Erich Firdion

Kurzbiografie

Name, Vorname: Firdion Erich
Geburtsdatum: 02.03.1920
Geburtsort: Rombach
Beruf: Chemiearbeiter
Einlieferungsdatum: 27.07.1943
Einlieferungsnummer: 74_1943
Todesursache: Hinrichtung
Vorgeworfenes Vergehen: Diebstahl

Erich Firdion wurde 1920 im lothringischen Rombach (frz. Rombas) als Sohn eines Elektrikers und dessen Frau geboren. Nach der Scheidung der Eltern lebte er zusammen mit vier Stiefgeschwistern bei seinem Vater. In Nilvingen (frz. Nilvange) besuchte er die Volksschule und erlernte dort anschließend im Eisen- und Stahlwerk der Hütte „Friede“ das Schlosserhandwerk. Im Juni 1940 wurde er zum französischen Heer eingezogen, geriet dann bei Châlons-sur-Marne in deutsche Kriegsgefangenschaft, aus der er als gebürtiger Lothringer allerdings bald wieder entlassen werden konnte. Danach wurde er wahrscheinlich fahnenflüchtig und meldete sich möglicherweise freiwillig 1941 zum Arbeitseinsatz nach Deutschland – die Angaben in den vorliegenden Quellen sind dahingehend zum Teil widersprüchlich. Er war jedoch anschließend etliche Monate bei den IG Farbenwerken in Ludwigshafen am Rhein als Chemiearbeiter beschäftigt, wechselte daraufhin zu den Bergin-Werken nach Mannheim-Rheinau und kam im Juni 1942 als Schlosser zum Reichsbahnbetriebswerk am Mannheimer Rangierbahnhof. 

Wie das Sondergericht in seinem späteren Urteil hervorhob, galt Firdion vermeintlich bei Arbeitskollegen als „faule[r], freche[r] und unzuverlässige[r] ‚Windbeutel‘“, vertrat dezidiert eine „deutschfeindliche“ Haltung, vermied es zu arbeiten und hielt sich teilweise obdachlos in Mannheim auf. Im August 1942 wurde er jedenfalls am Hauptbahnhof in Mannheim aufgegriffen und auf Weisung der Gestapo-Leitstelle Karlsruhe in das Arbeitserziehungslager Oberndorf am Neckar eingewiesen. Nachdem er bereits im Oktober 1942 – angeblich „ungebessert“ – von dort wieder entlassen wurde, nahm er kurzzeitig seine Arbeit am Rangierbahnhof Mannheim wieder auf, fehlte jedoch vielfach und erschien seit Dezember 1942 gar nicht mehr zum Dienst. Auch hatte er zu diesem Zeitpunkt keine feste Unterkunft mehr.

Bereits Ende 1941 wegen Kuppelei und Diebstahl zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt – er hatte ein von ihm bewohntes Zimmer einer Prostituierten zur Ausübung ihrer „Gewerbsunzucht“ zur Verfügung gestellt und im Zuge dessen einen Freier bestohlen –, suchte er offenbar dennoch immer wieder die Nähe zum Milieu. Er finanzierte schließlich auch in gewissem Umfang seinen Lebensunterhalt auf Kosten von Prostituierten, betätigte sich also als deren Zuhälter, und beging zudem mehrere Diebstähle beziehungsweise entwendete vor allem Fahrräder. 

Am 20. Januar 1943 erging ein Haftbefehl gegen Firdion in Mannheim. Ihm wurde zur Last gelegt, dass er zusammen mit Wilhelmine Wolmerath und Elisbath Ott einen Mann, der von Beruf Amtsgehilfe war, überfallen und ausgeraubt hatte. Firdion, Wolmerath und Ott hatten sich zuvor in der Mannheimer Wirtschaft „Zum Gambrinus“ getroffen und waren dort mit dem Amtsgehilfen ins Gespräch gekommen. Als dieser den Heimweg antrat, folgten sie ihm, und Firdion griff ihn nahe dem Schlossgarten an, entwendete ihm Geld, seine Ausweisdokumente und eine Raucherkarte. Ott soll angesichts dessen noch vor Ort zu Firdion gesagt haben, „Erich, was hast Du da gemacht, das kostet Dir den Kopf“, woraufhin Firdion geantwortet habe: „Ja, ich weiss es.“

Der Fall wurde vor dem Sondergericht Mannheim verhandelt, weil die Beschuldigten die Tat während der „Verdunkelung“ in der Stadt zum Schutz vor Fliegerangriffen verübt und diese somit zur Begehung einer Straftat ausgenutzt hatten. Firdion wurde schließlich, genauso wie Wilhelmine Wolmerath, zum Tode verurteilt. Ott erhielt eine Zuchthausstrafe, weil sie im Gegensatz zu Firdion und Wolmerath nicht als wesentliche Akteurin, sondern nur als Gehilfin der Straftat eingeschätzt wurde. Firdion war außerdem vom Sondergericht als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“ eingestuft worden, wegen seiner vorangegangenen Zuhälterei- und Diebstahldelikte. Er kam dementsprechend in Verwahrung in das Strafgefängnis Mannheim, bevor er am 29. Mai 1943 in die Untersuchungshaftanstalt Stuttgart überstellt wurde. Ähnlich wie bei Wilhelmine Wolmerath zeitigten die in seinem Fall gestellten Gnadengesuche keine Wirkung. Er selbst hatte sich mit einem Brief im Juni 1943 an den für seine Heimatregion Lothringen zuständigen Gauleiter Josef Bürckel gewandt und gebeten, dass seine Todesstrafe in eine Zuchthausstrafe umgewandelt würde. 

Firdion Auszug Urteil
Auszug Urteil des Sondergerichts Mannheim im Fall Erich Firdion u.a., 29. Mai 1943.
Quelle: GLA Karlsruhe 507 Nr. 12276

Erich Firdion erlitt am 27. Juli 1943 dasselbe Schicksal wie Wilhelmine Wolmerath und wurde im Lichthof des Justizgebäudes in der Stuttgarter Urbanstraße mit dem Fallbeil hingerichtet. Sein Leichnam gelangte ebenso zu „Forschungszwecken“ in die Anatomie Heidelberg. Er bekam die Eingangsnummer 74_1943.

Mirjam Schnorr

Stolperstein Erich Firdion
Quelle: Mirjam Schnorr

Quellen

GLA

507 Nr. 12276–12280

Schnorr, Mirjam. Prostituierte und Zuhälter im „Dritten Reich“. Zwischen Alltag, Maßregelung und „Ausmerze“. Ostfildern, 2026, S. 441-466.

Neue Mannheimer Zeitung. 5./6.6.1943. Zwei Todesurteile.

https://druckschriften-digital.marchivum.de/zd/periodical/zoom/103519, aufgerufen am 29.6.2026.

Marchivum. Ritter, Barbara. Erich Firdion.

https://www.marchivum.de/de/geschichte/stolpersteine/erich-firdion, aufgerufen am 29.6.2026.

Kurzbiografie

Name, Vorname: Firdion Erich
Geburtsdatum: 02.03.1920
Geburtsort: Rombach
Beruf: Chemiearbeiter
Einlieferungsdatum: 27.07.1943
Einlieferungsnummer: 74_1943
Todesursache: Hinrichtung
Vorgeworfenes Vergehen: Diebstahl

Zur Leichenjournal Transkribierung dieser Biografie:

Haben Sie Fragen?

Bitte zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen.