft überstellt und in das Lager Ludwigsburg gebracht. Im Jahr 1940 wurde er als Kriegsgefangener dem Landwirt Karl Rösch in Oberried-Weilersbach zugewiesen. Später blieb er dort als polnischer Zivilarbeiter tätig. Auf demselben Hof arbeitete auch der polnische Zivilarbeiter Ladislaw Kubatzki.
Am 22. Dezember 1940 geriet Heymann in angetrunkenem Zustand mit einem anderen Polen in Streit. Dabei schlug er diesem mit einem Prügel mehrfach auf den Kopf und verursachte einen schweren Schädelbruch. Er wurde verhaftet und befand sich bis zum 21. Januar 1941 in Haft. Die Staatsanwaltschaft sah jedoch von der Erhebung der Klage ab, da kein öffentliches Interesse bestehe.
Heymann war bereits zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten. Am 17. März 1938 war er vom Burggericht Strelno wegen des Gebrauchs einer Schusswaffe bei einer Schlägerei zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Am 30. März 1938 hatte dasselbe Gericht wegen einer weiteren Schlägerei eine Strafe von sechs Monaten Gefängnis gegen ihn verhängt. Für beide Strafen wurde ihm eine Bewährungsfrist von fünf Jahren gewährt.
Im August 1941 brach Heymann in den Speicher des Landwirts Karl Winterhalter in Weilersbach ein, hierbei half ihm Ladislaw Kubatzki. Heymann entwendete 25 Pfund Speck, den er mit seinen Arbeitskollegen teilte. Gemeinsam mit Kubatzki beging er weitere Diebstähle. Im Zusammenhang mit diesen Taten wurden beide festgenommen, konnten jedoch aus der Haft fliehen. Anschließend versuchten sie, in Richtung Schweiz zu entkommen. Während der Flucht kam es zu einer Verfolgung durch einen Grenzbeamten, wobei Heymann eine Schusswaffe einsetzte und einen Warnschuss abgab. Beide wurden schließlich wieder festgenommen.
Am 20. Februar 1942 verurteilte das Sondergericht beim Landgericht Freiburg im Breisgau Heymann wegen mehrfachen Einbruchdiebstahls, Flucht und Widerstands unter Anwendung von Waffengewalt zum Tode.
Nach Angaben des Sterberegisters Stuttgart-Mitte (Nr. 1904/1942) wurde die Todesstrafe am 26. März 1942 im Justizgebäude in der Urbanstraße 18 in Stuttgart vollstreckt.
Heymanns Leichnam wurde in die Heidelberger Anatomie gebracht. In deren Leichenjournal erscheint er ohne Namen als Eingang Nr. 41_1942 mit dem Eintrag „Staatsanwaltschaft Stuttgart“.
Tim Hoepfner
Quellen
LABW, StAF
A 47/1 Nr. 15
Urteil des Sondergerichts Freiburg vom 20.02.1942

