Philipp Ullrich wurde am 8. August 1900 in Mußbach bei Neustadt a. d. Haardt geboren. Er war Hilfsarbeiter. In den Unterlagen erscheint er zeitweise ohne ordnungsgemäß gemeldeten Wohnsitz beziehungsweise mit für die Behörden unbekannten Aufenthalt.
Die Akten machen deutlich, dass es sich nicht um völlige Obdachlosigkeit, sondern um unterlassene polizeiliche und militärische Ummeldungen handelte. Strafrechtlich trat Ullrich wiederholt in Erscheinung. Insgesamt war er neun Mal wegen Diebstahls, Bettelns, Körperverletzung und Landstreicherei vorbestraft. Aus Ludwigshafen am Rhein wurde er am 27. Mai 1943 in das Strafgefängnis Mannheim eingeliefert. Nach Verbüßung der jeweiligen Strafe sah man seine Verlegung in das Arbeitshaus St. Georgen–Bayreuth vor. Seine letzte Haftstrafe absolvierte er im Strafgefängnis Kislau (Kreis Bruchsal), wo er auch verstarb.
Neben Haftstrafen wegen Eigentumsdelikten und damit zusammenhängenden Vergehen wurde Ullrich wegen Wehrpflichtentziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafzeit war vom 24. Februar 1944 bis zum 23. August 1945 festgesetzt. Zum Zeitpunkt dieses Urteils saß Ullrich jedoch wegen Diebstahls und Unterschlagung bereits in Haft, deren Strafbeginn am 15. April 1943 lag. Zudem hatte er während dieser Haft zwei Arreststrafen wegen unerlaubten Besitzes von Gegenständen erhalten. Diese Arrestzeiten waren von der Haftzeit ausgeschlossen. Deshalb wurde der Beginn der neuen Strafe ausdrücklich „im Anschluss an die derzeitig verbüßende Strafe von 10 Monaten Gefängnis“ bestimmt.
Die Urteilsbegründung zur Wehrpflichtentziehung zeichnet den verwaltungs- und meldebehördlichen Hintergrund nach: Ullrich meldete sich am 26. Juli 1940 vom Wehrmeldeamt Köthen kommend in Ludwigshafen zur Wehrüberwachung an. Am 10. September 1940 wurde er durch das Wehrbezirkskommando Ludwigshafen zur Ersatzreserve gemustert und seitdem in der Kartei der Wehrüberwachung geführt. Er wohnte in Ludwigshafen. Benachrichtigungen und Vorladungen des Wehrmeldeamts vom 3. Dezember 1940 und 10. Januar 1942 kamen als unzustellbar zurück, ebenso ein Einberufungsbefehl des Wehrbezirkskommandos vom 1. Mai 1942. Die daraufhin eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen, unter anderem durch die Kriminalpolizei und das zuständige Amt in Ludwigshafen, blieben erfolglos. Erst nach seiner Verhaftung am 27. Februar 1943 wegen eines in Iggelheim begangenen Diebstahls war Ullrich für die Wehrüberwachungsdienststelle wieder erreichbar. Nach den Feststellungen der Hauptverhandlung war Ullrich im Frühjahr 1941 umgezogen. Er hatte diese Wohnsitzänderung der Polizei und dem Wehrmeldeamt mitgeteilt, als er jedoch im Oktober 1941 nach Ulm beziehungsweise Pfuhl (bei Ulm) übersiedelte, unterließ er die polizeiliche und militärische Meldung. In der Hauptverhandlung erklärte Ullrich, er habe die Anmeldung in Ulm zunächst wegen erheblicher Schwierigkeiten bei der Wohnungsbeschaffung unterlassen, die Anmeldung „verbummelt“ und später nicht mehr den Mut gefunden, dies nachzuholen. Zugleich räumte er in der Hauptverhandlung ein, dass er die Meldungen auch deshalb unterlassen habe, weil er „bei seinem vorgerückten Alter nicht mehr so begeistert für das Militär“ sei und er davon ausgegangen sei, man werde ihn „schon finden“, falls man ihn brauche.
Aus dem Haftalltag ist eine Disziplinarmaßnahme überliefert: Am 10. Oktober 1943 erhielt Ullrich als Strafe lediglich Hungerkost, weil er einen Bediensteten der Anstalt über die Essensausgabe getäuscht hatte, um eine zweite Essensschüssel zu erhalten. Aktenkundig ist außerdem eine Unterhaltsangelegenheit: In einer Anfrage an die Verwaltung wurde ermittelt, ob und wann Ullrich Wehrdienst geleistet hat, um den Unterhalt für sein Kind festzulegen. Ullrich gab an, er sei seit 1918 kein Soldat mehr gewesen. Sobald er wieder in Arbeit stehe, werde er für den Unterhalt seines Kindes sorgen.
Am 28. März 1944 verstarb Philipp Ullrich im Strafgefängnis Kislau. Ein handschriftlicher Vermerk lautet: „Der Gefangene Ullrich, Phillipp ist heute 12.45 im Krankenhaus verstorben.“ Dem in Mußbach wohnhaften Vater wurde mitgeteilt, Ullrich sei an Herzschwäche gestorben. Der stellvertretende Anstaltsarzt erklärte in der Leichenschau, dass der Tod infolge akuter Herzschwäche eingetreten sei, ein Verschulden Dritter liege nicht vor. Da die Angehörigen die Bestattung nicht übernahmen, wurde der Leichnam der Gemeinde Mingolsheim als örtlichem Polizeiverwalter zugewiesen. Die Habseligkeiten Ullrichs wurde per Post an den Vater versandt, die dabei entstandenen Auslagen wurden von diesem Besitz abgezogen.
In den Unterlagen findet sich zudem eine Anfrage des Landrates Köthen der Abteilung für Familienunterhalt vom 28. Januar 1946. Hier griff dieser die Unterhaltsangelegenheit erneut auf und fragte das Arbeitshaus Kislau an, wohin Ullrich nach Verbüßung der Haftstrafe gelangt sei. Dies deutet darauf hin, dass Ullrichs Kind fast zwei Jahre nach Ulrichs Tod nicht über sein Sterben informiert worden war.
Der Leichnam Philipp Ullrichs wurde letztlich der Anatomie Heidelberg zu Forschungszwecken übergeben und im Leichenjournal als Leiche Nr. 5 des Jahres 1944 vermerkt. Ullrich wurde 43 Jahre alt. Die Beisetzung sollte später im Gräberfeld P, Gräberliste Nr. 201, erfolgen.
Franziska Mudter
Quellen
GLA
521 Zug 1982-48, Nr. 7363
Urteilsabschrift für Haftstrafe wegen Landstreicherei und Diebstahls, 15.4.1943.
Urteilsbegründung der Gefängnisstrafe wegen Wehrpflichtentziehung, 24.5.1943.
Strafen Ullrichs festgehalten durch das Strafgefängnis Mannheim, 27.5.1943.
Aufnahmeuntersuchung und -verhandlung Ullrichs, 1.6.1943.
Unterhaltsanfrage bezüglich Ullrichs Kind an das Strafgefängnis Kislau, 9.3.1944.
Meldung über Ullrichs Tod des Strafgefängnisses Kislau, 28.3.1944.
Todesmitteilung an Ullrichs Vater des Strafgefängnisses Kislau, 28.3.1944.
Personalbogen Ullrichs aus den Haftjahren, 1943-1945.
Erneute Unterhaltsanfrage bezüglich Ullrichs Kind an die Verwaltung des Strafgefängnisses Kislau, 28.1.1946.

