Paul Emil Erich Hartmann kam am 1. Januar 1892 in Bad Schönfließ in der Neumark als ehelicher Sohn von Ernst und Margarethe Hartmann, geb. Scherling, zur Welt. Seine Eltern verstarben beide früh. Nach dem Schulbesuch erlernte er das Gärtnerhandwerk und arbeitete zunächst in diesem Beruf.
Im Jahr 1912 wurde Hartmann zum Militärdienst eingezogen und nahm am Ersten Weltkrieg teil. Während des Krieges entzog er sich dem Dienst. Dies wurde als Fahnenflucht gewertet und führte zu zwei Jahren Haft. Diese Verurteilung stellte einen frühen Bruch in seinem Lebenslauf dar.
In der Zeit nach dem Krieg lebte Hartmann überwiegend unstet. Er hielt sich in verschiedenen Städten auf und verdiente seinen Lebensunterhalt mit Gelegenheitsarbeiten. Ab 1941 wurde er im Rahmen der Dienstverpflichtung eingesetzt, unter anderem bei Arbeiten für die Reichsautobahn. Später wurde er als Hilfsarbeiter in einem Gipsbetrieb in Ludwigshafen beschäftigt.
Hartmann war vielfach vorbestraft. Seine Vorstrafen umfassten unter anderem wiederholtes Betteln, zahlreiche Diebstahlsdelikte, Verstöße gegen Aufenthalts- und Meldevorschriften sowie weitere Eigentums – und Ordnungsdelikte. Er wurde mehrfach zu Gefängnisstrafen verurteilt. Ein erheblicher Teil seines Erwachsenenlebens kennzeichnete sich durch Strafverfolgung, Haftaufenthalte und sozialer Ausgrenzung. Im Mai 1941 beging Hartmann in Mannheim sexuelle Handlungen an einem vierjährigen Jungen. Zehn Monate später wiederholte er diese Tat an einem Fünfjährigen. Nach den gerichtlichen Feststellungen handelte er vorsätzlich und aus wollüstiger Absicht. Körperliche Verletzungen der Kinder wurde nicht festgestellt.
Am 4.Juni 1942 verurteilte die Jugendschutzkammer des Landgerichts Mannheim Hartmann wegen Sittlichkeitsverbrechen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Hartmann gestand die Taten, weswegen ihm zwei Monate Untersuchungshaft angerechnet wurden. Zusätzlich wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte für die Dauer von drei Jahren aberkannt. Die Kosten des Verfahrens wurden ihm auferlegt.
Hartmann wurde aus „Verwaltungsgründen“ am 25. Januar 1943 von Mingolsheim- Kronau in das Arbeitshaus Kislau verbracht um dort den Rest seiner Haftstrafe zu verbüßen. Hier litt er an einer akuten Herzschwäche, welche sich täglich verschlimmerte. Hinzu kam eine hartnäckige fieberhafte Bronchitis. „Sein schon geschwächtes Herz […] konnte diese Belastung nicht aushalten“. Der Anstaltsarzt attestierte seinen Tod am 12.3.1943. Dieses Gutachten schloss ein Fremdverschulden aus.
Nach dem Ableben von Erich Hartmanns wandte sich das Arbeitshaus Kislau an eine Angehörige mit Namen Hedwig Hartmann. Weitere Einzelheiten zu ihrem genauen verwandtschaftlichen Verhältnis gehen aus den vorhandenen Unterlagen nicht hervor. Hedwig Hartmann erklärte nicht in der Lage zu sein, die Kosten für eine Beerdigung zu übernehmen. Der Leichnam wurde daraufhin der Anatomie in Heidelberg übergeben (LJ#20.1943).
Tim Hoepfner
Quellen
GLA
521 Nr. 2534
Urteil des Jugendschutzgerichts vom 04.6.1942. Gutachten des Klinikarztes vom 15.03.1943.



