Willy Ihrig wurde am 14. März 1909 als Sohn des Fabrikarbeiters Johann Peter Ihrig und Elisabetha Ihrigs in Weinheim geboren. Der Vater diente von 1914 bis 1918 als Soldat im Ersten Weltkrieg. Seine Mutter arbeitet in dieser Zeit als Fabrikarbeiterin bei der Firma Freudenberg in Weinheim. Willy Ihrig besuchte die Volksschule bis zur 6. Klasse. Dabei musste er mehrfach Klassenstufen wiederholen. Die ersten Diebstähle beging er Anfang 1922 im Alter von 13 Jahren. Wegen fehlender Strafmündigkeit wurde eine Anklage des Amtsgerichts Weinheim wieder zurückgezogen. Stattdessen wurde im Januar 1923 gerichtlich die Fürsorgeerziehung durch Unterbringung in der Stulz’schen-Schriever’schen Waisenanstalt in Baden-Lindenthal angeordnet. Sein Vater Johann Ihrig führte seinen Sohn aus dieser Einrichtung ohne Erlaubnis zurück und brachte ihn zurück nach Weinheim. Daraufhin wurde die Unterbringung in der Fürsorgeerziehungsanstalt Schloss Stutensee angeordnet. Berichte aus dieser Zeit beschreiben Willy Ihrig als „streitsüchtig und angeberisch“. Außerdem wird ihm „ein unverbesserlicher Hang zum Lügen“ attestiert. Bereits kurz nach der Entlassung beging er im September 1926 wieder Diebstähle. Er entwendete zum einen zehn Tauben und zum anderen stahl er einer Nachbarin mehrfach Geld.
Dafür verurteilte man ihn zwar vom Amtsgericht Weinheim zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt, jedoch gewährte man ihm ein Strafaufschub auf Wohlverhalten bis zum Oktober 1930. In der Folgezeit sollte sich Ihrig als Arbeiter in der Firma Freudenberg bewähren. Doch bereits im April 1927 wurde er wieder straffällig und entwendete nachts drei Hühner aus einem Stall. Im Juni 1927 wurde er unter Berücksichtigung der vorherigen Verurteilung vom Amtsgericht Weinheim zu einer Gesamthaftstrafe von sechs Monaten und einer Woche verurteilt. Auch für diese Strafe gewährte ihm das Amtsgericht Weinheim im Dezember 1928 Strafaufschub auf Wohlverhalten bis zum Januar 1932. Nachdem er volljährig geworden war, begab er sich für eine Zeit auf Wanderschaft. Nach seiner Rückkehr nach Weinheim war er zunächst arbeitslos und beging wieder Diebstähle. So entwendete er aus einem Garten mehrere Zentner Tafelobst. Die daraus resultierende Haftstrafe von zwei Monaten wurde jedoch erneut nicht vollstreckt. Dieses Mal sollte der Strafaufschub bis zum 1. November 1935 andauern. Das Straffreiheitsgesetz vom 20. Dezember 1932 führte zum Erlass der Strafe. Die Diebstähle setzten sich mit dem Entwenden eines Stallhasens im November 1933 fort. Dafür wurde Ihrig im März 1934 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Nach der Haftentlassung am 3. August 1935 wurde er durch das Arbeitsamt Weinheim nach Göppingen dienstverpflichtet. Im September 1936 entschied er sich zur Rückkehr nach Weinheim. Zuvor stahl er seinen Arbeitskollegen, mit denen er sich ein Zimmer teilte, zum Teil höhere Geldbeträge. Die Verurteilung wegen Kameradendiebstahls führte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Im Urteil wird die Wiederholung der Straftaten mit dem Zitat: „die Häufung der Diebstähle zeige, dass der Angeklagte einen eingewurzelten Hang zum Stehlen habe“, berücksichtigt.
Nach der erneuten Entlassung aus dem Strafgefängnis Schwäbisch Hall am 23. August 1937 war Ihrig als Dienstverpflichteter an mehreren Arbeitsstellen tätig. An der Reichsautobahn bei Viernheim kam es im Dezember 1941 zu einem Arbeitsunfall. Den vom Arzt ausgestellten Krankenschein änderte er zu seinen Gunsten ab, um den Krankengeldbezug zu verbessern. Für diese Urkundenfälschung wurde er vom Amtsgericht Mannheim zu einer Freiheitsstrafe von sechs Wochen verurteilt. Im Anschluss daran war er als Hilfsarbeiter der Firma Brown Boveri & Cie tätig.
