Friedrich Dieter

Kurzbiografie

Name, Vorname: Dieter, Friedrich
Geburtsdatum: 02.01.1911
Geburtsort: Mannheim
Beruf: Korbmacher
Einlieferungsdatum: 20.02.1942
Einlieferungsnummer: 31_1942
Todesursache: Hinrichtung
Vorgeworfenes Vergehen: Diebstahl, Volksschädling

Friedrich Dieter wurde als Sohn von Jakob und Anna Dieter am 2.1.1911 in Mannheim geboren. Er war das fünfte von insgesamt noch neun lebenden Kindern, in den Dokumenten sprach man von 21 oder bisweilen sogar von insgesamt 24 Kinder, die Anna Dieter, geborene Nürnberger, bekam.Der Vater Jakob Dieter war Fabrikarbeiter und Tagelöhner. Er heiratete nach dem Tod von Anna im Jahr 1929 zwei Jahre später Maria Klemm.

Dieter wuchs bis zu seinem dritten Lebensjahr in der Familie auf, danach wurden er und andere Geschwister in unterschiedliche „Fürsorge“ Anstalten eingeliefert, da die Eltern die Kinder nicht versorgen konnten. Zuerst in Speyer untergebracht, wurde Dieter unter anderem in die Erziehungsanstalt Weingarten verbracht. Bis zum 21. Lebensjahr hielt er sich in der Erziehungsanstalt Schwarzacher Hof auf. Dort erlernte er den Beruf des Korbmachers. Immer wieder entwich Dieter aus den Anstalten. Dr. Carl Trappmann, der Anstaltsarzt des Strafgefängnisses Mannheim, attestierte ihm 1941 in seinem Gutachten einen „Hang zum vagabundieren“. 

Der Oberstaatsanwalt berichtete dem Vorsitzenden des Sondergerichts Mannheim am Jahresende 1941 Details über Dieters Geschwister. So sei ein Bruder „ein asozialer, völlig haltloser Psychopath mit schwersten moralischen Defekten“, der in der Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch untergebracht war. Ein weiterer Bruder wurde unfruchtbar gemacht, eine Schwester „wegen Gewerbsunzucht vorbestraft“, sie wurde ebenfalls sterilisiert. 

Dieter selbst wurde am 28. Januar 1936 zwangssterilisiert. Die Begründung dafür suchte man in der Wissenschaft, denn nach den „Regeln der Vererbungswissenschaft und nach den Ärztlichen Erfahrungen“ müsse „mit großer Wahrscheinlichkeit eine ernstliche Belastung etwaiger Nachkommenschaft erwartet werden.“ Friedrich wurde als „völlig willenlos und hemmungslos“ beschrieben. Er „war ein starker Bettnässer“, „weinte bei jeder Gelegenheit“, zeigte „große sexuelle Triebhaftigkeit“ und „onanierter maßlos“. Wegen „Schwachsinns“ wurde Friedrich Dieter unfruchtbar gemacht. Ihm wurden zudem im psychischen Befund bescheinigt, er sei stumpf, gleichgültig, schwerfällig, zeige deutliche Intelligenzdefekte sowie schulisches und soziales Versagen: „Er lebt nicht, sondern wird gelebt.“

Fünf Jahre später sollte sich ein Vorfall ereignen, der Friedrich Dieter erneut in die Fänge der NS- Justiz und schließlich zu seinem Tod führen sollte. In der Nacht des 23.8.1941 um 0:10 Uhr wurde Fliegeralarm ausgelöst und Eva Ullrich suchte, zusammen mit ihren zwei Kindern, ihrer Schwiegermutter und einem Arbeiter Schutz im Bunker. Der Luftschutzbunker befand sich in der Mannheimer Gaststätte zur Krone. Diese lag etwa 50 m entfernt von der Wohnung in der Kirchbergstr. 28 in Mannheim Feudenheim. Das Schlafzimmer wurde verschlossen, die restlichen Räume jedoch nicht. Dietrich kannte sich in dem Haus aus, da er zuvor bei den Ullrichs als Kohlenarbeiter angestellt war.

Ein Nachbar beobachtete Friedrich Dieter, wie er in die Wohnung ging und später mit „was in den Armen“ aus der Tür kam, er flüchtete in die nahegelegene Wirtschaft zur Wartburg. Der Anwohner teilte seine Beobachtungen der Geschädigten mit, worauf sie sofort die Polizei rief. Beide blockierten den Eingang zur Wirtschaft, um eine Flucht zu vereiteln. Die Beamten fand Dieter, der sich schlafend stellte, in einem kleinen Raum unter der Treppe. Neben ihm lagen zwei Dosen Wurst im Wert von etwa zwölf bis 15 RM. Später fand man weitere acht Dosen, die Dieter versteckt hatte. Der Polizeibericht resümierte: „Der besch. Dieter ist ein ganz liederlicher u. verlogener Bursche, der den größten Teil seiner Jugend in Zwangserziehungsanstalten verbrachte. Er stammt aus einer asozialen Familie u. seine Geschwister sind fast alle in Erziehungsanstalten untergebracht gewesen.“ Dieter selbst gab an, dass ihn Unbekannte zum Diebstahl angestiftet hätten. Das Diebesgut konnte komplett zurückgegeben werden.

