Zu Franz Heieck wurde bislang nur seine sehr schmale Kislauer Häftlingsakte eingesehen, die über seine Biografie nur sehr wenige und über seine Todesumstände gar keine Informationen enthält, aber verdeutlicht, wie im Strafvollzug während des Zweiten Weltkriegs mit schwerkranken Häftlingen umgegangen wurde. Ein solcher war der 1876 im pfälzischen Dansenberg geborene Heieck, der wegen Landstreicherei im Arbeitshaus Kislau inhaftiert war und vom dortigen Anstaltsarzt im August 1942 als nur noch stark eingeschränkt arbeitsfähig eingeschätzt wurde.
Heieck litt an Syphilis und war seit 15 Jahren immer wieder „Salvarsankuren“ unterzogen worden, der damaligen chemotherapeutischen Standardbehandlung dieser Krankheit. Der Kislauer Arzt diagnostizierte „eine Lues III mit beginnender Tabesdorsalis“, eine Spätform der Neurosyphilis. Heieck zeige „deutliche Zeichen von Demens, lässt spontan Urin und weist beim Gehen leichte Atozie auf“. Im „geordneten Strafvollzug“ sei er „wegen seines krankhaften Zustandes z.Zt. nicht mehr zu gebrauchen“. Dringend notwendig sei die Überstellung Heiecks in das „Hauptkrankenhaus beim Strafgefängnis Mannheim“, um eine „Liquorpunktion und Untersuchung“ sowie eine stationäre „energische Behandlung“ durchzuführen.
Am 1. September 1942 wurde Heieck „mit dem Sammelschubwagen“ ins Strafgefängnis Mannheim überstellt, wo er fast elf Monate verbrachte. In dieser Zeit versuchte die Kislauer Arbeitshausleitung mehrfach, eine Rücküberstellung Heiecks zu verhindern. In einem Schreiben an den Mannheimer Gefängnisvorstand im Januar 1943 verwies sie auf eine jüngste Änderung des Strafvollstreckungsplans durch den badischen Generalstaatsanwalt, nach der Kislau für „Gefangene dieser Art“ nicht mehr zuständig sei. Sie bat deshalb darum, „den Arbeitshausgefangenen Heieck nach beendigter Heilbehandlung nicht mehr in das Arbeitshaus Kislau zurückzuliefern, sondern unmittelbar“ in das Gefangenenlager Rodgau bei Dieburg zu überstellen. Von Mannheim aus scheint man dies auch vorbereitet zu haben, allerdings intervenierte nun der Generalstaatsanwalt in Darmstadt, der offensichtlich keine badischen Häftlinge in Rodgau aufnehmen wollte. Heieck blieb weiter im Gefängnis Mannheim, und Ende Juni 1943 wurden seine in Kislau verbliebenen Habseligkeiten per Päckchen dorthin geschickt, nachdem sich die Arbeitshausleitung beim Reichsjustizministerium versichert hatte, dass die arbeitsunfähigen Kislauer Häftlinge doch nach Rodgau überstellt werden sollten.
Warum es hierzu nicht kam, ist unklar. Stattdessen wurde, wie es im Behördenjargon hieß, „die Arbeitshaushaft unterbrochen“ und der 69-jährige verwitwete landwirtschaftliche Arbeiter Franz Heieck in die Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch „abgeliefert, weil er an einer Paralyse (Geisteskrankheit) erkrankt ist“. In Wiesloch starb er im Frühjahr 1944; das genaue Todesdatum konnte bislang nicht ermittelt werden. Von der Heil- und Pflegeanstalt kam sein Leichnam in die Heideberger Anatomie. In deren Leichenjournal ist er am 13. März 1944 als Eingang Nr. 2 dieses Jahres verzeichnet.
Frank Engehausen
Quelle:
GLA
521 Nr. 2732