In der Nacht vom 23. auf den 24. Juli 1942 wurden aus einem Aushängekasten der Eisenhandlung Keller in Weinheim fünf Kaliber im Wert von 37 Reichsmark gestohlen. Der mutmaßliche Täter Karl Brockenauer soll Ihrig die Kaliber zum Weiterverkauf ausgehändigt haben. Da dies jedoch nicht gelang, gab Ihrig ihm das Diebesgut zurück. Aufgrund einer Aussage Brockenauers kam es zur Verhaftung Ihrigs. Die Ermittlungen ergaben, dass, Ihrig zwischen September 1941 und der Verhaftung am 29. September 1942 in Weinheim und Umgebung wiederholt Diebstähle von Kleintieren begangen hatte. In 24 Fällen waren Hühner, Hasen und Gänse im Gesamtwert von 630 Reichsmark gestohlen worden. Diese hatte Ihrig zum Teil zusammen mit den Mittätern verspeist oder an Arbeitskollegen verkauft. In den Ermittlungsakten wird er als „großer Lügner, gemeiner und gerissener Verbrecher und Hochstapler“ bezeichnet, „der einen Drang nach fremdem Gut besitze“. Während einer Vernehmung durch die Kriminalpolizei Mannheim sagte er aus, dass er drei Finger der rechten Hand während eines militärischen Einsatzes in Polen 1939 verloren hätte. Tatsächlich sollte sich aber während der Haftzeit im Strafgefängnis Schwäbisch Hall ein Unfall ereignet haben, der zum Verlust der Finger geführt hatte.

Quelle: GLA 507 Nr. 12269
Der Gefängnisarzt Dr. Carl Trappmann stellte in einem Gutachten fest, dass Ihrig voll schuldfähig sei. Er attestierte dem Angeklagten neben Schwachsinn eine insgesamt schlechte Prognose, was das Begehen zukünftiger Straftaten betrifft. In Anbetracht der vorliegenden Vorstrafen sowie des mehrfachen Rückfalldiebstahls im Zusammenhang mit der schlechten Prognose wurde Ihrig als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“ eingestuft. Außerdem wurde festgestellt, dass die Taten nicht aufgrund einer Notlage begangen wurden, sondern durch eine innere Charakterschwäche des Angeklagten begründet waren.
In einem Brief an seine Familie vom 28. Dezember 1942 äußert Ihrig Reue für seine Taten und wollte nach dem Verbüßen der Strafe ein Leben ohne Straftaten führen. Dieser Brief wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft als Beweismittel angesehen und somit beschlagnahmt.Am 2. April 1943 verurteilte das Sondergericht Mannheim Willy Ihrig nach § 2 der Verordnung gegen Volksschädlinge zum Tode. Das Todesurteil wurde auch mit dem notwendigen Schutz der „Volksgemeinschaft“ begründet. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihm auf Lebenszeit aberkannt. Am 3. April 1943 verlegte man den Verurteilten in die Untersuchungshaftanstalt Stuttgart.
hrigs Verteidiger, Rechtsanwalt Kurt Jander aus Mannheim, stellte im April 1943 ein Gnadengesuch an das Sondergericht Mannheim. Die Todesstrafe sollte in eine Zuchthausstrafe umgewandelt werden. Der Anwalt führte an, dass trotz der hohen Anzahl an begangenen Diebstahlsdelikten die Gesamtlänge der verbüßten Haftstrafen nur ein Jahr und zehn Monate betragen habe. Das gleiche Ziel verfolgte der Vater Johann Ihrig, der in einem Brief an das Reichsustizministerium darum bat, die Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln. Außerdem unterbreitete er den Vorschlag, dass sich sein Sohn stattdessen durch einen Einsatz an der Front bewähren könnte.
Das Gnadengesuch wurde am 13. Mai 1943 abgelehnt. Gleichzeitig wurde der Scharfrichter Reichhart aus München mit der Durchführung der Hinrichtung durch das Fallbeil beauftragt. Diese erfolgte am 1. Juni 1943 um 05:44 Uhr, was in einem detaillierten Protokoll festgehalten wurde. Gleichzeitig ist darin die Übergabe des Leichnams an einen Vertreter des Anatomischen Instituts in Freiburg vermerkt. Tatsächlich kann im Eingangsbuch des Anatomischen Instituts Heidelberg die Leichenjournalnummer 37_1943 Willy Ihrig zugeordnet werden.
Brit Ihle
Quellen
GLA
507 Nr. 12269, Heft I
507 Nr. 12270, Heft II
507 Nr. 122171
Urteil gegen Willy Ihrig vom 02.04.1943
507 Nr. 12272
Gnadenakten des Oberstaatsanwalts beim Landgericht in Mannheim


