Josef Kaffka wurde am 13. Juni 1922 in Bad Tölz geboren. Er war deutscher Reichsbürger, ledig und wurde in den Akten als Hilfsarbeiter geführt. Seine Kindheit und Jugend waren von Armut, instabilen familiären Verhältnissen und Gewalt geprägt. Zeitgenössische Zuschreibungen schildern die Familie als sozial zerrüttet. Der Vater galt als arbeitsscheu, alkoholkrank und gewalttätig, die Mutter und die fünf Kinder lebten unter dauerhaften Belastungen. Bereits 1936 hielt ein Lehrer in einem Schülerbogen fest, Josef Kaffka sei schwächlich und unterernährt, die häuslichen Verhältnisse seien „sehr misslich“, der Vater überlasse die kinderreiche Familie der Not und befinde sich wegen „asozialen Verhaltens“ im Konzentrationslager Dachau. Zugleich wurde Josef Kaffka als beeinflussbar und mit Güte besser zu erreichen als mit Strenge beschrieben, da er sehr weich sei.
Im Alter von 16 wurde er erstmals wegen Diebstahls verurteilt. 1938 kam er statt einer Freiheitsstrafe in die Fürsorgeerziehungsanstalt Piusheim in Oberbayern, danach scheiterten Arbeitsverhältnisse, es folgten Wohnungslosigkeit und neue Delikte. Am 15. Februar 1941 verhängte das Sondergericht München wegen Diebstahls unter anderem von Koffern während der Verdunkelung eine Zuchthausstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Am 14. Dezember 1941 floh Kaffka aus dem Strafgefangenenlager Almendfeld bei Darmstadt und nahm Kleidungsstücke sowie eine Pistole des Typs Walther an sich.
Am 28. Dezember 1941 stahl er am Hauptbahnhof Mannheim einem Reisenden zwei Koffer, als dieser ihn bat, darauf aufzupassen. Später erklärte Kaffka: „Als der junge Mann von mir wegging, kam mir der Gedanke, dass in den beiden Koffern vielleicht Sachen sein könnten, die ich verkaufen und dadurch zu Geld kommen könnte.“ In den Koffern lagen Kleidung, persönliche Gegenstände und amtliche Papiere. Unter den Papieren waren unter anderem Wehrpass, Arbeitsbuch und Steuerkarte. Ausdrücklich erwähnt wurde auch Adolf Hitlers Buch „Mein Kampf“. Der Wert wurde mit etwa 500 Reichsmark angegeben; vieles verkaufte er.Mit den Papieren nahm Kaffka die Identität des Bestohlenen an und entwendete am 12. Januar 1942 in Ludwigshafen 116,84 Reichsmark sowie Kleidungs- und Wäschestücke eines Schlafkameraden, der ihn unter seiner gestohlenen Identität kannte. Über diese Spur fand die Kriminalpolizei Mannheim seine Unterkunft. Der Kriminalsekretär in Mannheim habe am 13. Januar 1942 von der Festnahme des angeblichen Kleine erfahren und sofort vermutet, dass es sich hierbei um die Person handele, welche den Diebstahl zu Nachteilen des Friedrich Kleine am Hauptbahnhof ausgeführt habe. Am 14. Januar 1942 wurde Kaffka inhaftiert, wohnungslos, weiterhin unter falschem Namen und mit einer Walther-Pistole. Er gab sich in der Vernehmung als Volksdeutscher aus Polen aus, sprach absichtlich gebrochenes Deutsch, verstand aber kein Polnisch. Ein Vermerk hält fest: „Am 14. Januar 1942 wurde ihm nochmals eindringlich vorgehalten, dass seine bisherigen Angaben unmöglich der Wahrheit entsprechen können.
Nach längerem Zureden und eindringlicher Ermahnung zur Wahrheit gestand der Festgenommene, dass es richtig sei, dass seine bisherigen Angaben sowohl über seine Person wie auch über seinen Lebenslauf nicht den Tatsachen entsprechen.“ Später erklärte Kaffka, er habe sich als Volksdeutscher aus Polen ausgegeben, „damit man meinen richtigen Namen nicht erfährt und ich nicht mehr in das Lager zurück komme“.