Tatortskizze Dieter
Quelle: GLA 507, Nr. 12134

Zuerst wurde Dieter wegen Diebstahls angeklagt, später wurde daraus ein Verbrechen nach §2 der Verordnung gegen Volksschädlinge. Friedrich Dieter habe er die Situation des Alarms ausgenutzt, er besäße eine „nicht nutzbringende Persönlichkeit“, sei ein „gewissenloser Schädling“ und habe den Diebstahl begangen, während „unsere besten Männer jeden Augenblick an der Front ihr Leben auf’s Spiel setzen“. Er sei „bisher nur eine Belastung für die Volksgemeinschaft“ gewesen.

Die Gerichtsverhandlung des Sondergerichts Mannheim fand am 5. Dezember 1941 statt.

Dem Gnadenersuch, welches Rechtsanwalt Gossart erst einen Tag nach dem gesprochenen Urteil einreichte, wurde nicht stattgegeben. Darin argumentierte Gossart, sein Mandant leide unter angeborenem Schwachsinn und sei daher nicht voll verantwortlich, ein Opfer von Verwahrlosung durch traurige und trostlose Familienverhältnisse und so stünde das Urteil in keinem Verhältnis. Darüber hinaus entstand kein Vermögensschaden, die Motivation war Hunger und der Ärger über seine schlechten Lebensumstände. Dieter wollte selber in eine Anstalt, um dort durch Zucht und Ordnung Rückhalt zu gewinnen. 

Das Urteil lautete trotzdem auf Todesstrafe und dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, der Angeklagte musste die Kosten selber tragen. Es lag in den Augen des Gerichts ein besonders schwerer Fall vor, denn der Diebstahl wurde bei bestehender Verdunklung während des Fliegeralarms ausgeführt. Sein kriminelles Vorleben sei unmoralisch und er charakterlich eine Gefährdung des Volksganzen, Dieter wurde als gewissenloser Schädling kategorisiert, er sei faul und eine Belastung des Volkes. „Deswegen darf ihm auch keine Gnade widerfahren. Dieter hat ein lebensunwertes Leben geführt, welches nun verwirkt ist und zum Schutze der Volksgemeinschaft ausgelöscht werden sollte.“ Bei der Urteilsverkündung war Dieter „in einer hilflosen, weinerlichen Verfassung“. Am 18. Februar 1942 erfolgte seine Überstellung nach Stuttgart.

Rechnung Druckerei
Quelle: GLA 507, Nr. 12134
Rechnung Mannheimer Stadtreklame
Quelle: GLA 507, Nr. 12134

Anlässlich seiner Hinrichtung wurden von der Staatsanwaltschaft 280 Plakate in Auftrag gegeben, die von der Mannheimer Stadtreklame aufgehängt werden sollten.

Scharfrichter Johann Reichart mit drei Gehilfen kam aus München und führte die Enthauptung am 20. Februar 1942 früh morgens durch. Der Ludwigsburger Gefängnispfarrer Groß betreute Dieter seelsorgerisch die Nacht hindurch, er begleitete ihn bis zum Fallbeil und blieb bis zur Ausführung des Urteils. Der Delinquent zeigte sich allgemein unruhig und aufgeregt, er zitterte am ganzen Körper. Vor dem Schafott stehend war Dieter unter „erkennbar starker Schockwirkung“, sein Gesicht war „blutleer“. Innerhalb von zwei Minuten wurde er gerichtet. 

In einem letzten Brief hatte sich Dieter bei der Familie Ullrich für den Diebstahl entschuldigt.

Friedrich Dieter, Karteikarten
Quelle: UAHD, ACC 36/18-1

Im Rahmen einer weiteren Aufarbeitung des Bestandes fand man Karteikarten mit Dieters Namen, die bezeugten, dass Teile seines Körpers bis weit nach dem Krieg im Institut gelagert wurden. Sie fanden in Form von histologischen Gewebeschnitte Verwendung, um Studierende zu unterrichten. Es handelte sich um die Dokumentation von in Paraffin eingebetteten Lymphknoten und dem Harnleiter. 

Sara Doll

Quellen

GLA 

507, Nr. 12134

Strafanzeige, 23.8.1941.

Trappmann an Oberstaatsanwaltschaft, 13.10.1941.

Oberstaatsanwalt an Vorsitzenden des Sondergerichts, 5.11.1941.

507, Nr. 12135

Bericht des Oberstaatsanwalts, 21.2.1942.

507, Nr. 12136

561, Nr. 444

UAHD

ACC 36/18-1

Kurzbiografie

Name, Vorname: Dieter, Friedrich
Geburtsdatum: 02.01.1911
Geburtsort: Mannheim
Beruf: Korbmacher
Einlieferungsdatum: 20.02.1942
Einlieferungsnummer: 31_1942
Todesursache: Hinrichtung
Vorgeworfenes Vergehen: Diebstahl, Volksschädling

Zur Leichenjournal Transkribierung dieser Biografie:

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