Hugo Josef Keller wurde am 22. April 1908 als Sohn des Werkmeisters Franz Keller und der Hausfrau Marie Keller in Lahr-Dinglingen (Baden) geboren. Er wurde römisch-katholisch getauft und hatte sieben Geschwister. Nach der sechsjährigen Volksschule besuchte er für ein Jahr die Realschule, trat aber bereits 1922 wieder aus, da er den Anforderungen nicht gewachsen war, und begann eine Lehre im Bäcker- und Konditorhandwerk, die er als Bäckergehilfe mit einer Gesellenprüfung abschloss.
Nach einigen Monaten Arbeit in seinem Beruf ließ er sich, getrieben von seiner Abenteuerlust und inspiriert von in Karlsruhe aushängenden Werbeplakaten, im lothringischen Saargemünd für die französische Fremdenlegion anwerben.
In der Fremdenlegion verbrachte er etwa acht Jahre und wurde in Nordafrika, unter anderem zur Bekämpfung der antikolonialen Aufständischen im Rifkrieg in Marokko und in Französisch-Indochina eingesetzt. Während dieser Zeit erkrankte er an Malaria und Syphilis, konnte aber von beidem wieder geheilt werden. Außerdem wurde er durch den hohen Alkoholkonsum, nach eigener Aussage gegen Ende mehr als drei Liter Wein am Tag, alkoholabhängig. Er erreichte in dieser Zeit den Rang eines Sergent, was etwa einem Unteroffizier entspricht. 1933 kehrte er nach Lahr zurück.

Wieder in Deutschland angekommen, arbeitete er als Hilfs- oder Gelegenheitsarbeiter und heiratete Hedwig Becker. Die Ehe wurde 1935 wieder geschieden. Zwischen 1935 und 1942 verbüßte er insgesamt acht Haftstrafen verschiedener Länge, unter anderem für 38 Fälle von Zechprellerei, grobem Unfug, Diebstahl und „Heimtücke“ (er hatte sich in einer Wirtschaft gegenüber einem Soldaten abfälligüber die deutsche Wehrmacht geäußert). In dieser Zeit trat er auch 1936 der DAF (Deutsche Arbeitsfront) bei. Nach seiner Entlassung aus dem Strafgefängnis Bayreuth im Herbst 1941 kam er im Frühjahr 1942 wieder zurück nach Freiburg und arbeitete bis November an verschiedenen Arbeitsplätzen, zum Teil als Bäckergehilfe, zum Teil als Hilfsarbeiter, wurde jedoch am 29. April 1943 wegen des Diebstahls eines Radios und von vier Arbeitsanzügen sowie wegen Betrugs aufgrund des Verkaufsversuchs der Gegenstände als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher unter den Voraussetzungen des strafschärfenden Rückfalls“ zu zwei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus mit Sicherheitsverwahrung und zwei Jahren „Ehrverlust“ sowie kleineren Geldstrafen verurteilt.
Teil der Begründung für die Sicherheitsverwahrung waren auch seine angebliche „Willensschwäche und Abstumpfung seines sittlichen Gefühls“ aufgrund seiner Alkoholkrankheit und der Umstand, dass seine Familienmitglieder sich aufgrund seines „verbrecherischen Lebenswandels“ von ihm abgewandt hätten.
Während Kellers letztem Gefängnisaufenthaltes im Gefängnis I in Freiburg kam es zu einem Ausbruchsversuch, aufgrund dessen die NS-Justiz ihn zum Tode verurteilen sollte.
Als Grund für seinen Ausbruchsversuch gab er an, dass er durch die Urteilsverkündung und die am selben Tag erfolgte Trennungsabsicht seiner zum damaligen Zeitpunkt Verlobten Annaliese Schönauer „schwer getroffen und seelisch mitgenommen“ war und deshalb lieber in einer Gemeinschaftszelle untergebracht werden wollte.
Diesem Wunsch wurde für zwei Nächte stattgegeben, bevor er aufgrund des Bedarfs an Gemeinschaftszellenplätzen wieder in Einzelhaft verlegt wurde. An diesem Tag hätte er seinen Ausbruch geplant. Nach eigener Aussage sei sein Plan gewesen, einen Wärter mit der Bitte, man möge ihm sein Bett aufschließen, in die Zelle zu locken, ihm dort den Schlüssel zu entwenden, den Wärter dann selbst in der Zelle einzusperren und dann das Gefängnisgelände zu verlassen. Diesen Plan bereitete er am 4. Mai 1942 vor, schaffte es aber erst drei Tage später den Aufseher Theodor Tröscher in seine Zelle zu locken. Was geschah, nachdem er wie vorgeschrieben am Fenster wartete, ist unklar. Nach eigener Aussage habe der Aufseher seine Absicht bemerkt und sei auf ihn losgegangen; nach Aussage Tröschers habe Keller ihn angegriffen, am Hals gepackt und ins Gesicht geschlagen; außerdem hätte er ihn mit einem Gegenstand auf den Hinterkopf geschlagen. Vor allem Letzteres dementierte Keller in seiner Aussage vehement.
Nach dem Ausbruch in der Zelle verlagerte sich der Kampf auf den Gefängnishof. Dabei unterscheiden sich die Aussagen Kellers von denen des dem Aufseher zu Hilfe eilenden Schänzers Erich Kunz, ob Keller eine Waffe, diesmal den entrissenen Schlüssel, gegen den Aufseher Tröscher verwendete. Keller verneinte dies, Kunz bejahte es.
Bei der Durchsuchung Kellers und seiner Zelle fand man einen aus entwendeten Papierschnüren gebundenen Strick mit leichtgehender Schlaufe, die Keller nach eigener Aussage vorbereitet hatte, um sich damit zu erhängen, sollte der Ausbruchsversuch schiefgehen.
Hugo Josef Keller wurde am 3. Juni 1943 als Gewaltverbrecher zum Tode verurteilt, mit der Begründung, dass er als Gewaltverbrecher das Recht verwirkt habe „weiterhin Mitglied der Volksgemeinschaft zu sein“.
Am 27. Juli 1943 um 5:32 Uhr wurde Hugo Josef Keller „im Namen des Volkes“ durch das Fallbeil des Scharfrichters Johann Reichhart im Lichthof des Gerichtsgebäudes in Stuttgart hingerichtet. Sein Leichnam wurde ohne sein Einvernehmen der Heidelberger Anatomie übergeben. Er erhielt die Leichennummer 63 des Jahres 1943.
Till Adams
Quellen
StAF
A 47/1 Nr. 1501
Anklageschrift des Oberstaatsanwalts bei dem Sondergericht Freiburg i.Br. vom 22.5.1943
Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Freiburg i.Br. vom 3.6.1943
Strafanzeige gegen Hugo Josef Keller vom 11.5.1943
A 47/1 Nr. 1502
A 47/1 Nr. 24


