War Paul Nicolas Meunier Mitglied der Widerstandsgruppe von Eisenbahnern rund um Maurice Thuringer in Dijon? Oder war die Übergabe einer Maschinenpistole samt Munition von André Dubois an Meunier sein einziger Kontakt zu der Gruppierung? Eine genaue Rekonstruktion ist in der Nachbetrachtung nicht mehr möglich.
Meunier kam am 14. März 1911 in Molinot, Dep. Côte-d’Or als Sohn von Louis Meunier, 35 Jahre alt und Denise Eugénie, geb. Marchand, 28 Jahre alt, zur Welt. Sein Vater war Gleisarbeiter bei der Firma P.I.M., seine Mutter arbeitete als Schrankenwärterin. Er wuchs mit sechs Geschwister auf und war katholischen Glaubens. Meunier arbeitete als Städtischer Angestellter in Dijon als „Centonnier“, eine Art Straßenreiniger, und war Mitglied der Gewerkschaft CGT (Confédération générale du travail). Seine erste Frau Marie-Therése, geb. Pastou und er heirateten am 8. September 1934. Zwei Jahre später, am 10. August ging er mit Marguertite Henriette Geneviève, geb. Muzeau seine zweite Ehe ein. Sie starb am 9. Januar 1942. Meunier hatte keine Kinder.
Von 1932 bis 1933 diente er beim 32. Fliegerregiment in Longuie und beteiligte sich zwischen 1936 und 1938 am Kampf internationaler Brigaden gegen die faschistischen Truppen des Generals Franco im Spanischen Bürgerkrieg. Im Zweiten Weltkrieg diente Meunier von September 1939 bis August 1940 beim 108. Artillerie Regiment und kämpfte im Gefecht bei Bitsch [franz. Bitche, d. Vf.].
Ende November 1943 wurde er gemeinsam mit den sieben Mitgliedern der Widerstandsgruppe um das Eisenbahndepot Dijon-Perrigny unter der Leitung von Maurice Thuringer vor das Gericht der Feldkommandantur 669 gestellt. Alle acht Männer wurden zum Tode verurteilt – Meunier jedoch als einziger nicht wegen Freischärlerei, sondern wegen des verbotenen Besitzes einer Schusswaffe. Deren Übergabe samt Munition und drei Magazinen von André Dubois an Meunier fand Ende August 1943 statt. In den Gerichtsakten wurde dazu festgehalten: „die Behauptung des Angeklagten Meunier, Dubois hätte ihm nicht gesagt, woher er die Waffe hat, ist wenig glaubwürdig“. Darüberhinausgehende Verbindung zu der Widerstandgruppe aus Dijon, wie etwa Beteiligungen an deren Aktionen oder gar eine Mitgliedschaft, „konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Wohl aber ist er des verbotenen Waffenbesitzes geständig und überführt“.
Paul Meuniers Todesurteil wurde am 19. April 1944 als letztes von denen der acht Verurteilten um 5 Uhr 37 Minuten und 50 Sekunden mit der Guillotine im Lichthof des Landgerichts Stuttgart vollstreckt. Seine Leiche wurde noch am selben Abend unter der Nummer 22/44 in die Anatomie der Universität Heidelberg eingeliefert. Mehr als zwei Jahre später, am 16. Oktober 1946, wurde die Sterbeurkunde vom Ministerium für ehemalige Kriegsteilnehmer und Kriegsopfer in Paris ausgestellt. Posthum erhielt der Widerstandskämpfer außerdem am 2. Januar 1947 die Anerkennungen „Mort pour la France“ [gestorben für Frankreich, d. Vf.] sowie am 3. Juli 1995 „mort en déportation“ [in Deportation gestorben, d. Vf.].
Auf einer Erinnerungstafel im Eingangsbereich des Rathauses Dijon mit der Inschrift: „Le personnel municipal de la ville de Dijon à la mémoire de ses collègues victîes de la barbarie Nazi“ [Das städtische Personal der Stadt Dijon zum Gedenken an seine Kollegen, die durch die Nazi-Barbarei ums Leben gekommen sind, d. Vf.] wird ihm bis heute gedacht.
Angelina Baudach in Zusammenarbeit mit Brigitte und Gerhard Brändle
Angelina Baudach in Zusammenarbeit mit Brigitte und Gerhard Brändle
Quellen
GLA
309, Nr. 6076
Archives Côte d’Or
Molinot 1897-1916
FRAD021EC 419/008
Ministère Des Armées Service historique de la Défense
Paul, Meunier
AC21P515932, aufgerufen am 01.04.2026
Le Maitron. Dictionnaire biographique. Ponnavoy, Jean-Louis. Meunier, Paul Nicolas. https://maitron.fr/meunier-paul-nicolas/, aufgerufen am 30.3.2026.





