Richard Jatzek kam am 22. Mai 1906 in Kattowitz (damals in Preußen gelegen) als Sohn des Bergmanns Paul Jatzek und dessen Ehefrau Maria Jatzek, geborene Ochmann, zur Welt. Im Jahr 1912 zog die Familie nach Mannheim-Sandhofen, wo Jatzek die Volkschule besuchte. Anschließend arbeitete er zunächst etwa zwei Jahre in einer Spinnerei in Mannheim und war danach bei verschiedenen Firmen als Handlanger im Mauergewerbe tätig. Im Alter von etwa 18 Jahren kam er für circa zwei Jahre in Fürsorge-Erziehungsanstalten. Seit 1938 war er als Kraftfahrer bei der Firma Friedrich Mayer in Mannheim-Sandhofen beschäftigt.
Jatzek war deutscher Staatsangehöriger. Er war mit Mathilde Jatzek, geborene Hartmann, verheiratet. Das Ehepaar bekam ein Kind im Jahre 1930.

Vor 1933 war Jatzek mehrfach wegen versuchten Diebstahls, schweren Diebstahls, groben Unfugs, Erregung öffentlichen Ärgernisses und Widerstand mit kleineren Geld- und Freiheitsstrafen vorbestraft. Nachdem er im Oktober 1936 einem Politischen Leiter ins Gesicht geschlagen und SS-Männer als „Pappsäcke“ und „Drecksäcke“ beschimpft hatte, wurde gegen ihn wegen eines Vergehens gegen das Heimtückegesetz ermittelt. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte ihn Anfang November 1936 wegen groben Unfugs zu sechs Wochen Haft.
Während Jatzek in seiner Vernehmung angab, keiner politischen Partei angehört zu haben und lediglich Mitglied der Revolutionären Gewerkschaftsopposition (RGO) gewesen zu sein, bezeichneten ihn die Ermittlungsbehörden als Angehörigen der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPS). Später war er Mitglied der Deutschen Arbeiterfront (DAF). Seit 1933 geriet er wiederholt wegen des Verdachts kommunistischer Betätigung ins Visier der Behörden. Im Februar 1933 wurde seine Wohnung durchsucht, weil der Verdacht bestand, er habe kommunistische Druckschriften hergestellt und verbreitet. Bei einer weiteren Durchsuchung 1934 fanden die Behörden hinter einem Bild ein kommunistisches Flugblatt und zwei rote Fahnen mit Hammer und Sichel. Ein weiteres Verfahren wegen des Vorwurfs, im Juli 1933 eine kommunistische Versammlung im Wald abgehalten zu haben, endete mit einem Freispruch.
Von August 1939 bis Juli 1940 leistete Jatzek Wehrdienst als Soldat bei der Flak-Abteilung 49 Mannheim-Käfertal. Im März 1942 sollte er erneut zur Flak-Abteilung 29 in Frankfurt-Hausen einrücken. Dazu kam es jedoch nicht, da er im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Widerstandsgruppe um Lechleiter festgenommen wurde.
Mitte Februar 1942 half Richard Jatzek in der Trinkhalle des Gastwirts Lehmann beim Zigarettenverkauf aus. Dort traf er zufällig auf Daniel Seizinger, der ihm mitteilte, dass er wegen einer verbotenen Zeitung von der Gestapo gesucht werde. Nachdem Seizinger Jatzek zunächst darum gebeten hatte, ihn bei sich zu verstecken, schlug der ebenfalls anwesende Mitangeklagte Hermann Müller vor, stattdessen den Keller des Lehmann als Versteck zu nutzen. Jatzek führte Seizinger dorthin. Etwa eine Woche später forderte er Seizinger jedoch wieder auf, den Keller zu verlassen, nachdem bekannt geworden war, dass zahlreiche Arbeiter von der Gestapo festgenommen worden waren.
Nach den Feststellungen des Strafsenats hatte Jatzek im Dezember 1941 und Januar 1942 mehrfach mit seinem Rundfunkgerät die deutschsprachigen Sendungen des Londoner Rundfunkts abgehört. Dabei waren unter anderem Meldungen über die angeblichen Erfolge der Sowjetarmee sowie Äußerungen verbreitet worden, wonach der Krieg nur durch die Beseitigung Hitlers beendet werden könne. Mindestens viermal hatte er Seizinger gestattet, diese Sendung gemeinsam mit ihm anzuhören.
Darüber hinaus hatte Jatzek von Seizinger ein Exemplar der illegal hergestellten Zeitschrift „Der Vorbote“ erhalten. Er las die Zeitung und gab sie einige Tage später an Seizinger zurück. Nach den Feststellungen des Gerichts wusste Jatzek, dass es sich um eine illegal hergestellte Schrift handelte. In seinen Vernehmungen bestritt er hingegen, die Zeitung erhalten oder gemeinsam mit Seizinger politische Gespräche geführt beziehungsweise ausländische Rundfunksendungen abgehört zu haben. Das Gericht schenkte diesen Aussagen keinen Glauben, da auch seine Ehefrau bei den Behörden bekannt war und bereits wegen Verbreitung illegaler Schriften strafrechtlich verfolgt beziehungsweise bestraft worden war.
Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte Richard Jatzek am 22. Oktober 1942 wegen Vorbereitung zum Hochverrat in Tateinheit mit der Verbreitung ausländischer Rundfunksendungen zum Tode.
Die Todesstrafe wurde am 24. Februar 1943 vollstreckt.
Jatzeks Leichnam wurde in die Heidelberger Anatomie gebracht. In deren Leichenjournal erscheint er als Eingang Nr. 16_1943.
Tim Hoepfner
Quelle:
Bundesarchiv
R 3017/ 33090 Strafprozess gegen Georg Lechleiter u.a.
Marchivum
Portrait von Richard Jatzek
https://marchivum.startext.de/actaproweb/document/Vor_c523ff72-53f9-4e43-988f-da9da5326aea

