Jan Schreiber

Kurzbiografie

Name, Vorname: Schreiber, Jan
Geburtsdatum: 10.5.1891
Geburtsort: Königinhof
Beruf: Färbermeister
Einlieferungsdatum: 1.6.1943
Einlieferungsnummer: 29_1943
Todesursache: Hinrichtung
Vorgeworfenes Vergehen: Feindbegünstigung und Vorbereitung zum Hochverrat

Jan Schreiber wurde am 10. Mai 1891 in der Gemeinde Königinhof im Landgerichtsbezirk Prag als fünftes Kind von sechs geboren. Sein Vater Cenek war Maurer, seine Mutter Marie, geb. Capuskova, Hausfrau. Jan, der sich als glaubenslos bezeichnete, besuchte vom sechsten bis zum 14. Lebensjahr die Volksschule. Ab 1915 diente er mit Auszeichnungen beim österreichischen k.u.k. Infanterie Garderegiment Nr. 18 in Italien. Mit leichten Verletzungen am Arm kam er 1919 zurück in die Heimat. Ein Jahr später heiratete Schreiber die Arbeiterin Anna, geb. Strejckova, sie bekamen eine Tochter.

Von Mai 1928 bis Januar 1942 arbeitete Schreiber bei der A.G. für Textilindustrie in Königinhof als selbstständiger Färbermeister.

Schreiber sah sich selber als Tscheche, auf den offiziellen Dokumenten gab man seine Staatsangehörigkeit mit „Protektoratsangehöriger“ an.

Ein Verhör, welches der Kriminalangestellte Liebl am 19. Januar 1942 mit Schreiber protokollierte, dokumentierte Schreiber eine kommunistische Gesinnung, weswegen er später vor Gericht gestellt werden sollte. Zwischen 1924 und 1938 war Schreiber gewerkschaftlich als Mitglied des Textilverarbeitungsverbandes in Nachod tätig gewesen, gehörte währenddessen aber keiner politischen Partei an. Am 13. Januar 1942 wurde er jedoch festgenommen, weil man ihm vorwarf, Bezirksleiter der illegalen KPČ (Kommunistische Partei der Tschechoslowakei) von Königinhof zu sein. Anfang März 1941 war ein Kommunist aus Königinhof auf Schreiber zugekommen und hatte ihn aufgefordert, am Aufbau einer illegalen kommunistischen Partei mitzuarbeiten. Für weitere Informationen wurde er in dessen Wohnung eingeladen, dort lernte er einen weiteren Genossen kennen. Dieser hielt im Rahmen des Zusammenkommens ein politisches Referat und gab den Anwesenden auf, weitere verlässliche Mitglieder zu rekrutieren und von ihnen jeweils vier Kronen monatliche Mitgliedsbeiträge zu kassieren. Flugblätter, die an Schreiber und einen anderen Anwesenden übergeben wurden, sollten weiter verteilt werden. Schreiber wurde Bezirksleiter, und es gelang ihm, weitere Mitglieder finden, um den Ausbau der Partei voranzutreiben und sich mit ihnen politisch auszutauschen, das heißt: Kopien der Zeitschrift „Rotes Recht “ zu diskutieren. Mit dem Kreissekretär hatte er sich etwa fünf Mal in der eigenen Wohnung getroffen und von ihm weitere Zeitschriften erhalten. Das letzte Treffen fand im August 1941 statt, danach wurde Schreiber ohne für ihn erkennbarem Grund als Bezirksleiter suspendiert. Eva, eine etwa 25-jährige Genossin, teilte ihm dies mit, sie gab ihm auch weitere zehn Exemplare der „Hetzschrift“. 

Schreiber wurde am 31. Januar 1942 in Königgrätz festgenommen, in das hiesige Kreisgerichtsgefängnis und von dort aus in die Untersuchungshaftanstalten Dresden gebracht. Am 24. April 1942 erging der Vorführungsbefehl wegen des dringenden Verdachts der Vorbereitung zum Hochverrat. Der Ermittlungsrichter des Volksgerichtshofs teilte am 25. Mai 1942 der Haftanstalt mit, dass er wegen Hoch- und Landesverrat nicht mit politischen Gefangenen zusammengelegt und ohne besondere Genehmigung nicht mit Außenarbeiten beschäftigt werden solle. Man wollte ihn isolieren.

Aus einem weiteren Protokoll vom 12. Juni 1942 geht hervor, dass der Ermittlungsrichter annahm, dass durch Schreiber und seine Genossen in den Protektoratsgebieten Vorbereitungen getroffen werden und „im günstigen Augenblicke eine selbstständige kommunistische Volksrepublik errichtet werden“ sollte. Am gleichen Tag wurde ein Hausstrafverfahren gegen Schreiber eingeleitet, da er versucht hatte, fehlerhafte Werkstücke (acht Gummieinlagen für Schrauben) in der Toilette zu entsorgen.