Nach der Eröffnung des Haftbefehls und der Forderung der Todesstrafe durch die Staatsanwaltschaft brach er am 17. Januar 1942 während seiner Befragung in Tränen aus: „An meiner jetzigen Lebensführung ist mein Vater schuld. Wir hatten zu Hause sehr schlechte Familienverhältnisse. Mein Vater hat viel getrunken und mit der Mutter und uns Kindern […] war er immer recht grob. Deshalb bin ich von zu Hause weggelaufen und nachdem ich die erste Straftat gemacht und dafür bestraft worden war, auf die schiefe Bahn gekommen.“ Und dennoch hoffte er: „Ich glaube, dass ich mich nach Verbüssung all meiner Strafen aber noch ändern könnte; denn es muss einfach anders werden.“ Die Schutzpolizei Bad Tölz, bei der das Sondergericht Erkundigungen einholte, schrieb am 2. März 1942, die Verhältnisse seien „ein grosser Teil schuld an den Entgleisungen der Kinder“, Kaffkas kriminelle Neigungen hätten „dem ungünstigen Familienleben seiner Eltern und der äusserst schlechten Erziehung zum grossen Teil ihren Ursprung“.
Trotzdem fiel die Bewertung nicht zu Kaffkas Gunsten aus. Der mit der Erstellung eines medizinischen Gutachtens beauftragte Arzt im Strafgefängnis Mannheim erklärte, ein vollwertiges Mitglied der Volksgemeinschaft werde Kaffka „selbst im günstigsten Falle wohl kaum werden“, darüber könne auch sein „sympathisches Äußeres nicht täuschen“. Der Oberstaatsanwalt forderte die Todesstrafe und beantragte diese am 17. Januar 1942 „zum Schutze der Volksgemeinschaft sowie aus dem Bedürfnis nach gerechter Sühne“.
Am 29. Mai 1942 verurteilte das Sondergericht Mannheim Josef Kaffka als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher und Volksschädling zum Tode. Ein Gnadengesuch blieb erfolglos, das Sondergericht bezeichnete ihn als „rücksichtsloser und gemütskalter Volksschädling“, den eine zeitige Freiheitsstrafe nicht ändern werde. An seinem letzten Abend wurde ihm die Ablehnung des Gnadengesuchs eröffnet, weinend bat er, noch schreiben zu dürfen. In der Nacht vor der Hinrichtung schrieb Kaffka an seine Mutter, er bereue seine Straftaten „von ganzem Herzen“. Er bat um Verzeihung und schrieb, die Strafe sei hart, doch er sterbe ruhig und erkenne erst jetzt, „wie lieb ich Dich habe“. Am 23. Juni 1942 wurde er im Lichthof des Justizgebäudes Stuttgart hingerichtet, 19 Jahre alt. Der Leichnam wurde nach der Hinrichtung dem Anatomischen Institut Heidelberg zugeführt und als Nr. 52 des Jahres 1942 verzeichnet. Sein Fall zeigt, wie die NS-Justiz soziale Not und Jugendkriminalität unter dem Rechtskonstrukt „Volksschädling“ ideologisch zuspitzte und mit dem Tod bestrafte.
Franziska Mudter
Quellen
GLA
507, Nr. 12169 und 12170
Haftbericht der Kriminalpolizei Mannheim zu Josef Kaffka, 14.1.1942.
Eröffnung des Haftbefehls und Rechtsmittelbelehrung an Kaffka durch Richter Dr. Jäger und Justizangestellten Bumiller, 17.1.1942.
Antrag auf Nachprüfung der häuslichen Verhältnisse Kaffkas durch Oberstaatsanwalt Landgericht Mannheim, 13.2.1942.
Nachprüfung der häuslichen Verhältnisse Kaffkas durch die Schutzpolizei Dienstabteilung Bad Tölz 26.2.1942.
Krimineller Lebenslauf Kaffkas der Kriminalabteilung Mannheim, 2.3.1942.
Medizinisches Gutachten des Anstaltsarztes Strafgefängnis Mannheim, 31.3.1942.
Gnadengesuch des Rechtsanwaltes Gross an den Oberstaatsanwalt, 29.5.1942.
Antwort auf den Gnadenbericht durch den Landgerichtspräsidenten, 29.5.1942.
Abschrift des Briefes von Kaffka an seine Mutter, 22.6.1942.




