Michael Wasyluk wurde am 24. August 1911 als Sohn von Wasyl und Olena Wasyluk im ukrainischen Szuparka geboren und lebte bis 1942 in der Ukraine. Er besuchte keine Schule und konnte weder lesen noch schreiben. Wasyluk arbeitete in der Landwirtschaft und erlernte das Fassmacherhandwerk.
Verheiratet war er mit Aksana Wasyluk (geb. Czypil) und hatte ein 1933 oder 1934 geborenes Kind. Im Mai 1942 kam Michael Wasyluk in den Landkreis Waldshut und arbeitete auf dem Hof der Landwirtin Paula Hug in Krenkingen als Landarbeiter. In dem Urteil des Sondergerichts Freiburg gegen Michael Wasyluk ist nachträglich vermerkt, dass er als freiwilliger Arbeiter ins Deutsche Reich kam. In Anbetracht dessen, was allgemein über die Rekrutierung ukrainischer Arbeiter bekannt ist, ist er indes als Zwangsarbeiter einzustufen, und zwar in der Gruppe der „Ostarbeiter“ mit dem schlechtesten Rechtsstatus unter den nach Deutschland verschleppten Arbeitskräften. Wasyluks Familie blieb in der Ukraine und lebte in Horoszowa in Galizien.
Im Urteil des Sondergerichts Freiburg im Breisgau wird detailliert aufgelistet, welche Diebstähle Wasyluk während seiner Zeit im Deutschen Rech begangen haben soll. Seine Arbeitgeberin Paula Hug beschuldigte ihn mehrfach des Diebstahls. Nachdem ein gestohlener Füller bei ihm gefunden worden war, musste Wasyluk eine Gefängnisstrafe von drei Wochen absitzen. Anschließend wurde er zu einem anderen Landwirt vermittelt. Im Februar 1943 beschuldigte Hug Wasyluk, die Taschenuhr ihrer verstorbenen Mutter entwendet zu haben. Wasyluk gab an, dass die Verstorbene ihm die Uhr überlassen und er sie nach ihrem Tod verkauft habe. Trotzdem wurde er zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt. Nach dieser Strafe arbeitete Wasyluk auf dem Hof des Ehepaar Büche in Bechtersbohl. Dort galt er als fleißiger, aber diebischer Arbeiter und wurde von dem Ehepaar beschuldigt, Fleisch und Schnaps gestohlen zu haben. Eine Anzeige erfolgte jedoch nicht.
Im August 1943 entwendete Wasyluk ein Damen- und ein Herrenfahrrad. Aus den Teilen beider Räder baute er sich ein neues. Am Sonntag, den 19. Dezember 1943 war Wasyluk abends mit diesem Fahrrad von Bechtersbohl nach Kadelburg unterwegs. In dem Urteil des Sondergerichts Freiburg wird angenommen, dass er die kriegsbedingten Verdunkelungsmaßnahmen ausnutzen und gezielt das Ladengeschäft der Familie Thieger in Kadelburg aufsuchen und ausrauben wollte. Durch die unverschlossene Haustür gelangte er in die Wohnung der Familie und von dort in den Laden. Das Ehepaar Thienger war zu dieser Zeit in angrenzenden Räumen beschäftigt. Wasyluk packte mehrere Kleidungsstücke, einige Rollen Nähfaden, mehrere Stück Rasierseife und 30 Reichsmark aus einer offenen Kasse zusammen. Zwei Tafeln Schokolade aß er direkt im Laden. Anschließend versuchte er, die Registrierkasse zu öffnen. Bevor ihm dies gelang, wurde er von Frau Thienger entdeckt. Wasyluk rannte daraufhin aus dem Laden und ließ den größten Teil der Sachen zurück. Lediglich einige Rollen Nähfaden und Rasierseife im Wert von insgesamt 10 Reichsmark nahm er mit. Die gestohlenen Sachen versteckte er auf dem Grundstück seiner Arbeitgeber. Drei Tage später wurde Wasyluk wegen des Einbruchs festgenommen, den er leugnete. Über die Zeit nach der Festnahme bis zum Februar 1944 ist in den Akten nichts überliefert.
Am 1. Februar 1944 floh Wasyluk bei Außenarbeiten in Waldshut gemeinsam mit dem Polen Wieslaw Wojeik. In der Nacht kamen sie in den Ort Höchenschwand, der vollständig verdunkelt war. In dem Urteil wird Wasyluk unterstellt, er habe davon gewusst und die Situation ausnutzen wollen. Wasyluk und Wojeik stiegen in den Keller von Paulina Jehle ein und entwendeten dort Lebensmittel. Wojeik wurde wohl kurz darauf erwischt, und durch sein Geständnis konnte auch Wasyluk überführt und am 3. Februar 1944 festgenommen werden. Ein Verfahren gegen Wojeik wurde eingestellt, und er wurde in ein Lager für polnische Jugendliche in Lodz überwiesen.
In den anschließenden Untersuchungen gestand Wasyluk erst nach längeren Befragungen. In dem Urteil des Sondergerichts Freiburg wird Wasyluk als hinterhältiger und schlauer Mensch beschrieben, der immer „geneigt sein wird, sich an fremdem Gut zu vergreifen“. Das Gericht war der Meinung, dass es bei Wasyluk keine Möglichkeit gebe, ihn durch lange Gefängnisstrafen von seinem „Hang zum Verbrecher zu heilen“, und urteilte, man könne einen „minderwertigen Menschen“ wie ihn, der sich in Kriegszeiten an Mangelware vergreife, nicht am Leben lassen. Die Taten seien vorsätzlich begangen worden, und Wasyluk sei ein „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“.

Erschwerend kam hinzu, dass Wasyluk die beiden Einbrüche während der Verdunkelungsmaßnahmen begangen hatte, sie wurden deshalb als „Volksschädlingstaten“ eingestuft. Für den Einbruch im Ladengeschäft Thienger wurde Wasyluk vom Sondergericht Freiburg am 16. Juni 1944 zum Tode wegen „Volksschädlingsverbrechen“ verurteilt.
Am 25. Juli 1944 wurde Michael Wasyluk in der Richtstätte des Strafgefängnisses Seilersbahn in Bruchsal mit dem Fallbeil hingerichtet. Bei der Hinrichtung soll er ruhig und gefasst gewesen sein.
Karin Oelfke
Quellen
LABW, StAF
A 47/1 Nr. 26. und 27

