(30.6.1905-16.7.1942)
Georg Eugen Becker wurde am 30. Juni 1905 als Sohn von Anne Marie Kienzle in Stuttgart geboren. Er besuchte die Volksschule in Stuttgart und machte anschließend eine Lehre als Polsterer und Tapezierer. Im August 1925 verließ er Stuttgart, nachdem er wegen Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. In den folgenden Jahren wurde er mehrfach wegen Betrug und Urkundenfälschung zu Gefängnisstrafen verurteilt. Da er mit Psychopathie und Schizophrenie diagnostiziert wurde, war er zeitweise in Heil- und Pflegeanstalten untergebracht.
Im August 1934 zog Eugen Becker nach Heidelberg. Dort fertigte er Zeichnungen an und zog umher, um diese zu verkaufen. Er verstand sich gut mit Otto Schulte, dem Sohn seiner damaligen Vermieterin, der sich für Zeichnungen interessierte. Nachdem Becker innerhalb von Heidelberg umzog, verloren sie Kontakt.
Am 2. Dezember 1935 gegen 18 Uhr kehrte Dr. Lappe, Direktor bei der BASF, von seiner Arbeit aus Ludwigshafen zu seinem Haus in der Quinckestraße 39 zurück. Das Haus war unbeleuchtet, und er suchte in den Zimmern nach seiner Frau Hildegard Lappe und der Hausangestellten Anna Maria Fluck. Er fand Fluck im Vorraum und seine Frau im Bügelzimmer mit schweren Kopfverletzungen in ihrem Blut liegend. Beide starben in der Nacht im Krankenhaus.
Es gab am Tatort keine Spuren, die zur Ermittlung eines Täters geeignet waren. Zu Beginn der Ermittlungen gab es keine Zeugen. Becker geriet in den ersten Tagen in Verdacht, da das Dienstmädchen Frida Schadt ihn bei der Polizei meldete. Sie habe von ihrer Bekannten Else Löwig gehört, ihr Untermieter Becker habe sich selbst und seine Kleidung, entgegen seiner Gewohnheit, in seinem Zimmer gewaschen. In der Vernehmung sagte er aus, am 2. Dezember nicht in Heidelberg, sondern auf Hausierreise gewesen zu sein. Mehrere Zeugen konnten diese Aussage widerlegen, Becker hatte die Reise einen Tag später, am 3. Dezember, angetreten. Am 9. Dezember 1935 wurde er in Untersuchungshaft genommen, aber wegen mangelnder Beweise wurde er vier Tage später freigelassen.

Sechs Jahre nach der Tat, am 3. August 1941, verfasste Otto Schulte einem Brief an den Oberstaatsanwalt, indem er Becker bezichtigte, Lappe und Fluck getötet zu haben, und gestand, ihm bei der Vernichtung der Beweise geholfen zu haben. Schulte befand sich im Strafgefangenenlager VII in Esterwegen, da er vom Militärgericht wegen unerlaubter Entfernung vom Dienst zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt worden war. Er verfasste den Brief nach einer mehrtätigen Dunkelhaftstrafe.
Laut der Zeugenaussage von Schulte hatten er und Becker sich am Mittag des 2. Dezember 1935 über ihre schlechten finanziellen Lagen unterhalten und beschlossen, gemeinsam das Ehepaar Lappe auszurauben. Unter dem Vorwand, seine Bilder verkaufen zu wollen, kam Becker gegen 16 Uhr in das Haus der Lappes. Hildegard Lappe äußerte sich abfällig über seine Zeichnungen. Darauf nahm Becker einen Hammer aus seiner Tasche und schlug ihr damit wiederholt gegen den Kopf. Fluck, die das Kampfgeschehen hörte und dazukam, griff er auf dieselbe Weise an. Becker ließ die beiden Frauen schwer verletzt im Haus zurück und traf eine Straße weiter auf Schulte, der ihm half, Beckers blutbespritzte Kleidung und die Tatwaffe beiseitezuschaffen.
