Im Februar 1934 wurde Gabriel Reith in die Badische Heil- und Pflegeanstalt Illenau aufgenommen, wo er nur wenige Wochen später starb. Geboren am 24. März 1868 in Bühlertal, lebte er zuletzt in Karlsruhe. Reith war katholisch, ledig und hatte als Maurer gearbeitet. Seine Eltern waren Johann und Justine Reith. Außerdem sind in der Akte zwei Brüder und zwei Kinder vermerkt. Eine weitere zu benachrichtigende Kontaktperson findet man nicht.
Aus Reiths früherem Leben sind nur einzelne Angaben überliefert. Die Akte hält fest, dass er in der Schule angeblich viermal sitzen geblieben sei. Eine weitere Notiz hält die Vermutung eines erhöhten Alkoholkonsums fest, begründet dies jedoch lediglich mit seinem Beruf als Maurer.
Reith selbst berichtete von einem schweren Arbeitsunfall im Jahr 1907. Beim Einsturz eines Baugerüsts in Homburg bei Zweibrücken habe er eine Verletzung des Rückenmarks erlitten und anschließend 18 Monate im Krankenhaus verbracht. Nach seinen Angaben erhielt er deshalb eine monatliche Unfallrente sowie einen „Fahrstuhl“ und einen Ziehhund. Die Folgen des Unfalls dürften mit seinen späteren erheblichen Bewegungseinschränkungen zusammengehangen haben.
Anfang 1934 lebte Reith offenbar in einem Altersheim. Wegen zunehmender Unruhe, Verwirrtheit und zeitweiliger Zornesausbrüche wurde er zunächst in das Städtische Krankenhaus Karlsruhe gebracht. Der dortige Arzt beschrieb eine „hochgradige senile Abschwächung“. Reith sei örtlich und zeitlich nicht orientiert gewesen, habe verwirrt gesprochen und sich nicht mehr selbstständig versorgen können.
Am 17. Februar 1934 brachte ein Sanitäter Reith in die Badische Heil- und Pflegeanstalt Illenau. Seine Unterbringung hatte am Vortag das Badische Bezirksamt auf Grundlage des Irrenfürsorgegesetzes angeordnet. Bei seiner Ankunft musste Reith in das Aufnahmezimmer getragen werden. Er habe dort zusammengekauert auf einer Bank gesessen. Reith konnte seinen Namen nennen, wusste jedoch nicht, wo er sich befand. Das Personal beschrieb ihn als stark gealtert.
Als Krankheiten wurden „senile Demenz“ und „Kompressionsmyelitis“ eingetragen. Mit Kompressionsmyelitis ist eine Schädigung des Rückenmarks durch anhaltenden Druck gemeint. Bei Reith zeigten sich Lähmungserscheinungen, Empfindungsstörungen und krankhafte Reflexe an den Beinen. Er konnte weder selbstständig stehen noch gehen und litt zudem unter Harninkontinenz.
Die körperliche Untersuchung ergab darüber hinaus einen deutlich erhöhten Blutdruck und eine mäßige Vergrößerung des Herzens. Reith befand sich nur noch in einem mäßigen Ernährungs- und Kräftezustand. Zeitweise wirkte er während seines Aufenthalts zugänglicher und humorvoller, blieb aber in seiner Orientierung stark eingeschränkt. Fragen nach Datum und Aufenthaltsort beantwortete er nicht zuverlässig.
In den folgenden Wochen verschlechterte sich sein Zustand zunehmend. Am 30. März 1934 wurde in der Akte ein „langsamer Verfall“ vermerkt. Reith nahm keine Nahrung mehr zu sich und starb am selben Abend um 20 Uhr, wenige Tage nach seinem 66. Geburtstag. Als Todesursache wurde „Herzschwäche bei Stat. apoplecticus“ angegeben. Gemeint war damit eine Herz-Kreislauf-Schwäche im Zusammenhang mit einem Schlaganfall oder dessen Folgen.
Am 3. April 1934 wurde Gabriel Reiths Leichnam an das Anatomische Institut der Universität Heidelberg übergeben und dort unter der Leichenjournalnummer 40 des Jahres 1934 registriert.
Franziska Mudter
Quellen:
LABW, StAF
B 821/2 Nr. 10830 Reith, Gabriel, geb. 24.3.1868.