Aufnahmeeinweisung Schreiber
Quelle: BArch, R 3017/8799

Der Mitgefangene Franz Macak berichtete anschließend, dass Schreiber ihm gegenüber erzählt habe, er (Schreiber) glaube, „die Engländer würden über den Kanal kommen, eine zweite Front bilden „und dann Deutschland kaputt machen. […..] Im Juli wäre Schluß mit dem Reiche“. Macak mutmaßte, dass Schreiber die Teile nur deshalb wegwarf, damit sie nicht „gegen die Sowjet-Union verwendet“ würden. Als Konsequenz wurde Schreiber in Einzelhaft verbracht und angezeigt, da er „kriegswichtiges Arbeitsmaterial der Sachsen-Werke vernichtet und staatsfeindliche Äußerungen getan hat.“ Dies stand in direktem Widerspruch zu der Einschätzung des Werksmeisters, der „keine Beeinträchtigung des Produktionsergebnisses“ erkennen konnte.

Gnadenersuch Schreiber
Quelle: BArch, R 3017/8799

Trotz der zuvor entlastenden Aussagen des Werksmeisters und Schreibers seither unauffälligen Auftretens in der Haft wurde er als „ziemlich gerissener Bursche“ beurteilt. In der Hauptverhandlung vom 15. Dezember 1942 wurden gleich mehrere politisch Gefangene abgeurteilt: Jan Schreiber, Vaclav Divis (29.9.1897-1.6.1943), Jaroslav Flegl (16.10.1899-1.6.1943) und Josef Toman (26.5.1894-1.6.1943) wurden zum Tode verurteilt. Andere „nur“ zu acht oder fünf Jahren Zuchthaus und Ehrverlust. Der angegebene Grund für die Todesstrafe war bei allen identisch: Sie „haben als Kommunisten noch nach Ausbruch des Krieges mit der Sowjet-Union noch den Feind des Reiches begünstigt und den Hochverrat organisatorisch vorbereitet.“

Bereits am 19.1.1943, also fast fünf Monate vor der Hinrichtung, wollte die Gestapo die Leichname nach der Hinrichtung freigeben. Die Bitte um Gnade vom 11. März 1943, verfasst von Ehefrau Anna und Tochter Vera, musste ins Leere laufen, war doch über das Schicksal schon längst entschieden worden. Die Anatomie Heidelberg sollte die Leichen erhalten, und von einem Plakatanschlag und einer Pressemitteilung sollte abgesehen werden, so der Reichsminister der Justiz an den Oberreichsanwalt am 22. April 1943. Einen Tag später beschied der Reichsminister der Justiz offiziell, dass es keine Begnadigungen geben werde.

 

Am 29. April 1943 befand der Oberreichsanwalt des Volksgerichtshofs, dass die Einlieferung nach Stuttgart erfolgen und der Zeitpunkt der Hinrichtung der Männer „sofort fernmündlich oder telegraphisch in unauffälliger Weise“ mitgeteilt werden müsse. In der Niederschrift des Oberstaatsanwalts am Tag der Hinrichtung wurde wie üblich der genaue Hergang festgehalten: Sie begann am 1.6.1943 um 5 Uhr morgens, der Scharfrichter Reichardt kam mit drei Gehilfen, ebenfalls anwesend waren Justizbeamte, ein Medizinalrat, ein Dolmetscher und mehrere Ordnungsbeamte. Laut Unterlagen sollten die Leichen an die Anatomie Freiburg gesendet werden, sie wurden jedoch am selben Tag in die Anatomie Heidelberg geliefert. Jan Schreiber bekam die Eingangsnummer 29_1943, Vaclav Divis die Nummer 31_1943, Jaroslav Flegl wurde unter der Nummer 28_1943 und Josef Toman unter 30_1943 verzeichnet.

Sara Doll

Hinrichtungsprotokoll Schreiber
Quelle: BArch, R 3017/8799

Quellen

BArch

R 3017/8799 Teil 1 und Teil 2 

Verhör Protokoll von Jan Schreiber, Geheime Staatspolizei Stapostelle Prag, Aussendienststelle Königgrätz, 19.1.1942.

Protokoll Ermittlungsrichter des Volksgerichtshofes in Dresden, 12. Juni 1942.

Beschluß Staatsanwalt an Gestapo Dresden, 24.6.1942.

Aussage von Blasche bei Gestapo Dresden, 23.7.1942.

Hauptverhandlung vom 15.12.1942.

Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof an Oberstaatsanwalt am Landgericht Stuttgart, 29.4.1943.

Kurzbiografie

Name, Vorname: Schreiber, Jan
Geburtsdatum: 10.5.1891
Geburtsort: Königinhof
Beruf: Färbermeister
Einlieferungsdatum: 1.6.1943
Einlieferungsnummer: 29_1943
Todesursache: Hinrichtung
Vorgeworfenes Vergehen: Feindbegünstigung und Vorbereitung zum Hochverrat

Zur Leichenjournal Transkribierung dieser Biografie:

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