Gegen Schulte wurde wegen Begünstigung Beckers ermittelt, da diese Tat verjährt war, wurde er nicht angeklagt. Gegen Becker wurde das Verfahren wegen Mordes wieder aufgenommen. 1941 befand Becker sich mit Wahnvorstellungen in der Heilanstalt Schussenried. In der Vernehmung gab Becker die Tat nicht zu, er bestand auf seinem nachweislich falschen Alibi und wies Schultes Aussagen als frei erfunden zurück. Nachdem er im September 1941 verhaftet worden war, verfasste er mehrere Haft- und Verfahrensbeschwerden. In diesen beschrieb er sich als unschuldige Person, die immer wieder ungerechtfertigt durch Gefängnisstrafen und Zwangseinweisungen in Heilanstalten aus dem Leben ausgeschlossen wurde. Den laufenden Mordprozess beschrieb er als Versuch „mir unterzuschieben […] meines Verstehens um mich auf die oder jene Art noch weiter von der Öffentlichkeit entfernen = ja beseitigen zu können“.
Bei der Bestrafung von vorherigen Verbrechen waren Beckers psychischen Erkrankungen und damit verbundene mangelnde Strafbarkeitseinsicht berücksichtigt worden. Die Ermittler bezweifelten, dass dies gerechtfertigt gewesen sei. Als Gründe führten sie sein Festhalten an seinem angeblichen Alibi an und die Verteidigung in seinen Beschwerdebriefen, die eine gute zeitliche und örtliche Orientierung voraussetzen würden. Deswegen wurde Becker in der Psychiatrischen Klinik Heidelberg von Carl Schneider beobachtet, der als überzeugter Nationalsozialist an Krankenmorden beteiligt war. Er kam zu dem Schluss, dass Becker die nötige Einsicht zur Strafbarkeit eines Mordes habe, aber die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln, bei ihm deutlich vermindert sei. Demnach hätte ihm nach § 51 Abs. II RSTGB eine Strafmilderung zugestanden.
Am 21. Mai 1942 wurde Eugen Becker nach § 1 Abs. 1 RSTGB gegen Gewaltverbrecher vom Sondergericht Mannheim zweifach zu Tode verurteilt. Nach diesem Urteil beantragte Becker erst eine Wiederaufnahme des Verfahrens und, nachdem diese abgelehnt wurde, stellte er ein Gnadenersuch mit der Begründung, er habe die Frauen nicht ermordet und Schultes Aussagen seien frei erfunden. Der Heidelberger Oberstaatsanwalt beantragte dazu eine Stellungnahme der Untersuchungshaftanstalt Heidelberg, der Kriminalpolizeistelle Karlsruhe, der Heilanstalt Schussenried und des Oberstaatsanwalts in Ellwangen. Die Kriminalpolizeistelle Karlsruhe sprach sich gegen eine Begnadigung aus: „Mit Ausführung der Tat hat Becker erneut bewiesen, daß es sich bei ihm um einen asozialen und gemütsrohen Menschen handelt. Aus diesem Grunde trete ich im Interesse der Sicherheit des Staates einer Begnadigung des Verurteilten entgegen. Derartige Existenzen haben in der heutigen schweren Zeit keine Lebensberechtigung“. Seine psychische Erkrankung wurde für Becker nicht strafmildernd ausgelegt, sondern genutzt, um ihn als eine Gefahr für den Staat darzustellen. Am 9. Juli 1942 wurde das Gnadenersuch durch den Reichsminister der Justiz Dr. Schlegelberger endgültig abgelehnt. Am 16. Juli 1942 richtete Scharfrichter Reichhart Eugen Becker hin. Sein Leichnam wurde der Anatomie der Universität Heidelberg übergeben und erhielt die Eingangsnummer 55_1942.

Amon Leven
Quellen
GLA
507, Nr. 12161 – 12165
507, Nr. 12163
Beschwerde Becker, 22.03.1942.
507, Nr. 12164
Stellungnahme Kriminalpolizeistelle Karlsruhe, 22.05.1942.
507, Nr. 12167

