Der Täter bei zwei Sprengstoffanschlägen auf ein Trafohaus und ein Starkstromkabel des Güterbahnhofs Dijon-Perrigny ohne Verletzte gewesen zu sein, reichte dem Feldgericht 669 in Dijon 1943 aus, um Raymond Gabriel François Gaspard zum Tode zu verurteilen.
Gaspard wurde am 26. August 1910 in Gevrey-Chamberin, Dep. Côte-d’Or als Sohn von Jules Gaspard, 25 Jahre alt und Louise, geb. Genevoix, 26 Jahre alt, geboren. Sein Vater war Handelsvertreter und seine Mutter arbeitete als Hutmacherin. Am 23. Dezember 1918 wurde er infolge eines Urteils des Zivilgerichts Dijon als „Pupille de la Nation“, Staatswaise, anerkannt. Nähere Umstände sind dazu nicht bekannt. Am 16. April 1932 gingen Irène Laurénce Louise, geb. Jeannin, und Gaspard die Ehe ein. Elf Jahre später wurde am 15. Juli 1943, sechs Wochen vor seiner Verhaftung, die gemeinsame Tochter Ghislaine geboren.
Von 1930 bis 1931 diente Gaspard beim 188. schweren Artillerie Regiment in Belfort. Ab dem 11. Januar 1937 war er als Eisenbahnschlosser im Eisenbahndepot Dijon-Perrigny angestellt und gleichzeitig Mitglied in der kommunistisch orientierten Gewerkschaft CGT (Confédération générale du travail). Im Zweiten Weltkrieg diente der Eisenbahner zwischen 1939 und Juli 1940 beim 108. schweren Artillerie Regiment, ohne dabei in Gefechten zu kämpfen. Bei seiner Demobilisation in Tulle, Dep. Correse hatte er den Dienstgrad des Caporals erreicht. Sein anschließendes Engagement in der französischen Widerstandsbewegung begann zur Zeit der deutschen Besatzung in Frankreich Ende 1940, als er Mitglied der Widerstandsgruppe von Eisenbahnern unter der Leitung von Maurice Thuringer wurde. Die Gruppe schloss sich außerdem dem französischen Widerstandsnetzwerk „Ceux de la Libération“ an und war Teil der „Résistance ouvrière“ der CGT. Bei der Verurteilung der Eisenbahner im November 1943, bei der alle acht Angeklagten – neben den sieben Eisenbahnern war noch Paul Meunier, ein städtischer Angestellter angeklagt – die Todesstrafe erhielten, wurde ihm insbesondere seine Rolle als Ausführender bei zwei der drei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt. Außerdem war er zum Zeitpunkt seiner Verhaftung im Besitz von zwei Maschinenpistolen, zwei Pistolen und passender Munition gewesen.
Um 5:28 Uhr wurde Gaspards Todesurteil am 19. April 1944 im Lichthof des Landgerichts in Stuttgart mit der Guillotine vollstreckt. Er hinterließ seine Frau Irène und die wenige Monate alte Tochter Ghislaine. Sein Körper wurde noch am gleichen Abend unter der Nummer 17/44 in die Anatomie der Universität Heidelberg eingeliefert. Nach seiner Einäscherung 1947 fand ursprünglich die Beisetzung auf dem Heidelberger Bergfriedhof statt. Am 1. September 1949 folgte die Überführung seiner Asche nach Frankreich und seine Beisetzung im „Caré des fusiullés“ auf dem Friedhof Les Préjoces in Dijon. Im Jahre 1946 wurden ihm posthum die Ehrenlegion, die „Médaille de la Résistance“, und das „Croix de guerre“, das Kriegskreuz, verliehen. Zudem erhielt er die Anerkennung „Mort pour la France“ [gestorben für Frankreich, d. Vf.] und wurde als Kämpfer der „Forces françaises de l’intérieur“ gewürdigt. Fast 50 Jahre nach seiner Hinrichtung, im Jahre 1992, wurde er per Dekret für „mort en déportation“ [in Deportation gestorben, d. Vf.] erklärt. Seit 1996 erinnert im Bahnhof in Dijon eine Erinnerungstafel an Raymond Gaspard und die anderen sechs Mitglieder der Widerstandsgruppe.
Angelina Baudach in Zusammenarbeit mit Brigitte und Gerhard Brändle

Quellen
GLA
309 Nr. 6076
Archives Côte d’Or
https://archives.cotedor.fr/console/ir_ead_visu.php?eadid=FRAD021_000000912&ir=26564
Gevrey-Chambertin 1908-1917
FRAD021EC 303/019
Ministère Des Armées Service historique de la Défense
Raymond, Gaspard
AC21P453959, aufgerufen am 01.04.2026
Neveu, Céderic; Fontaine, Thomas. Gaspard Raymond. In: Fontaine, Thomas, Cheminots victimes de la répression. Paris, 2017.
Le Maitron. Dictionnaire biographique. Ponnavoy, Jean-Louis. Gaspard, Raymond Gabriel Francois. https://maitron.fr/gaspard-raymond-gabriel-francois/, aufgerufen am 30.3.2026.


