Roman Miller wurde am 9. Dezember 1924 in Mikołajew (Polen) geboren. Er war polnischer landwirtschaftlicher Arbeiter und verlor beide Eltern früh. In einer späteren, vom Dolmetscher übersetzten Aussage des damals 17-Jährigen heißt es: „Vor 9 Jahren ist mein Vater und vor 6 Jahren meine Mutter gestorben.“ Danach habe er „immer unter fremden Leuten bei Landwirten beschäftigt“ gelebt und gearbeitet. Seine zwei Schwestern lebten ebenfalls in Polen. Vorstrafen wurden weder in Deutschland noch in Polen vermerkt.
Bei Kriegsausbruch 1939 arbeitete Miller in Kalinowo bei einem Landwirt. Als der Ort von deutschen Truppen besetzt wurde, blieb er zunächst dort beschäftigt. Mitte Juni 1941 kam er nach Deutschland. In Plankstadt zunächst bei einem Bauern untergebracht, teilte man ihn anschließend dem Landwirt Theodor Treiber zu. Nach eigener Darstellung war er seitdem „ununterbrochen bei Treiber beschäftigt“. Sein Umfeld bestand aus weiteren polnischen Arbeitskräften, die er, wie er selbst sagte, „in der Hauptsache nur mit dem Vornamen“ kannte.
Am Abend des 21. Juli 1942 eskalierte in Plankstadt ein Streit zwischen Miller und dem polnischen Landarbeiter Adolf Barabacz. Nach Millers Darstellung stand eine Gruppe polnischer Arbeiter und Arbeiterinnen auf der Hauptstraße zusammen, als ein polnisches Mädchen ein Fahrrad abstellte. Miller nahm das Fahrrad und fuhr damit los. Er rief Barabacz zu: „Komm, Adolf, wir fahren ein bischen in den Wald.“ Barabacz habe ihm gedroht, er solle das Rad stehen lassen, sonst bekomme er Schläge. Miller fuhr dennoch weiter.
Mehrere Aussagen bestätigen, dass es anschließend zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung kam. Dabei wurde ein Kanaldeckel geöffnet und es soll versucht worden sein, den anderen in den Schacht zu schubsen. Wer den Deckel öffnete, bleibt unklar: Ein junger Arbeiter erklärte, er könne es „mit Bestimmtheit nicht sagen“, weil beide am Boden lagen. Ein weiterer Arbeiter trennte die Streitenden. Über das, was anschließend geschah, gehen die Darstellungen auseinander.
Miller ging danach nach Hause, wechselte den Arbeitskittel und kam zurück auf die Straße. Er schilderte, Barabacz habe ihm erneut Schläge angedroht. Miller gab an, er habe überlegt, zur Polizei zu gehen, daraufhin habe Barabacz ein Messer hervorgeholt und gedroht, wenn er zur Polizei gehe, dann bekomme er sie (vermutlich Schläge). Miller habe ebenfalls ein Messer gezeigt und gesagt: „Wenn Du ein Messer hast, ich habe auch ein Messer.“
Der eigentliche Messerangriff ereignete sich später in der Ladenburgerstraße. Hier zeigt sich eine Aktenlücke: Es gibt Aussagen zur Vorgeschichte, aber keine unmittelbare, sichere Beobachtung des Tatmoments. Eine Passantin, die zwischen 22 Uhr und kurz vor 23 Uhr in der Nähe wartete, schilderte lediglich Bruchstücke: eine Person, die schnell lief und in „fremder, vermutlich polnischer Sprache“ sprach, und danach eine zweite Person, die schwankend vorbeiging, stürzte und in der Straßenrinne liegen blieb. Zum Messerstich sagte sie ausdrücklich: „Von dem Vorgang selbst habe ich nichts gesehen und weiß auch nicht, wen der Polen gestochen hat.“
Miller selbst lieferte die detaillierteste Schilderung. Er sagte, er sei aus Angst vor Barabacz nicht den direkten Weg heim gegangen und habe sich schließlich hinter einem Auto versteckt. Barabacz habe ihn bemerkt, sei mit offenem Messer um das Auto herumgekommen und habe gesagt: „So, jetzt ist dunkel, jetzt kann ich mit Dir abrechnen.“ Barabacz habe nach ihm gestochen, ihn aber nicht getroffen. Erst danach habe er selbst das Messer gezogen und im Gerangel zugestochen: „Bei dieser Gelegenheit versetzte ich Adolf mit meinem Messer einen Stich in die Seite.“ Anschließend sei er geflüchtet.
