Josef Eichner wurde 1901 in Offenburg in eine Bäckersfamilie geboren. Nach dem Schulbesuch absolvierte er eine Ausbildung im väterlichen Betrieb, in dem er anschließend tätig war. Eichner lebte in geordneten kleinbürgerlichen Verhältnissen, bis er 1924 Offenburg verließ. Die Gründe hierfür sind in den überlieferten Akten nicht klar auszumachen; Eichner selbst deutete rückschauend an, dass die französische Besatzung seiner Vaterstadt damit zu tun gehabt habe und er fliehen musste. Er führte fortan ein unstetes Leben an wechselnden Orten, längere Zeit im Saarland, und mit wechselnden Beschäftigungen, unter anderem als Weinhändler.
Eichner lebte in permanenten finanziellen Schwierigkeiten und kam wiederholt wegen Betrugs- und anderen Eigentumsdelikten in Konflikt mit dem Gesetz. Nach einer Zuchthausstrafe kehrte er nach Offenburg zurück, gemeinsam mit seiner Ehefrau, die indes rasch in ein spannungsreiches Verhältnis zu den Schwiegereltern geriet. Eichner verließ den väterlichen Betrieb erneut und fand Beschäftigung in einer Bäckerei in der Nähe von Offenburg. Auch dort war ihm kein dauerhaftes Auskommen beschieden, da er im April 1941 zum Militär eingezogen wurde. Sein Militärdienst dauerte nur elf Wochen; er wurde nach Prüfung seiner Biographie und Bekanntwerden seiner Vorstrafen als „wehrunwürdig“ entlassen.
Im Anschluss an die Wehrdienstepisode ließ sich Eichner, inzwischen von seiner Ehefrau getrennt, durch Südwestdeutschland treiben. Seinen Lebensunterhalt bestritt er mit Betrügereien, zum Beispiel mit der Vorsprache in evangelischen und katholischen Pfarrhäusern, wo er sich als stellungssuchender Bäcker kleine Darlehen für den vermeintlichen Erwerb von Arbeitskleidung erschwindelte. Im Oktober 1941 bezog Eichner unter falschem Namen ein Pensionszimmer in Heidelberg und unternahm von dort aus Streifzüge durch die Region, wo er die Angehörigen von Soldaten ansprach, sich als Kamerad auf Urlaub vorstellte und anbot, gegen Vorkasse Waren aus dem besetzten Ausland – wahlweise Frankreich oder Dänemark – zu besorgen. Als sich die Anzeigen Geschädigter aus dem Raum zwischen Speyer, Ludwigshafen und Heidelberg häuften, warnte die Polizei über die Presse vor Eichner, der schließlich Ende Oktober 1942 in Mannheim verhaftet wurde.
Die folgenden Ermittlungen erbrachten Beweise oder zumindest starke Indizien für eine Täterschaft Eichners in mehr als 30 Betrugsfällen: In zwölf Fällen waren die Geschädigten Pfarrer, in den übrigen Angehörige von Wehrmachtssoldaten. Zwar waren die Schäden im Einzelnen – zumeist hatte Eichner jeweils 30 bis 50 Reichsmark ergaunert – und auch in der Summe nicht sehr beträchtlich, wegen der Vielzahl der Taten und auch wegen der zahlreichen Vorstrafen hielt es die Staatsanwaltschaft Mannheim aber für nötig, die Möglichkeit einer harten Bestrafung zu prüfen und holte hierfür beim Mannheimer Gefängnisarzt Carl Trappmann ein Gutachten ein, das nicht nur die Schuldfähigkeit beurteilen, sondern eine allgemeine kriminalpsychologische Einordnung vornehmen sollte. Dabei gab Trappmann ein im Wortsinn vernichtendes Urteil über Eichner ab: Er sei weder geisteskrank noch geistesschwach und damit für seine Straftaten voll verantwortlich, aber ein „haltloser und charakterloser, verlogener Mensch“, der „immer den Weg des kleinsten Widerstandes gegangen ist.
Durch seine asoziale Grundeinstellung verbunden mit seiner … Charakterschwäche ist seine kriminelle Prognose schlecht. … Da nach einer erneuten Bestrafung seine wirtschaftliche Lage sich noch weiter verschlechtern wird, ist auch mit erneuten Verbrechen des Beschuldigten, der ja ein haltloser Betrüger ist, zu rechnen. Sicherungsmaßnahmen erscheinen mir nach Strafverbüßung für dringend erforderlich“.
Das Sondergericht Mannheim, das am 19. März 1943 über Eichner verhandelte, machte sich Trappmanns Einschätzung zu eigen und stufte ihn als „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher“ ein. Hätte allein schon dies ausgereicht, um die Todesstrafe zu verhängen, so erklärte ihn das Gericht zusätzlich noch zu einem „Volksschädling“, da er für seine Betrügereien die „Kriegsverhältnisse“ ausgenutzt habe: „Derartige Kriegsschiebernaturen … tragen erheblich bei zur Gefahr des Absinkens der Kriegsmoral und erschüttern dadurch die Aufrechterhaltung der inneren Front. Der Angeklagte ist aber auch aus seinem ganzen Lebenslängsschnitt heraus, … seiner Persönlichkeit nach als Volksschädling zu bewerten“. Die Konsequenz hieraus war für das Gericht, die Todesstrafe auszusprechen.
Sie wurde am 1. Juni 1943 durch das Fallbeil im Lichthof des Stuttgarter Gerichtsgebäudes vollstreckt, nachdem ein Gnadengesuch von Eichners Rechtsanwalt, ein persönliches Schreiben von ihm an die „Reichskanzlei des Führers“ und eine Erklärung seiner Schwester, sie werde den von ihm verursachten finanziellen Schaden begleichen, erfolglos geblieben waren. Ausweislich des Hinrichtungsprotokolls wurde Eichners Leichnam zu Lehr- und Forschungszwecken dem Anatomischen Institut der Universität Freiburg übergeben. Allerdings gelangte er in die Heidelberger Anatomie, in deren Leichenjournal er mit der Nr. 36_1943 und seinem zweiten Vornamen Franz, der indes nicht sein Rufname war, geführt wird.
Frank Engehausen
Quellen
GLA
507 Nr. 12258-12264
Gutachten Carl Trappmanns vom 15.1.1943, Urteil des Sondergerichts Mannheim vom 19.3.1943