Andere Aussagen stützen die Vorgeschichte, nicht aber den entscheidenden Moment. Ein weiterer Arbeiter widersprach Millers Darstellung, Barabacz habe ein Messer gezeigt, und äußerte die Vermutung, Miller habe Barabacz „aufgelauert“. Er stellte Barabacz als „ruhig“ dar und Miller als streitsuchend. Aus dem Umfeld des Arbeitgebers wird zudem ein wiederholter Ruf Barabacz nach der Tat überliefert: „Roman stechen.“ Eine unmittelbare, neutrale Tatbeobachtung bleibt damit nicht greifbar.
Barabacz wurde durch den Stich in der Herzgegend schwer verletzt, in die Chirurgische Klinik Heidelberg eingeliefert und verstarb dort. Miller wurde am 22. Juli 1942 vorläufig festgenommen; er trug ein Taschenmesser bei sich. Der Haftbefehl vom 24. Juli hielt fest, Miller habe Barabacz gegen 22:30 Uhr so in die Seite gestochen, dass dieser kurz nach der Krankenhauseinlieferung starb; rechtlich wurde dies als vorsätzliche Tötung „ohne Mörder zu sein“ (Totschlag) unter Verwendung einer Stichwaffe eingeordnet.
Miller blieb bei seinem Standpunkt: „Ich habe mich nur gewehrt“ und „Ich habe den Adolf nicht töten wollen.“ Wichtig ist zugleich: Miller war zur Tatzeit 17 Jahre alt und damit minderjährig. Eine Prüfung, ob er als Jugendlicher zu behandeln sei, wurde nicht zu seinen Gunsten verfolgt.
Stattdessen wurde unter Hinweis auf die gegen Polen angewandten Sondervorschriften vor allem seine allgemeine strafrechtliche Verantwortlichkeit begutachtet. Der hiermit beauftragte Anstaltsarzt Carl Trappmann erklärte ihn für voll zurechnungsfähig. Vor dem Sondergericht Mannheim fand am 2. Oktober 1942 die Hauptverhandlung statt. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Todesstrafe, der Verteidiger eine Freiheitsstrafe. Miller wurde in Anwendung der Polenstrafrechtsverordnung zum Tode verurteilt.
Am 3. Oktober 1942 wurde er nach Stuttgart verlegt. Zwei Tage vor der Vollstreckung heißt es in einem Bericht, Miller habe sich in der Untersuchungshaft „stets ruhig, zufrieden, aufgeschlossen und arbeitsam“ gezeigt und sich „restlos in die Ordnung gefügt“. Am 5. November 1942 um 18 Uhr wurde ihm das Todesurteil eröffnet; am nächsten Morgen um 5 Uhr sollte es vollstreckt werden. Am 6. November 1942 wurde Roman Miller hingerichtet.
Der Fall zeigt zwei Ebenen: die Eskalation einer Auseinandersetzung unter zwei zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppten jungen Männern und die überaus harte strafrechtliche Praxis gegenüber polnischen Arbeitskräften im Nationalsozialismus. Roman Miller wurde unter der Leichennummer 78 am 6. November 1942 der Anatomie Heidelberg zu Forschungszwecken übergeben.
Franziska Mudter
Quellen
GLA
507 Nr. 12208
Strafanzeige der Dienststelle Polizei Schwetzingen zu Roman Miller, 22.7.1942.
Zeugenaussage Helene Pruchniewiezorna an die Polizei, 22.7.1942.
Aussage Roman Millers bei der Polizei Mannheim, 22.7.1942.
Antrag des Sondergerichts Mannheim auf Inhaftierung Millers, 23.7.1942.
Zeugenaussage von Johann Stanik in Plankstadt an die Polizei, 23.7.1942.
Zeugenaussage von Anton Piwowarczyk in Plankstadt an die Polizei, 23.7.1942.
Zeugenaussage Julius Treiber in Plankstadt an die Polizei, 23.7.1942.
Haftbefehl des Sondergerichts Mannheim gegen Miller, 24.7.1942.
Erneute Befragung Millers, 27.7.1942.
Zeugenaussage von Elise Jaun geb. Schäfer in der Akte Polizeiverwaltung Schwetzingens, Mannheim, 1.8.1942.
507 Nr. 12209
Bericht Oberregierungsrat an Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Mannheim, Transport Miller nach Stuttgart, 4.10.1942.



